Drucksache 17 / 11 935 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 19. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2013) und Antwort Nichtraucherschutz bei der S-Bahn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat da- her die S-Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass auf den Bahn- steigen der Berliner S-Bahn das Rauchverbot zahlreich missachtet wird, und welche Konsequenzen zieht der Se- nat daraus? Antwort zu 1.: Dem Senat sind Beschwerden von Fahrgästen bezüglich der Missachtung des Rauchverbotes auf S-Bahnhöfen bekannt. In den regelmäßig durch die Länder Berlin und Brandenburg und den VBB durchge- führten Qualitätsgesprächen mit der S-Bahn Berlin GmbH wurden diese Mängel thematisiert und eine verbesserte Kennzeichnung und Durchsetzung des Rauchverbots auf den S-Bahnhöfen gefordert. Hierbei haben die Länder und der VBB gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH auch häu- figere Ansagen angeregt, die auf das Rauchverbot hinwei- sen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat anschließend in Ab- stimmung mit der DB Station&Service GmbH eine Neu- auflage der Hinweisschilder zum Rauchverbot auf den S- Bahnhöfen angestoßen. Die Erhöhung der Frequenz der Durchsagen, die auf das Rauchverbot hinweisen, wurde seitens der S-Bahn Berlin GmbH u. a. aus Rücksicht auf Anwohnerinnen und Anwohner bzw. aufgrund der Viel- zahl von betriebserforderlichen Ansagen auf größeren S- Bahnhöfen nicht befürwortet. Frage 2: Aus welchen Gründen wird darauf verzichtet, bei Missachtung des Rauchverbots durch Lautsprecher- durch-sagen darauf hinzuweisen? Antwort zu 2.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Aufsichten im Netz der S-Bahn Berlin sind angewiesen , Ansagen zum Rauchverbot am Tage bei nor- maler betrieblicher Situation im ca. 20- bis 30-minütigen Abstand zu tätigen. In jedem Fall gilt aber, dass Ansagen, die für den sicheren Ablauf des Eisenbahnverkehrs [er- forderlich sind,] Priorität haben.“ Frage 3: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Mitarbeiter der Berliner S-Bahn in den für das Aufsichts- personal und die Zugabfertiger vorgesehenen Einrichtun- gen auf den Bahnsteigen (z. B. Friedrichstraße, Hacke- scher Markt, Alexanderplatz) der Berliner S-Bahnhöfe das Rauchverbot ignorieren und damit auch für die Fahr- gäste ein negatives Beispiel darstellen, was die Fahrgäste ebenso zur Nichteinhaltung des Rauchverbotes animiert? Antwort zu 3.: Dem Senat liegen keine Hinweise auf ein derartiges Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der S-Bahn Berlin GmbH vor. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Schutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabak- rauch beim Arbeitgeber. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Alljährlich werden die Mitarbeiter im Kundenkontakt sensibilisiert bzw. per Weisung aufgefordert, die Rauchfreiheit von Bahnhöfen zu respektieren und für den Kunden erkennbar mit positivem Beispiel voran zu gehen.“ Frage 4: Wie verträgt sich diese Tatsache mit dem Nichtraucherschutz innerhalb des Unternehmens und wie ist der Nichtraucherschutz für die Mitarbeiter des Unter- nehmens gewährleistet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 935 2 Antwort zu 4.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Der Schutz der Nichtraucher ist in den einzelnen Bereichen der S-Bahn Berlin GmbH unterschiedlich aus- gestaltet und reicht neben standortbezogenen generellen Rauchverboten in den Arbeitsstätten über die Einrichtung von sogenannten Raucherinseln bis hin zum Hinweis auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und dem Erfordernis zur Herstellung eines gemeinsamen Einver- nehmens der Anwesenden.“ Frage 5: Sind dem Senat diesbezügliche Beschwerden von Kunden bekannt? Antwort zu 5.: Dem Senat sind keine Beschwerden von Fahrgästen bekannt, die sich explizit auf das Rauch- verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der S- Bahn Berlin GmbH beziehen. Berlin, den 31. Mai 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2013)