Drucksache 17 / 11 943 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 22. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2013) und Antwort Welche Qualitäts- und Vergütungsstufen sind zwischen der BVG und ihren Fahrscheinkontrolleur/innen vereinbart? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Qualitäts- und Vergütungsstufen sind mit den Fahrscheinkontrolleur/innen vereinbart? (Bitte Kopie der Vereinbarung(en) beilegen) Frage 2: Wie wirkt sich die Vergütung nach der jewei- ligen Qualitätsstufe auf das Grundgehalt der Fahrschein- kontrolleur/innen aus? Antwort zu 1 und 2: Die BVG teilt dazu mit: „Die Vergütung der einzelnen Fahrausweisprüferinnen und Fahrausweisprüfer unterliegt der Vertragsgestaltung zwischen der beauftragten Firma und deren Beschäftigten. Wie sich die konkrete Vergütungslogik der Fahraus- weisprüfer bei dem für die BVG AöR tätigen Dienstleister gestaltet, entzieht sich unserer Kenntnis. Die BVG AöR wirkt jedoch darauf hin, dass die Beschäftigten im Fahr- ausweisprüfdienst nicht anhand von reinen Feststellungs- prämien vergütet werden. Von der WISAG wurde bestä- tigt, dass die zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Min- destlöhne i. H. v. EUR 8,50 gezahlt werden.“ Frage 3: Unterscheiden sich die Qualitäts- und Vergü- tungsstufen der bei der BVG selbst beschäftigten Fahr- scheinkontrolleur/innen von denen der bei den von der BVG beauftragten Unternehmen eingesetzten Fahrschein- kontrolleur/innen? Wenn ja, auf welche Art und Weise? Antwort zu 3: Die BVG teilt dazu mit: „Das bei der BVG AöR beschäftigte Fahrausweisprüfpersonal wird einheitlich nach TV-Nahverkehr vergü- tet.“ Frage 4: Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 4: Nein. Berlin, den16. Mai 2013 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013)