Drucksache 17 / 11 948 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 23. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2013) und Antwort Entzieht sich der RBB seiner Verantwortung in der Kinofilmförderung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Ankündigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ihren Anteil an der Kinofilmförderung zukünftig deutlich zu reduzieren? Zu 1.: Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass die öf- fentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Anteil an der Kinofilmförderung zukünftig reduzieren könnten. Nach § 6 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages können sie sich an den Fördermaßnahmen des Bundes und der Län- der beteiligen. Eine spezialgesetzliche Regelung zu Ab- gaben an die Filmförderungsanstalt des Bundes enthält das Filmförderungsgesetz. Darüber hinaus sehen einzelne Landesmediengesetze vor, dass aus dem Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag Fördergelder der Sender an die Länderfilmförderinstitutionen fließen. Nach § 15 a des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwi- schen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Medienstaatsvertrag) ist der Rundfunk Berlin-Branden- burg (rbb) verpflichtet, im Wege des Vorwegabzuges aus dem Beitragsanteil der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) Mittel an die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH (Medienboard) weiterzugeben. Auch Überschüsse der MABB gehen an die Filmförderung. Zusätzlich zu den gesetzlichen Förderpflichten beteili- gen sich ARD und ZDF an Länderfilmförderungen auch noch auf freiwilliger Grundlage. 2. Wie hoch ist aktuell der Anteil, den ARD und ZDF für die Filmprojektförderung zur Verfügung stellen und welcher Anteil wird über den RBB abgedeckt? Zu 2.: Die konkreten Beträge ergeben sich aus den ge- setzlichen Regelungen bzw. dem Inhalt der Kooperati- onsverträge. Der prozentuale Anteil an den Gesamtförderbeträgen in Deutschland hängt von denjenigen Mitteln ab, die Bund und Länder aus Steuermitteln zur Verfügung stellen bzw. die über die Abgabe nach dem Filmförde- rungsgesetz von Dritter Seite erhoben werden. Der rbb hat sich im Jahr 2012 mit 1,2 Mio. Euro an dem treuhände- risch verwalteten Förderfonds der Medienboard beteiligt. 3. In welchem Umfang sind Einsparungen für die nächsten Jahre geplant? Zu 3.: Zu Einsparungen in den nächsten Jahren gibt es keine Informationen. Der rbb hat hinsichtlich der ARD mitgeteilt: „In diesem und im kommenden Jahr kommen mit der Unterstützung der ARD eine Reihe von hochklassigen Kino-Koproduktionen ins Kino und ins Fernsehen. Da- runter Oskar Roehlers „Die Quellen des Lebens“, ein umfassendes Sittengemälde der Bundesrepublik. Andres Veiel rekonstruiert in seinem fiktionalen Debütfilm „Wer wenn nicht wir“ die psychologische und politische Vorgeschichte des deutschen Terrorismus. In der Kino- Koproduktion „Poll“ inszeniert Chris Kraus die schicksalhafte Begegnung einer 14-jährigen mit einem Anar- chisten auf dem estnischen Gut Poll vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs. „Was bleibt“ von Hans-ChristianSchmid oder „Halt auf freier Strecke“ von Andreas Dresen sind weitere Beispiele, der letztgenannten eben- falls mit Unterstützung des rbb. Solche gemeinsamen Projekte von Kinowirtschaft und Fernsehbranche gehören in der Regel zu den auffälligen, meist aber auch aufwän- digen Filmprojekten. Bekannte Titel der vergangenen Jahre sind u.a. „Die Päpstin“, „Henri Quatre“ oder „Das weiße Band“. In Auswahl und Umsetzung der fiktionalen Projekte werden die Fernsehfilmredaktionen der ARD dabei auch zukünftig die Balance zwischen Relevanz und Anspruch sowie Publikumsattraktivität halten. Insgesamt investieren die Landesrundfunkanstalten jährlich in dreistelliger Millionenhöhe in Lizenzankäufe und stellen darüber hinaus rund 30 Mio. Euro pro Jahr für die regionale Filmförderung zur Verfügung. Die Investitionen und Koproduktionsbeiträge für Kinofilme sind aus- weislich der für die Berechnung der Filmförderungsabga- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 948 2 be erhobenen Daten von knapp 11 Mio. Euro im Jahr 2008 auf mehr als 16 Mio. Euro im Jahr 2011 gestiegen.“ 4. In welchem Umfang sind Einsparungen seitens des RBB für die nächsten Jahre geplant? Zu 4.: Einsparungen in den nächsten Jahren stehen nicht an. Auch in der novellierten Fassung wird § 15 a des Medienstaatsvertrages weiterhin einen Vorwegabzug so- wie eine Verwendung sämtlicher Überschüsse der MABB zugunsten der Filmförderung vorsehen. Der rbb hat au- ßerdem mitgeteilt: „Der rbb wird auch in Zukunft seine Verantwortung in der Kinofilmförderung wahrnehmen. Grundlage unseres Engagements für den Kinofilm ist zunächst der öffentlich- rechtliche Programmauftrag, zu dem auch das Engage- ment für den Film gehört. Viele Kinofilme – ganz besonders die qualitativ wertvollen sowohl dokumentarischen wie auch fiktionalen – wären ohne die Förderung durch das Fernsehen nicht realisierbar… Im Jahr 2012 hat der rbb sein Engagement für den Film noch einmal deutlich verstärkt und inhaltlich profiliert. Gemeinsam mit dem Medienboard Berlin-Brandenburg haben wir die Initiative „Leuchtstoff“ gegründet. Gegenwärtig sind ca. 8 Dokumentarfilme sowie Spielfilme in der Produktion; die erste Leuchtstoffproduktion „Am Himmel der Tag“ von Pola Beck ist inzwischen mehrfach mit Preisen ausgezeichnet worden. Ergänzt hat der rbb diese Initiative für den Film durch eine weitere Kooperation mit den Film- und Fernsehhoch- schulen der Region, der DFFB und der HFF Konrad Wolf in Potsdam. Auch in diesem Fall in Zusammenarbeit mit dem Medienboard Berlin-Brandenburg entstand das Label „Leuchtstoff-Hochschulfilme“. Dadurch bekommen junge Filme- und Filmemacherinnen die Möglichkeit, kinofähi- ge Abschlussfilme durch die gemeinsame Förderung von RBB und MABB herzustellen. Geplant und zum Teil in Produktionsvorbereitung sind hier weitere 8 Filme pro Jahr…Zusätzlich zu der Filmförderung beteiligt sich der rbb mit durchschnittlich 1 Mio. Euro pro Jahr direkt an Kinoproduktionen. Auch hierdurch stärken wir die Film- produktion… Es gibt keine Ankündigung des rbb oder der ARD, die Kinofilmförderung „zukünftig deutlich zu reduzieren“. Sollte sich die Frage auf das Interview von Bettina Reiz in Blickpunkt Film (11/13) beziehen, so weisen wir darauf hin, dass die Fernsehdirektorin des BR nicht für den rbb oder gar die ARD insgesamt gesprochen hat.“ 5. Welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung der Sparpläne, wie viele Filmprojekte würden dann entfallen? 6. Welche konkrete Begründung ist dem Senat für diese Einsparungsmaßnahme bekannt? 7. Wie bewertet der Senat diesbezügliche Einsparungspläne vor dem Hintergrund, den Standort Berlin- Brandenburg als Filmproduktionsort langfristig zu stär- ken? 8. Was wird der Senat unternehmen, um den Einsparungsvorhaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten in der Kinofilmförderung entgegen zu wirken? Zu 5. bis 8.: Entfällt. Berlin, den 17. Mai 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013)