Drucksache 17 / 11 924 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 17. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2013) und Antwort Viel Ärger um Senatsbeschlüsse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Senatsbeschlüsse hat der Senat in der 17. Wahlperiode bereits verabschiedet? Frage 2: Was ist Gegenstand der jeweiligen Senatsbe- schlüsse in der 17. Wahlperiode (bitte einzeln aufschlüsseln nach Nummer, Titel und Gegenstand des jeweiligen Senats- beschlusses)? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Der Senat von Berlin hat sich seit seiner konstituierenden Sitzung am 1. Dezember 2011 bis zum 16. April 2013 mit 943 Vorgängen befasst. Hierbei handelt es sich sowohl um Senatsvorlagen, zu denen ein förmlicher Senatsbeschluss gefasst wurde, als auch um Besprechungsunterlagen, Berichte und Vorgänge aus dem Vertraulichen Anhang zur Tagesordnung. Detailliertere Sta- tistiken werden hierzu nicht geführt. Frage 3: Wie viele und welche Senatsbeschlüsse der 17. Wahlperiode sind in Form einer Pressemitteilung o.ä. öffent- lich kommuniziert worden (bitte einzeln aufschlüsseln nach Nummer und Titel unter Angabe der jeweiligen Pressemittei- lung o.ä.) ? Frage 4: Welche jeweiligen Senatsbeschlüsse der 17. Wahlperiode sind nicht in Form einer Pressemitteilung o.ä. öffentlich kommuniziert worden und warum nicht? Frage 5: Welche konkreten Gründe sprachen gegen die Veröffentlichen der jeweiligen Senatsbeschlüsse in der 17. Wahlperiode (siehe § 14 Abs. 2 Geschäftsordnung des Se- nats von Berlin)? Antwort zu den Fragen 3, 4 und 5: Die Inhalte der Se- natsbeschlüsse werden grundsätzlich mittels Pressemitteilun- gen veröffentlicht, soweit es sich nicht um Vorgänge aus dem Vertraulichen Anhang oder Personaleinzelangelegenhei- ten handelt. Statistiken zur Anzahl der Pressemitteilungen werden nicht geführt. Frage 6: Senatsbeschlüsse unterliegen als Ergebnis eines Willensbildungsprozesses in der Regel nicht dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses: Plant der Senat auf die wiederholte Kritik des Berliner Beauftragten für Daten- schutz und Informationsfreiheit (vgl. Jahresbericht 2012, S. 191f) zu reagieren und die Geschäftsordnung des Senats der geltenden Rechtslage anzupassen? Plant der Senat, insbeson- dere eine pro-aktive Veröffentlichungspflicht für alle Senats- beschlüsse einzuführen, um die Arbeit des Senats transparen- ter zu machen? Wenn nein, warum nicht ? Frage 7: Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Antwort zu den Fragen 6 und 7: Die vom Senat von Ber- lin in Ausfüllung von Artikel 58 Absatz 4 der Verfassung von Berlin beschlossene Geschäftsordnung entspricht der geltenden Rechtslage. Zu der in Ihrer Frage wiedergegebe- nen Rechtsauffassung des Berliner Beauftragten für Daten- schutz und Informationsfreiheit hat sich der Senat in seiner gemäß § 29 Absatz 2 Berliner Datenschutzgesetz abzuge- benden Stellungnahme zu dessen Jahresbericht 2012 geäu- ßert. Der Senat wird die transparente Informationspolitik über seine Arbeit und die Ergebnisse seiner Sitzungen fort- führen. Außerdem beabsichtigt der Senat, nach seiner Be- schlussfassung über das Open-Data-Portal Vorlagen und Mitteilungen des Senats an das Abgeordnetenhaus zusätzlich zu den bisherigen Veröffentlichungswegen dort einzustellen. Berlin, den 14. August 2013 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. August 2013)