Drucksache 17 / 11 931 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 18. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2013) und Antwort Wie weiter mit dem Netzwerk der Koordinierungsstellen Schulverweigerung – Die 2. Chance Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Berliner Senat die Arbeit der 2. Chance Koordinierungsstellen, die bisher aus Mitteln des BMFSFJ (Bundesfamilienministerium) finanziert und von Freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt wurden, mit Blick auf gelingende die Integration schulabschlussge- fährdeter Schüler_innen? Zu 1.: Das Angebot der Koordinierungsstellen ist ein- gebettet in ein Maßnahmebündel zur verbesserten In- tegration abschlussgefährdeter Schülerinnen und Schüler. Mit Einführung der Integrierten Sekundarschule wurden Lernbedingungen geschaffen, die die individuelle Förde- rung jeder Schülerin und jedes Schülers in den Vorder- grund stellen. Praxisnahe Unterrichtsangebote im Rahmen des Dualen Lernens tragen in diesem Zusammenhang zur Lernmotivation bei. Für Schülerinnen und Schüler, deren Schulabschluss gefährdet erscheint, sind die besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens ab Jahrgangs- stufe 9 vorgesehen. Zu diesen Lernangeboten mit ver- stärktem Praxisanteil zählen: - Praxislerngruppen, - das Produktive Lernen, - Schülerfirmen und - standortspezifische Angebote der Schulen. Die Koordinierungsstellen wenden sich an ausge- suchten Schulen insbesondere an Jugendliche, deren Schulabschluss durch aktive oder passive Schulverweige- rung gefährdet ist. Aufgrund der vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) defi- nierten Programmstruktur wurde dieses Angebot als schulbezogene Jugendsozialarbeit generiert, die am Ort Schule stattfindet und unmittelbar die schulseitigen Be- mühungen zur Reduzierung der Schulabbrecherquote un- terstützt. Diese Arbeit ist – wenn auch in einem Maßnahmebündel eingebettet - als erfolgreich zu bezeichnen, da im zurück- liegenden Berichtszeitraum (01.09.2011 bis 31.08.2012) 72 % der statistisch verwertbaren Förderfälle wieder un- mittelbar in die Regelschule eingegliedert werden konn- ten. Betreut wurden 507 Schülerinnen und Schüler. 2. Gibt es Planungen des Berliner Senates, die Standorte der Koordinierungsstellen nach Auslaufen der Bun- desfinanzierung Ende 2013 weiterzuführen, wenn ja, wie viele Mittel sind hierfür eingeplant? 3. Wenn nein, welche anderen konkreten Maßnahmen sieht der Senat vor, um die Zahlen der Schulabbre- cher_innen in Berlin zu senken und wie wird die bisherige Arbeit der Koordinierungsstellen anders aufgefangen? Zu 2. und zu 3.: Die Bundesfinanzierung im Rahmen des Modellprogramms „Jugend Stärken“ endet mit dem Auslaufen der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF). Eine gleichartige Fortsetzung des Mo- dellprogramms ist aus förderrechtlichen Gründen nicht möglich. Das BMFSFJ plant in der zukünftigen Förderperiode ab 2014 eine Weiterentwicklung des bisherigen Pro- gramms, bei dem in einem ganzheitlichen Konzeptansatz die bisher getrennt geförderten Bausteine „Schulverweigerung – Die 2. Chance, Kompetenzagenturen, Aktiv in der Region und Stärken vor Ort“ zusammengefasst werden . Damit können auch künftig schulverweigernde junge Menschen betreut werden. Zur Integration abschlussgefährdeter Schulabbreche- rinnen und Schulabbrecher werden – vorbehaltlich der Festlegung im operationellen Programm des ESF – auch in Berlin in der neu beginnenden Förderperiode des ESF von 2014 bis 2020 geeignete Maßnahmen zur Betreuung dieser Schülerinnen und Schüler entwickelt und auf den Weg gebracht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 931 2 Darüber hinaus unterstützen sogenannte Berufsein- stiegsbegleiterinnen und -begleiter an Berliner Schulen Jugendliche, deren Schulabschluss gefährdet ist, bei der Erarbeitung von Kompetenzen, um ihnen dadurch einen Schulabschluss zu ermöglichen. Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Bildungs- und Teil- habepaket (BuT) konnten im Rahmen des zentral gesteu- erten Landesprogramms "Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen" ab Schuljahr 2011/2012 weitere vier Koordinie- rungsstellen der 2. Chance gefördert werden. Berlin, den 23. Mai 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 4. Juni 2013)