Drucksache 17 / 11 934 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 18. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2013) und Antwort Übersetzer- und Prüferhonorare beim Staatlichen Prüfungsamt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Honorare, die vom Staatlichen Prüfungsamt Übersetzerinnen und Übersetzern für die verschiedenen Arten der Aufgabenstellung sowie für de- ren Korrektur im Fremdsprachenbereich gewährt werden? Zu 1.: Die Honorarzahlung für nebenamtliche Prüfe- rinnen und Prüfer des Staatlichen Prüfungsamtes für Übersetzerinnen und Übersetzer richtet sich nach Absatz 1 der Anlage der „Ausführungsvorschriften über die Honorarzahlung für die nebenamtlichen Prüfer des Staatli- chen Prüfungsamtes für Übersetzer und Dolmetscher Ber- lin vom 22. November 1995 (ABI. 1996 S. 905/DBl. 1996 III S. 94)“, zuletzt geändert am 10. Juli 2008. Die Regelung ist in Anlage 1 beigefügt. 2. Sind nach Auffassung des Senats die Klagen der Betroffenen berechtigt, dass die anfallenden Arbeitszeiten in keinem verträglichen Verhältnis zu den gewährten Ho- noraren stehen und damit eine Bezahlung unter Mindest- lohnniveau erfolgt? Zu 2.: Die o. a. Ausführungsvorschrift wird zurzeit unverändert angewandt und zielt auf nebenamtliche Tä- tigkeit ab. Eine Abrechnung nach zeitlichem Aufwand wie bei einer Entlohnung ist hier nicht vorgesehen. Inso- weit ist der Begriff „Mindestlohnniveau“ in diesem Zusammenhang nicht einschlägig. 3. Teilt der Senat den Standpunkt der die fremdsprachlichen Prüfungsarbeiten korrigierenden und begut- achtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass zeitliche Einsparungen bei ihrer Arbeit allein schon durch die not- wendige Gerichtsfestigkeit ihrer Gutachten nicht vertret- bar wären? Zu 3.: Die Frage trifft den Sachverhalt nicht: Die Prü- ferinnen und Prüfer sind keine Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter, die nach einer zeitlichen Vorgabe arbeiten. 4. Welche Änderungen mit welchem zeitlichen Rahmen plant der Senat auf diesem Gebiet? Zu 4.: Zurzeit wird eine Neuregelung der Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetze-rinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher erar- beitet. In diesem Zusammenhang wird auch die Honorar- regelung geprüft. Berlin, den 22. Mai 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013) ka17-11934 K1711934-Anl