Drucksache 17 / 11 953 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 23. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2013) und Antwort Aufnahme von syrischen Flüchtlingen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Am 20. März 2013 hat Bundesinnenminister Hans- Peter Friedrich die Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen aus Syrien und damit einen Kurswechsel der Bundesregierung in der Aufnahme syrischer Flüchtlinge verkündet: Nach welchem Schlüssel werden die Flüchtlinge auf die einzel- nen Bundesländer verteilt und wie viele Flüchtlinge wird Berlin aufnehmen? Zu 1.: Hierzu liegen dem Senat bisher keine Informa- tionen des auf Bundesebene federführend zuständigen Bundesministeriums des Innern (BMI) vor. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Verteilung der in Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge auf die Bun- desländer – wie auch schon bei vorangegangenen vergleichbaren Aufnahmeaktionen – in entsprechender Anwendung der in § 45 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelten Aufnahmequoten erfolgen wird, was für Berlin die Aufnahme von etwa 250 Personen bedeuten würde. 2. Welche Vorbereitungen trifft der Senat für die Auf- nahme der syrischen Flüchtlinge? Zu 2.: Die Durchführung des von der Bundesregierung initiierten Hilfsprogramms wird derzeit zwischen den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder so- wie weiteren beteiligten Behörden und Organisationen abgestimmt. Der voraussichtlich durch die Aufnahme der Flücht- linge zusätzlich entstehende Bedarf an Unterbringungs- plätzen wird vom Landesamt für Gesundheit (LAGeSo) in seiner Bedarfsplanung berücksichtigt. Hinsichtlich der Beförderung der Flüchtlinge vom Ankunftsflughafen bzw. von der Erstaufnahmestelle des Bundes in Friedland nach Berlin sowie der weitergehen- den behördlichen Begleitung – etwa durch Bereitstellung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, Sozialbera- tung, Aushändigung von Informationsmaterial, Kontakte mit den JobCentern u. a. Maßnahmen – ist beabsichtigt, die insoweit bei der Durchführung früherer Aufnahmeak- tionen bewährten unterstützenden Maßnahmen auch bei diesem humanitären Hilfsprogramm anzuwenden. Über eventuell weitergehende erforderliche Maßnah- men kann erst nach einer Konkretisierung der Programm- durchführung im Ergebnis der Bund-Länder-Abstimmung entschieden werden. 3. Soll es ein spezielles Berliner Programm zur Auf- nahme der syrischen Flüchtlinge geben? Zu 3.: Ein spezielles Berliner Programm zur Auf- nahme der syrischen Flüchtlinge ist nicht beabsichtigt. 4. Soll es ein spezielles Betreuungsangebot für die sy- rischen Flüchtlinge geben? Zu 4.: Die in Berlin aufgenommenen syrischen Flücht- linge werden vom Sozialdienst des LAGeSo, von der Beratungsstelle bei der Berliner Integrationsbeauftragten sowie den in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozial-arbeitern betreut. Darüber hinaus prüft der Senat, ob eine zusätzliche Betreuung im Rahmen einer Projektförderung für einen in Berlin ansässigen, geeigneten Verein möglich ist, sofern hierfür Projektmittel aus dem Haushalt der Europäischen Union bereitgestellt werden sollten. 5. Hält der Senat es für sinnvoll, den syrischen Flücht- lingen von Anfang an Zugang zu Sprach- und In- tegrationskursen zu ermöglichen, wie dies die Integrati- onsministerkonferenz am 20./21. März 2013 gefordert hat? a. Wenn ja, wie will er dies finanziell, personell und organisatorisch gewährleisten, solange auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen dafür noch nicht ge- schaffen sind? b. Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 953 2 Zu 5.: Auf der Integrationsministerkonferenz vom 20./21.03.2013 haben die für Integration zuständigen Mi- nisterinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, die rechtlichen Voraussetzung für einen Zugang von Flücht- lingen im laufenden Asylverfahren und Geduldeten zu den Sprachmodulen der Integrationskurse zu schaffen. Der Beschluss steht in keinem Zusammenhang mit der Sprachförderung für die in Frage 1 näher bezeichnete Gruppe der syrischen Flüchtlinge. Diese werden einen Aufenthaltstitel erhalten, der ihnen bereits nach aktueller Rechtslage regulär und in vollem Umfang einen Zugang zu den Integrationskursen gewährt. Die Fragen 5a und 5b erübrigen sich mithin. 6. Wo sollen die syrischen Flüchtlinge in Berlin un- tergebracht werden? Zu 6.: Das für die Erstunterbringung der in Berlin auf- genommen Flüchtlinge zuständige Landesamt für Ge- sundheit und Soziales (LAGeSo) wird sich – wie auch schon bei den vorangegangenen Resettlement- bzw. Auf- nahmeprogrammen unter Beteiligung Berlins – bemühen, ungeachtet der durch die Zuzugsentwicklung bei Asylbe- gehrenden überaus angespannten Belegungssituation eine bedarfsgerechte Unterbringung in geeigneten Gemein- schaftsunterkünften zu gewährleisten, sofern die Flücht- linge insoweit auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein sollten. Über Einzelheiten kann jedoch erst entschieden wer- den, nachdem durch das Bundesministerium des Innern konkrete Informationen über den Einreisezeitpunkt, die Anzahl und eventuelle besondere Erfordernisse an die Unterbringung und Betreuung der nach Berlin einreisen- den Personen mitgeteilt worden sind. 7. Angesichts der Tatsache, dass an den Außengrenzen der Europäischen Union wöchentlich syrische Flüchtlinge bei dem Versuch des Grenzübertritts sterben, befürwortet der Senat eine Erhöhung des Aufnahmekontingents syri- scher Flüchtlinge und wenn ja, wird er sich auf Bundes- ebene dafür einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Der Senat ist der Auffassung, dass eine best- mögliche humanitäre Hilfe unter Einbeziehung eines möglichst großen Personenkreises die koordinierten An- strengungen aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Uni- on erfordert und nicht allein auf der Ebene der Natio- nalstaaten geleistet werden kann. Der Senat teilt daher die Zielsetzung des Bundesmi- nisters des Innern Dr. Friedrich, dass die bundesdeutsche Initiative als Vorgriff auf eine gesamteuropäische Lösung zu verstehen ist, und unterstützt ausdrücklich dessen Be- mühungen um eine Beteiligung der übrigen Mitglieds- staaten sowie die supranationale Abstimmung im Rahmen einer Pledging-Konferenz unter Vorsitz der für Innenpo- litik zuständigen Kommissarin der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach einer eventuellen Ausweitung des bundesdeutschen Aufnahme- kontingents - jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt - nach Auffassung des Senats nicht. Berlin, den 29. Mai 2013 In Vertretung Emine Demirbüken-Wegner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2013)