Drucksache 17 / 11 932 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 18. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2013) und Antwort Bilanz der Ausgleichs- und Ersatzflächen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in Berlin seit dem Jahr 2010 festgesetzt worden? Frage 2: Wie viele dieser seit dem Jahr 2010 festge- setzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auch tat- sächlich realisiert worden (Angaben bitte nach Bezirk und Standort)? Antwort zu 1. und 2.: Ausgleichs- und Ersatzflächen bzw. -maßnahmen werden im Rahmen von verschiedenen Planverfahren und von verschiedenen Behörden (z. B. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Be- zirke, Eisenbahn-Bundesamt) festgesetzt. Die Vollzugs- kontrolle ist Aufgabe der jeweilig zuständigen Genehmigungsbehörde . In der Kürze der Zeit und aufgrund der personellen Ressourcenknappheit ist es nicht möglich eine Abfrage der verschiedenen Genehmigungsbehörden hinsichtlich der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen bzw. -flächen und deren Umsetzungsstand durchzuführen. Da- her liegt keine Gesamtübersicht vor. Jedoch werden dem Hauptausschuss in regelmäßigen Abständen die aktuell laufenden Maßnahmen in der Regel alle zwei Jahre im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt. Die Grund- lage dafür ist der Beschluss der 25. Sitzung des Hauptaus- schusses am 31.10.2007: „SenStadt wird gebeten, einen Bericht zur Verwendung der Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzgesetz jeweils zu den Haushaltsberatungen vorzulegen.“ Im Folgenden sind daher nur solche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgelistet, die von der  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen von Planfeststellungsverfahren für Straßenbauvorhaben , U- und Straßenbahnvorhaben seit 2010 festgesetzt wurden und  flächenhaft ausgeprägt sind. Kleinere Kompensationsmaßnahmen , z.B. Einzelbaumplanzungen im Umfeld vom Vorhaben werden aufgrund der Kleinteiligkeit und Vielzahl nicht aufgelistet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 932 2 Maßnahmen Stand der Umsetzung Pflanzung von Linden im Straßenzug Invalidenstraße; Denkmalgerechte Wiederherstellung/ Neugestaltung des Vorgartens des Naturkundemuseums und des „Platzes vor dem Neuen Tor“; Aufwertung des Sellerparks im Bezirk Mitte; Die Verkehrsbaumaßnahme befindet sich gegenwärtig in der Durchführung; die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt mit Fertigstellung des Bauvorhabens. Mit der Durchführung der trassennahen, d. h. innerhalb des Baufeldes liegenden Kompensati- onsmaßnahmen, wird unverzüglich nach Abschluss der Baumaßnahme begonnen. (Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof im Bezirk Mitte) Gestalterische Aufwertung des Straßenquer-schnitts und des unmittelbar angrenzenden Stadtraumes (Baum- und Strauchpflanzungen sowie Rasenansaat) im Bereich der Axel-Springer-Straße im Bezirk Mitte Die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men erfolgte in Verbindung mit der Straßenbaumaß- nahme, die 2012 fertiggestellt wurde. (Neubau der Axel-Springer-Straße von Krausenstraße bis Leipziger Straße im Bezirk Mitte Grünstreifen beidseitig der Planstraße im Block 902; Ansaat von Festuca-Saaten auf den neuen Böschungen im Block 902 landschaftspflegerische Maßnahmen auf der Fläche des ehem. Güterbahnhofs Moabit (Moabiter Stadtgarten) im Bezirk Mitte; Die Verkehrsbaumaßnahme befindet sich gegenwärtig in der Durchführung; die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt mit Fertigstellung des Bauvorhabens. Mit der Durchführung der trassennahen, d. h. innerhalb des Baufeldes liegenden Kompensati- onsmaßnahmen, wird unverzüglich nach Abschluss der Baumaßnahme begonnen. (Planstraße im Block 902 (ehemaliger Güterbahnhof Moabit) im Bezirk Mitte Entsiegelung und Bodenverbesserung im Baufeld; Ansaat von Landschaftsrasen und Anlage von Sukzessionsflächen in Bereich des Straßen- bauvorhabens in den Bezirken Neukölln und Treptow- Köpenick; Anlage von Amphibienlaichgewässern im Bereich der Diesel- und Kiefholzstraße im Bezirk Neukölln; Neuschaffung von Wegeverbindungen als Grünverbin- dung im Bereich des Baufeldes; Herstellung öffentlicher, naturnaher Grünanlagen auf 2 Kirchhöfen (St. Thomas, Jerusalem / Neue Kirche V) im Bezirk Neukölln; Neuschaffung einer naturnahen, öffentlichen Grünanla- ge an der Semmelweisstraße im Bezirk Treptow- Köpenick; landschaftspflegerische Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Grünes Band Berlin” im Bezirk Pankow Entsiegelung und Aufwertung der „Vollkropfwiesen “ im Bezirk Treptow-Köpenick; Platzgestaltung Platanennallee „Am Treptower Park“ / „Puschkinallee“ im Bezirk Treptow-Köpenick; Entwicklung einer naturnahen, öffentlichen Grünanlage an der Ballinstraße im Bezirk Neukölln Baubeginn des Straßenbauvorhabens 2013. Die Umset- zung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt mit der Fertigstellung des Bauvorhabens. Mit der Durchfüh- rung der trassennahen, d. h. innerhalb des Baufeldes liegenden Kompensationsmaßnahmen, wird unverzüg- lich nach Abschluss der Baumaßnahme begonnen. (Bundesautobahn (BAB) A 100 zwischen dem Auto- bahndreieck (AD) Neukölln und der Anschlussstelle (AS) Am Treptower Park in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick) Anlage von Rasen- / Strauchflächen und Anlage von ruderalen Pionier- und Halbtrockenrasen im Bereich der Süd – Ost – Verbindung (SOV) im Bezirk Treptow-Köpenick; Anlage von Mischwald entlang der Spree in der Nähe der SOV im Bezirk Treptow-Köpenick; Ersatzmaßnahme Strandbad Rahnsdorf im Bezirk Trep- tow-Köpenick; Beräumung von Betonelementen und Pflanzung von Eichenheistern in der Wuhlheide im Bezirk Treptow- Köpenick Baubeginn des Straßenbauvorhabens 2013. Die Umset- zung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt mit der Fertigstellung des Bauvorhabens. Mit der Durchfüh- rung der trassennahen, d. h. innerhalb des Baufeldes liegenden Kompensationsmaßnahmen, wird unverzüg- lich nach Abschluss der Baumaßnahme begonnen. (Neubau der SOV im Bezirk Treptow – Köpenick) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 932 3 Frage 3: Inwieweit ist es möglich, dass Flächen, auf denen eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme realisiert wurde, zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Frage 4: Welche Regelungen bestehen z. B. für einen Investor, der eine ursprünglich als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definierte Fläche einer neuen Nutzung zuführt, hinsichtlich einer Verpflichtung, an anderer Stelle neue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme vorzunehmen und ggf. in welchem Umfang muss eine Kompensation erfol- gen? Antwort zu 3. und 4.: Die Voraussetzungen für die In- anspruchnahme von Flächen, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert wurden, sind abhängig von dem Rechtsakt, der zu diesen Maßnahmen verpflichtet und von der vorhanden rechtlichen Sicherung der Fläche. Wenn im Ausnahmefall eine Nutzungsänderung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angestrebt wird, ist in einem neuen Rechtsakt sicherzustellen, dass die naturschutzrechtliche Kompensation an anderer Stelle umgesetzt wird. Bei der Inanspruchnahme für eine neue Nutzung ist die vorhandene rechtliche Sicherung der Fläche aufzuhe- ben und der Rechtsakt, der zu den Ersatz- und Aus- gleichsmaßnahmen verpflichtet, zu ändern- bzw. durch einen neuen Rechtsakt zu ersetzen. Die neue Nutzung der Fläche löst in der Regel eine naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtung aus. Für die Berechnung der Kompensationspflicht ist der tatsächliche Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Zulassung des Eingriffs zugrunde zu legen. Bei der Festlegung der Kompensationspflicht ist zusätz- lich zu gewährleisten, dass die Kompensationspflichten, die auf Grund des anderen Eingriffs bisher auf der Flä- che lagen, nicht unterschritten werden. Frage 5: Inwieweit ist sichergestellt, dass alle Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen detailliert auch im Hin- blick auf den Umsetzungsstand transparent im Internet- auftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dargestellt sind? Antwort zu 5: Im Kompensationsflächenkataster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wer- den zurzeit nur festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen bzw. -flächen, die bezirksübergreifenden, ge- samtstädtischen, umweltpolitisch oder ökologisch bedeut- samen Charakter haben, dargestellt und sind im Fis- Broker für die Öffentlichkeit einsehbar. Erarbeitet wird eine dezentral in den Bezirken nutzbare webbasierte An- wendungslösung, um eine dezentrale Erfassung der Kom- pensationsflächen zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage können die Bezirke dann die Kompensationsflächen aus den bezirklichen Planverfahren in das Kompensationsflächenkataster selbst einstellen. Eine detailliertere, auch im Hinblick auf den aktuellen Umsetzungsstand bezogene Darstellung ist aus personellen Gründen nicht möglich. Berlin, den 07. Mai 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2013)