Drucksache 17 / 11 941 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alex Lubawinski (SPD) vom 14. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2013) und Antwort Lage der Jüdischen Gemeinde zu Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet er die im März 2013 von der Jüdi- schen Gemeinde zu Berlin vorgelegte Bilanz für das Jahr 2011? Reicht diese als haushaltsrechtliche Grundlage für die Abrechnung der durch das Land Berlin per Staatsver- trag gewährten Zuschüsse aus und wie bewertet er die Tatsache, dass die Gemeinde die laufenden Pensionslas- ten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz seit der Bilanz 2010 nicht wieder hat aktualisieren lassen? Welche Auswirkungen hat dies auf die weitere Kostenübernahme durch das Land Berlin? Zu 1.: Die Bilanz für das Jahr 2011 liegt seit dem 13. März 2013 vor und wird derzeit geprüft. Haushalts- rechtliche Grundlage für die Gewährung von Staatsleis- tungen ist aber nicht die Bilanz, sondern der Staatsvertrag von 1994 und der bestätigte Wirtschaftsplan. Der Senat fordert seit dem Jahr 2010 von der Jüdi- schen Gemeinde, dass die Aktualisierung der Pensionslast erfolgen muss (zuletzt mit Schreiben vom 28. September 2012). Das Land Berlin gewährt nur den Zuschuss, den es gemäß Staatsvertrag zu leisten hat. Etwaige Überzahlun- gen werden zurückgefordert. 2. Wie beurteilt der Senat, die im Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2013 geplanten und damit deutlich ge- stiegenen Ausgaben, vor allem bei den Personalausgaben von weit über 10 %? 3. Inwieweit entspricht die Vergütung des Vorsitzen- den in Höhe von 120.000,- € den Regelungen des Staatsvertrages Artikel 6. Abs. 2? Dieser regelt, dass die in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin gewährten Gehälter nicht gegen das Besserstellungsverbot verstoßen dürfen. Zu 2. und 3.: Der vorgelegte Wirtschaftsplan wird zurzeit geprüft und die Jüdische Gemeinde ist am 25. Ap- ril 2013 schriftlich zu Erläuterungen aufgefordert worden. 4. Hat die Jüdische Gemeinde im Zusammenhang mit ihrem Wirtschaftsplan 2013 das geforderte Sanierungs- konzept vorgelegt, um den drohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Jüdischen Gemeinde zu Berlin auf- grund der überhöhten Rentenzahlungen an Mitarbeiter und der umfangreichen Rückzahlungsforderung seitens des Senats zu entgehen? Zu 4.: Ein Sanierungskonzept hat die Gemeinde dem Senat noch nicht vorgelegt. Berlin, den 03. Mai 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2013)