Drucksache 17 / 11 928 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 18. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2013) und Antwort Wie verfährt der Senat mit Anfragen der Bezirksverordneten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kleine Anfragen von Bezirksver- ordneten wurden in den Jahren 2006 bis 2012 zuständigkeitshalber (ZustKat Ord Nr. 35) von den Bezirksämtern an die Verkehrslenkung Berlin mit der Bitte um Stellung- nahme weitergeleitet (bitte nach Jahresscheiben und Be- zirken getrennt auflisten)? Antwort zu 1: Eine entsprechende Statistik wird bei der Verkehrslenkung Berlin nicht geführt. Frage 2: Wie viele Kleine Anfragen von Bezirksver- ordneten wurden in den Jahren 2006 bis 2012 zuständig- keitshalber (ZustKat AZG Nrn. 8 - 10) von den Bezirks- ämtern an die Senatsverwaltungen mit der Bitte um Stel- lungnahme weitergeleitet (bitte nach Jahresscheiben und Bezirken getrennt auflisten)? Antwort zu 2.: Eine entsprechende Statistik wird weder bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, deren Zuständigkeit von den Nummern 8 – 11 Zuständigkeitskatalog (ZustKat) Allgemeines Zuständig- keitsgesetz (AZG) zu einem Großteil abgebildet wird, noch von den anderen Senatsverwaltungen geführt. Frage 3: Mit welcher rechtlichen Begründung schränkt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Fragerecht von Bezirksverordneten nach §11 (1) Be- zirksverwaltungsgesetz (BezVG) praktisch auf Zustän- digkeiten der Bezirksämter ein, obwohl das BezVG selbst eine solche Einschränkung gar nicht kennt? Antwort zu 3.: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt hat das Fragerecht der Bezirksver- ordneten nicht eingeschränkt. Auf der letzten Sitzung der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Umwelt hat der Senat klargestellt, dass die Senats- verwaltung im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit die bezirklichen Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstütze. Dies könne jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und mit einer klaren Prioritätensetzung erfolgen. Im Rahmen ihrer Möglichkei- ten stünden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. Anders verhalte es sich jedoch bei der Beantwortung von Anfragen von BVV-Mitgliedern oder Bürgerinnen und Bürgern an das Bezirksamt in der BVV. Dies ist laut Bezirksverwaltungsgesetz Aufgabe des Bezirksamtes und der Bezirksverwaltung. Soweit für die Berichterstattung zur Umsetzung von Beschlüssen der BVV aus der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt oder dieser nachgeordneter Behörden wie z.B. der Verkehrslenkung Berlin Zuarbeiten erforderlich sind, wurden die Bezirksämter um konkrete Formulierung der Anforderung mit Schreiben an die Hausleitung – Staatssekretärsebene – gebeten. Frage 4: Ist die Senatsverwaltung der Auffassung, dass beispielsweise Fragen im "Zusammenhang mit der Straßenbahn und der Linienführung des ÖPNV" (ZustKat Ord Nr. 35 (3) b) die Bezirksverordneten nichts mehr angehen, und wenn ja, warum? Antwort zu 4.: Nein, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist nicht dieser Auffassung. Berlin, den 21. Mai 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2013)