Drucksache 17 / 11 921 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Freymark und Michael Freiberg (CDU) vom 17. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2013) und Antwort Zukunft des Naturschutzpreises der Stiftung Naturschutz Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Bedeutung des jährlich durch die Stiftung Naturschutz Berlin ausgelobten Naturschutzpreises für besonderes Engagement im Um- weltbereich? Antwort zu 1: Nach Ansicht des Senats hat der durch die Stiftung ausgelobte Naturschutzpreis für besonderes Engagement im Naturschutz eine hohe Bedeutung für das Land Berlin. Frage 2: Treffen Hinweise zu, dass die Vergabe des Naturschutzpreises in diesem Jahr aus finanziellen Nöten der Stiftung Naturschutz nicht erfolgen wird? Antwort zu 2: Es trifft zu, dass in den Gremien der Stiftung über eine Umstellung des Verleihungsrythmusses des Preises diskutiert wird. Frage 3: Wie bewertet der Senat den möglichen Ver- lust des seit über 20 Jahren ausgelobten Naturschutzprei- ses der Stiftung Naturschutz Berlin? Antwort zu 3: Der Senat hält die Verleihung des Naturschutzpreises für ein wichtiges Element der Würdigung von Engagement im Bereich des Naturschutzes. Ein Ver- lust des Naturschutzpreises wäre aus Sicht des Senats höchst bedauerlich und ein erheblicher Schaden für das Ansehen des Landes Berlin. Der Senat ist der Auffassung, dass die Stiftung Naturschutz Berlin aufgrund der ange- spannten Haushaltslage einen strikten Konsolidierungs- kurs beibehält. Dazu zählt unter anderem die Diskussion über die Jährlichkeit der Preisverleihung. Aus Sicht des Senats ist es allerdings fraglich, welchen Entlastungsbei- trag ein Verzicht auf die Preisverleihung bringt. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, wie die finanziellen Voraussetzungen zur Durchführung des Naturschutzprei- ses im Jahr 2013 sind? Antwort zu 4: Die Festlegung der Prioritäten im Rahmen des verfügbaren Budgets ist Aufgabe der Stiftung. Nach Auffassung des Senats ist die Finanzierung der jähr- lichen Durchführung der Preisverleihung bei entspre- chender Prioritätensetzung im Haushalt der Stiftung dar- stellbar. Frage 5: Hat der Senat die Möglichkeit der Sicher- stellung des Naturschutzpreises im Jahr 2013 durch haus- haltswirtschaftliche Maßnahmen geprüft und wie lautet das Ergebnis? Antwort zu 5: Nein. Die Vergabe des Berliner Natur- schutzpreises durch entsprechende Prioritätensetzung liegt in der Verantwortung der Stiftungsgremien. Berlin, den 30. April 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2013)