Drucksache 17 / 11 906 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 15. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2013) und Antwort Aktueller Stand zum Projekt eGovernment@School IV: Qualität und Transparenz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind im Projektplan eGovernment@School vorgesehen? Zu 1.: Für die Qualitätssicherung sind die im Land Berlin nach den IT-Organisationsgrundsätzen vorgesehe- nen Projektgremien „Abstimminstanz und Entscheidungsinstanz “ eingesetzt worden. Darüber hinaus wurde externe Beratung für verschiedene Themen eingebunden, z.B. Serviceprozesse nach dem Standard ITIL (Information Technology Infrastructure Library) und IT-Sicherheits- standards gemäß Grundschutzhandbuch des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 2. Ist das geplante Ticketing-System für die Sicher- stellung der Servicequalität in Betrieb? Zu 2.: Ja, es ist in Betrieb. 3. Welche anderen Maßnahmen zur Sicherstellung der Servicequalität bezüglich der Netze, der Server und der Schulsoftware wurden mit den Herstellern und Vertrags- partnern vereinbart? Zu 3.: Für die Netze bestehen vertragliche Regelungen mit dem IT-Dienstleister des Landes Berlin, dem ITDZ. Die von ihm beauftragten Unternehmen wie die T- Systems sind vertraglich verpflichtet, die Landesstandards einzuhalten. Die in den Schulen eingesetzten Server wurden nach den EVB-IT-Standardverträgen (Ergänzende Vertragsbe- dingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen) beschafft und unterliegen hinsichtlich der Servicequalität den üblichen Anforderungen des Landes. Die vom Land Berlin erworbene Berliner Schulmana- gementsoftware wird von den Firmen qualitätsgesichert ausgeliefert und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in einem eigenen Testzentrum von Schulexperten vor einer internen Freigabe hinsicht- lich der Qualität getestet. 4. Wo und für wen sind die abgeschlossenen Verträge mit den Firmen S.-S. und G. & P. einsehbar? 5. Wo und für wen sind der Projektplan sowie der Rollout-Plan einsehbar? Zu 4. und 5.: Die Unterlagen sind nach den Regelun- gen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ein- zusehen. Dies kann in der Geschäftsstelle des Projektes geschehen. 6. Welche Stellen und welche Abteilungen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 7. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 6. und 7.: An der Beantwortung dieser Kleinen An- frage waren alle relevanten Bereiche der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beteiligt. Den Antworten ist nichts hinzuzufügen. Berlin, den 26. Juni 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2013)