Drucksache 17 / 11 938 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 19. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2013) und Antwort 0% Tempelhofer Feld – Fotografieverbote in öffentlichen Parks? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass auf dem Tempelhofer Feld und in anderen öffentlichen Parkanlagen in Berlin eine Genehmigungspflicht für die Anfertigung von Foto- grafien oder anderen Aufnahmen besteht? Antwort zu 1: Die Anfertigung von Fotografien oder anderen Aufnahmen für private Zwecke in öffentlichen Parkanlagen ist nicht genehmigungspflichtig. Die Anfer- tigung von Fotografien oder anderen Aufnahmen für ge- werbliche Zwecke bedarf einer Genehmigung. Frage 2: Wenn ja, welche Parkanlagen sind dies im einzelnen und für welche Fälle gilt diese Genehmigungs- pflicht jeweils? Antwort zu 2: Die Genehmigungspflicht gilt für alle nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Auf der Tempelhofer Frei- heit wird die Genehmigungspflicht in der analog zum Grünanlagengesetz geltenden Benutzerordnung geregelt. Frage 3: Wer erteilt diese Genehmigung jeweils auf welcher Rechtsgrundlage und welche Gebühren werden dafür erhoben? Antwort zu 3: Die Zuständigkeit für die Erteilung ei- ner Genehmigung ist im Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erho- lungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG), § 6, Abs. 5 und 6, geregelt. Die Genehmigungspflicht dient der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Umsetzung der Motivvermietung. Ferner wird die Fortführung betriebli- cher Abläufe während der Aufnahmen gewährleistet, der Störung anderer Nutzerinnen und Nutzer vorbeugt und die Eigentumsrechte werden gewahrt. Die Höhe der Gebüh- ren ist abhängig von dem damit verbundenen Aufwand. Frage 4: Welche Einnahmen werden dadurch für wen generiert und wie werden diese verwendet? Antwort zu 4: Die Einnahmen fließen entweder in den jeweiligen Bezirkshaushalt oder werden - z.B. bei der Grün Berlin GmbH - als Erträge verbucht. Der Landes- haushalt wird dadurch weniger belastet. Frage 5: Soweit sich die Genehmigungspflicht nur auf Aufnahmen „für gewerbliche Zwecke“ bezieht (so in der Benutzungsordnung für den Tempelhofer Park der Grün Berlin GmbH): Wie genau ist der Begriff zu verstehen und wie wird in der Praxis ermittelt, ob mit einer Auf- nahme die Absicht zur gewerblichen Verwertung verbun- den ist? Antwort zu 5: Die Frage zeigt die Schwierigkeit der Verfolgung auf, jedoch wird hier im Sinne des Gemein- wohls an die Ehrlichkeit derjenigen appelliert, die Auf- nahmen für gewerbliche Zwecke nutzen. Frage 6:Gäbe es - insbesondere mit Blick auf die in § 59 Urheberrechtsgesetz geregelte Panoramafreiheit - nach Ansicht des Senats überhaupt eine Möglichkeit, die ge- werbliche Verwertung von Fotografien oder anderen Auf- nahmen rechtlich zu sanktionieren, weil sie entgegen der Benutzungsordnung eines Parks angefertigt wurden? Antwort zu 6:Ja. Frage 7:Warum wurden die oben abgefragten Um- stände nicht in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/10888 („Panoramafreiheit in öffentlich zugänglichen Räumen Berlins“) erwähnt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 938 2 Antwort zu 7: In der Antwort zu Ihrer Kleinen An- frage 17/10888 wurde bereits erklärt, dass dem Senat von Berlin keine vollständige Übersicht über sämtliche Vor- schriften betreffend die Anfertigung von fotografischen Aufnahmen im öffentlich zugänglichen Raum des Landes Berlins und seiner Landesunternehmen vorliegt und des- halb die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage 17/10888 nicht auf alle Umstände eingehen konnte. Berlin, den 10. Mai 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2013)