Drucksache 17 / 11 922 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 17. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2013) und Antwort Alternative Forschungsmethoden stärken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Einführung der "Berlin-Brandenburger Forschungsplattform B 2 3R mit integrierter Graduiertenausbildung"? Zu 1.: Im Sommer 2012 wurde der Antrag wissen- schaftlich begutachtet und der Antragsteller zur Stärkung des Bereichs Refinement (auch im wissenschaftlichen Beirat) sowie zur Darlegung der Nachhaltigkeit in Ab- stimmung mit exzellenten Forschungsverbünden aufge- fordert. Wie bei positiv begutachteten Anträgen üblich, sollten nun auch die detaillierten Arbeits- und Kosten- pläne vorgelegt werden. Eine Förderung sei beginnend 2014 möglich. Der überarbeitete Antrag ist fristgerecht im März 2013 eingereicht worden. 2. Welche Impulse erwartet der Senat von der Zusammenarbeit von Biologen, Biochemiker, Ärzte, Tierärz- te, Ethiker und Juristen auf der B 2 3R-Plattform für die Entwicklung alternativer Forschungsmethoden am Wis- senschaftsstandort Berlin? Zu 2.: Berlin zeichnet sich durch eine besondere rege biowissenschaftliche Forschung auf hohem Niveau aus. In Deutschland wurden im Jahr 2011 2,9 Mio. (Bundesmi- nisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz - BMELV), in Berlin 375.261 Versuchstiere (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - La- GeSo) eingesetzt. Der Anstieg von 8 % gegenüber dem Jahr 2008 ist wesentlich auf die Grundlagenforschung zurückzuführen. B 2 3R eröffnet Chancen, den Tierver- brauch nachhaltig zu begrenzen, dazu soll auch die Zu- sammenarbeit mit dem LaGeSo und der Gesellschaft für Versuchstierkunde - GV-SOLAS beitragen. Ein Wissens- transfer in die allgemeine Bevölkerung ist vorgesehen. 3. In welchem konkreten Umfang beteiligt sich das Land Berlin an der Forschungsplattform? Zu 3.: Antragsteller von B 2 3R sind vier Wissen- schaftler von der Freien Universität Berlin, je zwei der Charité und dem Bundesinstitut für Risikobewertung so- wie je einer von der Universität Potsdam (stellvertreten- der Sprecher), der Technischen Universität Berlin und dem Konrad-Zuse-Institut. An der Graduiertenausbildung werden sich auch zahlreiche weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Trägereinrichtungen und von Partnern aus der Region Berlin beteiligen. Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats wird u. a. der Landestier- schutzbeauftragte von Berlin sein. Da die Antragssumme durch den Projektträger auf 1,5 Mio. Euro begrenzt ist, werden die - bei Einrichtung - B 2 3R tragenden Institutionen bzw. Wissenschaftler eine erhebliche Kofinanzierung leisten: nach Auslaufen der dreijährigen Förderperiode eine Finanzierung der drei Juniorprofessoren (max. drei weitere Jahre) und bereits während der Förderperiode eine Teilfinanzierung der Doktoranden (das Bundesministerium für Bildung und Forschung fordert den Ersatz der vorgesehenen Stipen- dien durch Stellen). 4. Plant der Senat ergänzend zu der Einführung der Forschungsplattform B 2 3R die Einrichtung einer ordentli- chen Professur "Forschung zur Entwicklung von Alterna- tivmethoden zum Tierversuch"? Zu 4.: Nein. 5. Falls es eine solche Planung derzeit nicht geben sollte, wie steht der Senat zur Etablierung einer solchen Professur zur Stärkung des Forschungsstandorts Berlin? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 922 2 Zu 5.: Der Senat begrüßt jede Art von Forschung, die auf die Vermeidung von Tierversuchen gerichtet ist. Soll- te eine Berliner Hochschule eine solche Professur einrich- ten wollen, würde der Senat einen solchen Schritt wohl- wollend prüfen. Auch die Einwerbung bestehender Dritt- mittel würde begrüßt werden. Angesichts der aktuellen schwierigen Hochschulvertragsverhandlungen für die Jahre 2014 bis 2017 hält es der Senat jedoch nicht für geboten, den Hochschulen in dieser Hinsicht neue Ver- pflichtungen aufzuerlegen. Berlin, den 07. Mai 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2013)