Drucksache 17 / 11 926 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 18. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2013) und Antwort Situation der Erzieher/innen in Berlin II: Wie viel verdienen Erzieher/innen im Land Berlin wirklich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Kann der Senat mit Sicherheit sagen, dass seine Antwort in meiner Kleinen Anfrage vom 20.06.2012 (Drs. 17/10659), dass nach dem 01.11.2010 eingestellte Erzie- her/innen in die Entgeltgruppe 8 eingestuft werden, vor- her eingestelltes Personal regelmäßig aufgrund Besitz- standswahrung in der Entgeltgruppe 9 eingruppiert ist, tatsächlich der Realität entspricht? Zu 1.: Der Senat hält an seiner Beantwortung der Kleinen Anfrage vom Drs. 17/10659 fest und verweist auf die Differenzierung zwischen Freien Trägern und den Kita-Eigenbetrieben. 2. Wenn ja, wie verhält sich der Senat zu der uns bekannt gewordenen Aussage, dass gemäß TV-L Erzie- her/innen im Land Berlin seit 01.11.2010 bis Ende 2012 nicht in den von Ihnen angegebene Entgeltgruppen E8 und E9 eingruppiert waren, sondern in der Entgeltgruppe E6 und erst seit Beginn 2013 tatsächlich in die Entgelt- gruppe 8 eingruppiert worden sind? 3. Wenn nein, wie begründet der Senat die dann offen - sichtlich falsche Antwort meiner Kleinen Anfrage und wie stellt der Senat sicher, dass Abgeordnete in Zu- kunft korrekt über tarifliche Eingruppierungen von Ange- stellten im Land Berlin informiert werden? 4. Kann der Senat mit Sicherheit sagen, dass die Mittelzuweisungen für die Fachkräfte in der ergänzenden Förderung und Betreuung an den Schulen tatsächlich auf der Entgeltgruppe 9 des TVL basiert? Zu 2., 3. und 4.: Mit Bezug zum 2. Absatz in der Be- antwortung zu Frage 1 in der Kleinen Anfrage Drs 17/10659 kann eine solche Ihnen bekannt gewordene Aussage auf der Grundlage von berlineinheitlichen tarifli- chen Regelungen nicht nachvollzogen werden. Die in der Frage getroffenen Differenzierungen sind nicht hinrei- chend für eine Beantwortung. Es handelt sich grundsätz- lich um Personaleinzelangelegenheiten, für die dem Senat Informationen nicht zugänglich sind. 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwor- tung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Diese Kleine Anfrage wurde von der Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft federführend für den Senat beantwortet. Berlin, den 26. Juli 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Aug. 2013)