Drucksache 17 / 11 940 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 22. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2013) und Antwort Bedarf an Praxislerngruppen an den Berliner Integrierten Sekundarschulen (ISS) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für wie hoch schätzt der Senat die Zahl der Schüle- rinnen und Schüler ein, die der Unterstützung durch Pra- xislerngruppen bedürfen? 2. Wann und wie wurde dieser Bedarf ermittelt? Zu 1. und 2.: Praxislerngruppen sind eine besondere Organisationsform des Dualen Lernens an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und wurden erstmals im Schuljahr 2012/2013 für den Jahrgang 9 der aufwachsenden ISS angeboten. Eine Unterstützung durch Praxislerngruppen ist zurzeit für ca. 640 Schülerinnen und Schüler des Jahr- gangs 9 erforderlich. Der Bedarf wurde auf der Grundlage der Meldungen derjenigen Schulen, die für das Schuljahr 2012/13 die Einrichtung einer Praxislerngruppe planten, ermittelt. Für das kommende Schuljahr wird aktuell der Bedarf in den Bezirken erfasst. Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2013/14 werden voraussichtlich Ende Mai 2013 festste- hen. Es ist davon auszugehen, dass die Praxislerngruppen des 9. Jahrgangs im 10. Jahrgang fortgeführt werden und für den kommenden 9. Jahrgang etwa die gleiche Anzahl wie im Schuljahr 2012/13 benötigt wird. 3. Wie viele Praxislerngruppen welcher Schulen bzw. Schulkooperationen werden zur Zeit mit wie vielen Schü- lerinnen und Schülern durchgeführt und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? Zu 3.: An der Integrierten Sekundarschule gibt es im Jahrgang 9 zurzeit 44 Praxislerngruppen an 43 ISS (Schulliste in der Anlage) mit ca. 640 Schülerinnen und Schülern. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist nicht direkt möglich, da Praxislerngruppen an ISS aufgrund des Auf- wachsens der Jahrgänge an ISS erstmals für den 9. Jahr- gang im Schuljahr 2012/2013 eingerichtet wurden. In den vorhergehenden Schuljahren wurden Praxisklassen für ca. 300 Schülerinnen und Schüler an 13 Hauptschulen ange- boten. 4. Hält der Senat das derzeitige Angebot für ausrei- chend? a) Wenn nein, welche Zielgröße hält der Senat für be- darfsdeckend? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hält das Angebot für ausreichend, da im kommenden Schuljahr Praxislerngruppen sowohl für die Weiterführung der Praxislerngruppen des 9. Jahrgangs im kommenden 10. Jahrgang als auch für den zukünftigen 9. Jahrgang an ISS angeboten werden können und die An- zahl der Plätze im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel entsprechend erhöht werden kann. 5. Welche Träger / Organisationen sind mit der Durch- führung von Praxislerngruppen betraut? Zu 5.: Mit der Umsetzung von Praxislerngruppen sind folgende Träger betraut: FAA Bildungsgesellschaft mbH Nord, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH, Kids & Co, Schildkröte GmbH, Modul e.V., bbw Berufsvorberei- tungs- und Ausbildungsgesellschaft mbH, Bildungsmarkt Vulkan GmbH, Zukunftsbau GmbH, Pestalozzi-Fröbel- Haus, BUF Bildungseinrichtung für berufliche Umschu- lung und Fortbildung, Helmut Ziegner Berufsbildung gGmbH, TÜV Rheinland Akademie GmbH, ABU Aka- demie gGmbH, OTA GmbH, Christliches Jugenddorf- werk Deutschlands e. V. (CJD). 6. Wie viele Träger haben sich um die Durchführung von Praxislerngruppen in diesem und dem vorigen Schul- jahr beworben und ist diese Zahl stabil? Zu 6.: Die Auswahl eines Bildungsträgers zur Umset- zung einer Praxislerngruppe erfolgt in der Verantwortung der Schule, die die Einrichtung einer Praxislerngruppe plant. Über die Einrichtung einer Praxislerngruppe ist eine Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 940 2 schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule und dem Bildungsträger zu treffen (Kooperationsvertrag). Die Ein- richtung einer Praxislerngruppe ist gemäß Ausführungs- vorschrift (AV) Duales Lernen, Anlage 4 „Rahmenkonzeption für Praxislerngruppen“, nur in Kooperation mit einem Bildungsträger möglich, der folgende Vorausset- zungen mitbringt: 1. außerbetriebliche oder überbetriebliche Berufsbil- dungsstätte, 2. Werkstätten, 3. Ausbilderin oder Ausbilder/Meisterin oder Meister als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter sowie für die Fachtheorie, 4. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, 5. Erstellung einer Potenzialanalyse. In den vorhergehenden Schuljahren wurden im Rah- men eines Modellprojekts Praxisklassen an Hauptschulen in Kooperation mit dem CJD durchgeführt. 7. Wie werden die Träger für diese Aufgabe vergütet? Zu 7.: Die Vergütung der Bildungsträger erfolgt aus Landesmitteln des Berliner Haushalts in Form einer Zu- wendung auf der Grundlage eines Zuwendungsantrages mit einer beigefügten Kooperationsvereinbarung zwi- schen Schule und Träger und einem Finanzierungsplan. Der Antrag wird von der Schulaufsicht nach vorgegebe- nen sachlichen und rechnerischen Kriterien geprüft und genehmigt. 8. In welchen Bezirken gibt es Praxislerngruppen? Zu 8.: Praxislerngruppen gibt es in allen Bezirken Berlins. 9. Waren die Haushaltsansätze in den letzten beiden (Schul-)jahren ausreichend oder musste die Zahl der Pra- xislerngruppen bzw. der Vergütung der beauftragten Trä- ger gedeckelt bzw. angepasst werden? zu 9.: Die im Einzelplan 10 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die letzten beiden Schuljahre waren ausreichend. 10. In welcher Höhe wurden in den letzten beiden Schuljahren Mittel für Praxislerngruppen insgesamt ver- ausgabt und bestand eine Mittelkonkurrenz mit dem Pro- duktiven Lernen? a) Wenn ja, wie wurde diese aufgelöst? zu 10.: Eine Mittelkonkurrenz mit dem Produktiven Lernen bestand bzw. besteht nicht. Für die Einrichtung von Praxislerngruppen bzw. Praxisklassen (auslaufender 10. Jahrgang an Hauptschulen) stehen für das Schuljahr 2012/2013 rd. 1,9 Mio. € zur Verfügung. Berlin, den 22. Mai 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)