Drucksache 17 / 11 947 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 23. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2013) und Antwort Wie viele in Berlin gemeldete einschulungspflichtige Kinder kommen gar nicht erst in den Berliner Schulen an? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele in Berlin gemeldete Kinder waren zu den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 (bitte genau aufgelistet/unterteilt) einschulungspflichtig? 2. Wie viele dieser in Berlin gemeldeten Kinder haben sich tatsächlich zur Einschulung (inkl. der Rückstellun- gen) für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 rück- gemeldet (Prozentual und in Zahlen)? Zu 1. und 2.: Die Zuordnung der einschulungspflichti- gen Kinder aus der Berliner Bevölkerung an die Schulen erfolgt nicht in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, sondern in den einzelnen Berliner Be- zirken. Eine Abfrage, Vereinheitlichung, Zusammenfüh- rung und Auswertung würde den zeitlichen Rahmen der Kleinen Anfrage sprengen. Wir erheben die Schülerinnen und Schüler im ersten Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase direkt an den Schulen. Wir erfragen die erstmalig Schulpflichtigen und die zurückgestellten Schulpflichtigen, deren Werte in der folgenden Tabelle für die letzten beiden Schuljahre er- sichtlich sind. Schulpflichtige 1) und zurückgestellte Schulpflichtige 2) Schulart: öffentliche Grundschulen und Integrierte Sekundarschulen mit Grundstufe Schuljahr Zahl der Schulpflichtigen Insgesamt Eingeschulte vor dem 1. Schultag Zurückgestellte absolut in % absolut in % 2011/12 24398 22139 90,7 2259 9,3 2012/13 25322 22685 89,6 2637 10,4 1) Kinder, die im jeweiligen Schuljahr erstmalig schulpflichtig sind 2) Kinder, die von der Schulpflicht befreit wurden bzw. ab Schuljahr 2012/13 Kinder, die nach $ 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden 3. Mit welchen Rückmeldezahlen (inkl. der evtl. Rückstellungskinder), prozentual und in Zahlen, rechnet der Senat für das Schuljahr 2013/2014? Zu 3.: Im Schuljahr 2013/14 gehen wir prognostisch von 26.430 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Grundschulen und Grundstufen der Integrierten Sekun- darschulen in der neuen 1. Jahrgangsstufe aus. Dabei sind in dieser Zahl auch die Antragskinder und die Kinder ent- halten, die nach der Rückstellung von der Schulpflicht eingestellt wurden. Erstmalig Schulpflichtige werden nicht prognostiziert. 4. Welche Gründe/Tatsachen liegen vor, dass sich ein- schulungspflichtige in Berlin gemeldete Kinder nicht zur Einschulung bzw. Rückstellung rückmelden? Zu 4.: Wir erheben nur Kinder, die nach § 42 (3) Schulgesetz (SchulG) zurückgestellt wurden. 5. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass sich diese Kinder gar nicht in Berlin/Deutschland aufhalten? 6. Rechnen die Bezirke bereits, bzgl. der Kinder, die zwar in Berlin/Deutschland gemeldet sind, aber sich hier nicht aufhalten, mit einem generellen Ausfall-Prozentsatz Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 947 2 oder sind das eher die Ausnahmen (falls ja, bitte eine ge- naue bezirkliche Auflistung)? Zu 5. und 6.: Hierzu liegen keine Informationen vor. Berlin, den 07. Mai 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2013)