Drucksache 17 / 11 929 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 18. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2013) und Antwort Statt Heidering Lehrter Straße wieder eröffnet. Weshalb nur? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchem Grund und seit wann ist der Standort Lehrter Straße der JVA Plötzensee wieder eröffnet wor- den? Zu 1.: Der Standort Lehrter Straße der Justizvollzugs- anstalt Plötzensee (Haus H) wird entgegen der ursprüng- lich für November des Jahres 2012 vorgesehenen Schlie- ßung seit Anfang Januar 2013 vorübergehend weiter be- trieben. Grund hierfür waren die im Verhältnis zu den Vorjahren in vermindertem Umfang als prognostiziert zurückgegangenen Gefangenenzahlen. 2. Welcher organisatorische, bauliche und personelle Aufwand musste betrieben werden, um den Standort, der bereits komplett geräumt worden war, wieder in Betrieb zu nehmen? Zu 2.: Da das Haus H Ende November 2012 noch nicht vollständig geräumt war, konnte es ab Anfang Ja- nuar 2013 ohne nennenswerten baulichen und organisato- rischen Aufwand mit einer Belegungsfähigkeit von 46 Haftplätzen wieder in Betrieb genommen werden. Für die Erhöhung der Belegungsfähigkeit nach dem 15. März 2013 auf 104 Haftplätze war es erforderlich, die auf ei- nem Teil der Stationen bereits demontierten Haftraum- schlösser wieder zu installieren und einen Wasserstrang zu aktivieren. In personeller Hinsicht war ab Januar 2013 ein Dienstkräfteeinsatz in folgendem Umfang erforderlich: - 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) - Aufstockung ab dem 15.03.2013 um 6 Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter -, - 1 Mitarbeiter Verwaltungsdienst (Hausbüro), - 1 Gruppenleiter an drei Tagen pro Woche (Aufstockung ab dem 15.03.2013 auf fünf Tage pro Wo- che) - 1 Bereichsleiter - stundenweiser Einsatz Krankenpflegedienst, - stundenweiser Einsatz von Honorarkräften und freien Trägern (Entlassungsvorbereitung, Freizeit- gestaltung). 3. Wie viele Mitarbeiter aus den Berufsgruppen des allgemeinen Vollzugsdienstes, medizinischen Dienstes, den Arbeitsbetrieben und des Sozial- und Verwaltungs- dienstes, sind im Einsatz? Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche Gruppe von Inhaftierten sind in der Lehrter Straße untergebracht? Zu 4.: Im Haus H sind Ersatzfreiheitstrafgefangene und in geringem Umfang Strafgefangene untergebracht, die für eine Verlegung in die JVA Heidering vorgesehen sind. 5. Trifft es zu, dass MitarbeiterInnen des allgemeinen Vollzugsdienstes aus anderen Anstalten abgeordnet wer- den mussten, um den Dienstbetrieb am Standort Lehrter Straße aufrecht zu erhalten (bitte die Anzahl des Personals nach Dienststellen darstellen)? Zu 5.: Aus dem Kreise dienstjunger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die JVA Heidering vorgesehen und vorübergehend bis zur Inbetriebnahme dieser Anstalt an die übrigen Berliner Justizvollzugsanstalten abgeord- net sind, wurden und werden der JVA Plötzensee zum Betrieb des Hauses H (Lehrter Straße) in nachfolgend beschriebenen Umfang Dienstkräfte zugeordnet. Diese Unterstützung ist erforderlich, weil die ursprüngliche Dienstgruppe des Standortes Lehrter Straße als Teilbe- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 929 2 reich der JVA Plötzensee (alt) nicht mehr vollständig er- halten ist. Einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind altersbedingt ausgeschieden oder werden in den übrigen Bereichen der JVA Plötzensee (neu) eingesetzt, um dort diensterfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu er- setzen, die zur Vorbereitung der Inbetriebnahme der JVA Heidering inzwischen dorthin versetzt worden sind. Zuordnungen der JVA Heidering 01.01. bis 15.03.2013 15.03. bis 31.05.2013 aus Jugendstrafan- stalt Berlin 5 5 aus JVA Tegel 0 6 Summe 5 11 6. Welche Einschränkungen müssen die Inhaftierten der anderen Anstalten deshalb hinnehmen? Zu 6.: Inhaftierte anderer Anstalten müssen deshalb keine Einschränkungen hinnehmen. Berlin, den 17. Mai 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)