Drucksache 17 / 11 925 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 12. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2013) und Antwort Können Kitas ihre Miete noch zahlen, werden sie aus der Innenstadt verdrängt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Anteile sind die im momentan geltenden Kita-Kostenblatt beinhalteten Sachkostenzuschüsse für Räume? Zu 1.: Die Raumkosten sind in den Sachkosten des Kita-Kostenblatts enthalten, die grundsätzlich einheitlich und pauschal berücksichtigt werden. 2. Welcher Mietpreis kann (€ pro qm und Monat) mit den in Frage 1 vorgesehenen Sachkostenanteilen für Räume finanziert werden? Zu 2.: Nach § 12 Abs. 3 des Kindertagesförderungsge- setzes sind pro Kind mindestens 3 qm pädagogische Nutz- fläche zur Verfügung zu stellen. Hinzuzurechnen ist der weitere Flächenbedarf für Küchen, Sanitärräume, Garde- roben, Verkehrsflächen usw. Es ergibt sich ein Flächen- bedarf von insgesamt mindestens 6 qm pro Kind. Die Kindertagesstättenaufsicht geht in ihrer Musterraumpla- nung für eine Kita mit 80 bis 100 Plätzen von einem Flä- chenbedarf von 699 qm ohne Anschluss- und Kellerräume aus. Nach der Finanzierungssystematik im Kita-Gut- scheinverfahren werden von den Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) und insoweit auch von den anteiligen Raumkosten 93 % abzüglich der Elternkostenbeteiligung nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) durch das Land Berlin finanziert. Der Trägeran- teil beträgt 7 %. Die Kostensatzfinanzierung erlaubt eine betriebswirtschaftliche Querfinanzierung zwischen den Einzelpositionen der Sachkosten sowie zwischen den Sach- und Personalkosten. 3. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen auf Grund der Mietpreisentwicklung bestehende Kindertagesstätten nicht weiter betrieben werden können, sieht er Hand- lungsbedarf Kitas vor Verdrängung zu schützen, wenn ja was wird er tun, wenn nein, warum nicht? 4. Wie schätzt der Senat die Situation bei Neuanmie- tungen zur Gründung von Kindertagesstätten in den un- terschiedlichen Stadtteilen, wie sie auch im Kitaatlas ka- tegorisiert werden (wie ist z.B. die Situation in Innen- stadtlagen, mit einem hohen Anteil von Kindern unter 6 Jahren) ein? Zu 3. und 4.: Die Verlängerung von auslaufenden Mietverträgen geht häufig mit Neuaushandlungen des Mietzinses einher. Dies führt insbesondere in verdichteten Gebieten des Innenstadtbereiches zu im Einzelfall nicht unwesentlichen Drucksituationen. Die unter 1. und 2. dar- gestellte platzbezogene Finanzierung sowie die Höhe der jeweiligen Teilansätze sind das Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen des Landes Berlin mit der Liga der Spit- zenverbände der freien Wohlfahrtspflege und dem Dach- verband der Berliner Kinder- und Schülerläden. In 2013 werden mit den Vertragspartnern erneut Verhandlungen aufgenommen werden, um die den Kostenblättern zu Grunde liegende Rahmenvereinbarung (RV Tag) aktuel- len Entwicklungen anzupassen. Die Antragslage im Landesprogramm zum Kitaausbau als auch im Investitionsprogramm des Bundes macht deutlich, dass erfahrene als auch neue Träger regelmäßig neue Kindertageseinrichtungen in allen Bezirken, auch in Innenstadtlagen, eröffnen. Seit Jahresbeginn konnten ca. 50 neue Einrichtungen durch die Kita-Aufsicht zum Be- trieb zugelassen werden. Selbstverständlich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere in be- gehrten Innenstadtlagen manche Gewerbefläche an Ge- werbetreibende vermietet wird, die höhere Mietkosten zu tragen in der Lage sind. 5. Werden bei Vermietungen durch landeseigene Un- ternehmen (z.B. Bim, Wohnungsbaugesellschaften) an Kitaträger oder andere soziale Träger, die öffentliche so- ziale Aufgaben erledigen, die Mieten angepasst an den Verwendungszweck erhoben (gedeckelte Mieten), wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 925 2 Zu 5.: Die sechs städtischen Wohnungsbaugesell- schaften (WBG) wurden um eine Stellungnahme gebeten. Alle sechs Gesellschaften antworteten, dass sie sich im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung in den Quartieren bei den Mieten für Kitas natürlich an der mit dem Nut- zungszweck verbundenen begrenzten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren. Aus diesem Grunde wer- den Kooperationen mit sozialen Trägern (also auch Kitas) auf verschiedenen Ebenen, z.B. durch Verzicht auf maxi- mal mögliche Mieteinnahmen, unterstützt. 6. Gibt es eine Anweisung von Seiten des Senates an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften für sämtliche Gewerbemietverträge und Objekte vertragliche Mietan- passungen vorzunehmen, um marktübliche Mieten zu erzielen, unabhängig davon, welche gesellschaftlich rele- vanten Aufgaben ein Mieter erfüllt, wenn ja, warum gilt dies auch für soziale Träger, die Aufgaben der öffentli- chen Daseinsvorsorge erledigen und/oder wichtige soziale Aufgaben in öffentlichem Interesse übernehmen? Zu 6.: Nein. 7. Erfolgen bei Auflagen in städtebaulichen Verträgen neben der Pflicht zur Errichtung von Kindertagesstätten auch Vorgaben zu einer späteren Miethöhe, wenn ja wel- che, wenn nein, warum nicht? Zu 7.: § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht die Vereinbarung zu sog. Folgelas- ten- bzw. Folgekostenverträgen. Die Finanzierung von Wohnfolgeeinrichtungen wie Kindertagesstätten ist unter der Voraussetzung der Kausalität und Angemessenheit davon gedeckt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla- nung wird von den Berliner Bezirken in eigener Zustän- digkeit davon Gebrauch gemacht. Ob punktuell von den Bezirken Vorgaben zu einer späteren Miethöhe gemacht werden ist nicht bekannt. Eine Übersicht dazu gibt es nicht und ist auch ohne hohen Verwaltungsaufwand nicht erstellbar. Berlin, den 30. Mai 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2013)