Drucksache 17 / 11 942 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 22. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2013) und Antwort Party unter freiem Himmel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Freiluftparties (spontane sowie ange- meldete) wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 geräumt? Bitte schlüsseln sie einzeln für jede aufge- löste Veranstaltung auf: a) Ort der Veranstaltung b) Grund für die Auflösung c) die Anzahl der Teilnehmer*innen d) Anzahl der in Gewahrsam genommenen Personen e) Wenn zutreffend, welche Gegenstände wurden bei der Auflösung beschlagnahmt? Zu 1 a) bis 1e).: Die Polizei Berlin führt keine zu die- ser Frage auswertbare Statistik. Zwar werden alle in Grundrechte eingreifende polizei- liche Maßnahmen dokumentiert, sofern nicht nur schlicht hoheitliches Handeln erforderlich war. Um aber festzu- stellen, ob ein Sachverhalt unter den Begriff „Freiluftparty “ subsumiert werden könnte bzw. welcher Anlass der polizeilichen Intervention zugrunde lag, müsste jede Do- kumentation einzeln gesichtet werden. Eine detaillierte Antwort zu dieser Frage ist daher mit einem vertretbaren Personal- und Zeitaufwand nicht mög- lich. 1f) Was war Auslöser der Auflösung (z.B. Beschwer- de von Anwohnern, Meldung durch das Ordnungsamt, etc.)? Zu 1 f.: Die bezirklichen Ordnungsämter führen keine statistischen Erhebungen über von ihnen aufgelöste Partys unter freiem Himmel, so dass keine detaillierten Angaben möglich sind. Es kommt gelegentlich vor, dass der Allgemeine Ord- nungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen seiner Streifentätigkeit Partys unter freiem Him- mel feststellt und dann häufig wegen Lärms einschreiten muss. In der Folge werden Ordnungswidrigkeitenverfah- ren eingeleitet, die von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern abschließend bearbeitet werden. Bei der Auflösung illegaler (unangemeldeter) Partys unter freiem Himmel bittet der Allgemeine Ordnungs- dienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter nur dann die Polizei um Unterstützung, wenn bei größeren Veran- staltungen die Partybeteiligten den Weisungen nicht Folge leisten wollen. Der Bezirk Neukölln stellt für die Standorte Volks- park Hasenheide, Sieversufer, Maybachufer und im Be- reich Grenzallee eine Konzentration von Freiluftpartys fest, über die sich zumeist Anwohnerinnen und Anwohner wegen Lärms beschweren. In diesen Fällen schreitet der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ord- nungsämter mit dem Ziel der Lärmunterbindung und der Auflösung der jeweiligen Freiluftpartys ein. 2. Wie sieht der Senat das touristische Potential von unangemeldeten Freiluftveranstaltungen? Zu 2.: Der Senat hat vorrangig Interesse daran, dass die zahlreich angebotenen, offiziellen und attraktiven Veranstaltungen sowie Sehenswürdigkeiten von den Ber- lin-Touristinnen und -Touristen genutzt werden. Unan- gemeldete Freiluftveranstaltungen liegen nicht im Interes- se des Senats. 3. Hat der Senat seine Einstellung zu solchen Frei- luftveranstaltungen in den letzten Jahren geändert – wenn ja, wie? Zu 3.: Nein Berlin, den 12. Juni 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2013)