Drucksache 17 / 11 955 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 24. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2013) und Antwort Wann wird das Abgeordnetenhaus endlich vom Senat über die Aufarbeitung des Falles des Todes eines kleinen Mädchens in einer Jugendhilfeeinrichtung im September 2012 umfäng- lich informiert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach dem Tod eines sieben Monate alten Mädchens , das in einer Jugendhilfeeinrichtung lebte, forderte die Senatorin für Jugend eine lückenlose Aufklärung des Falles unter Beteiligung der Einrichtungsaufsicht des Landesjugendamtes und des fallführenden Jugendamtes Neukölln, welche Ergebnisse wurden bisher erzielt und wann wird dem Abgeordnetenhaus endlich ein detaillier- ter Bericht vorgelegt? 2. Welche ebenfalls von der zuständigen Senatorin öffentlich geforderten Konsequenzen wurden aus der Fallanalyse konkret gezogen und umgesetzt? Zu 1. und 2.: Die Federführung der Analyse des Fallgeschehens des genannten Einzelfalls liegt beim fallzu- ständigen Jugendamt Neukölln. Dazu wurde eine Exper- tenkommission unter Beteiligung der Einrichtungsaufsicht des Landes Berlin sowie externen Sachverstandes aus den Bereichen Gesundheit und Kinderschutz eingesetzt. Die Expertenrunde hat sich in 5 Sitzungen ausführlich mit dem tragischen Geschehen und den Vorgängen im Detail auseinandergesetzt und ihre Arbeit im Mai beendet. Der- zeit wird nunmehr der Abschlussbericht erstellt, in dem Ergebnisse und Empfehlungen dargestellt werden. Nach dem vorliegenden Zeitplan ist mit einer Veröffentlichung im Juli/August 2013 zu rechnen. 3. Wenn noch kein umfassender Bericht vorliegt, welche Gründe haben im Einzelnen dazu geführt, dass noch kein Bericht vorliegt? 4. Wenn noch kein umfassender Bericht vorliegt, hält die zuständige Senatsjugendverwaltung das Verstreichen von 8 Monaten für einen adäquaten Zeitraum für die Auf- arbeitung derartiger Fälle, wenn selbst Polizei und Justiz schon längst den Sachverhalt aufgeklärt haben? Zu 3. und 4.: Für die Aufarbeitung eines derart tragi- schen Betreuungsverlaufs sind eine detaillierte Fall- analyse, die genaue Betrachtung vorhandener Strukturen, Instrumentarien, Schnittstellen und Kommunikationswege wesentliche Grundlagen, die Sorgfalt und Reflektion erfordern , um in der Folge konkrete Handlungsempfehlun- gen für alle Beteiligten ableiten zu können. Die Beteili- gung verschiedener Institutionen ist notwendig, erfordert aber zusätzliche zeitlich verzögernde Abstimmungsbedar- fe. Grundsätzlich gilt jedoch, Sorgfalt geht vor Schnellig- keit. Die Reflektion von Fehlverhalten durch Verstoß ge- gen bestehende Regelungen oder nicht ausreichend vor- handene Vorgaben, aber insbesondere Versäumnisse in der Kommunikation durch Fehlschlüsse und nicht zutref- fende Annahmen bzw. Einschätzungen im Fallgeschehen, sind ein komplexer Prozess, der am Ende einen über den Einzelfall hinausgehenden generalisierenden Erkenntnis- gewinn beinhalten soll. Berlin, den 12. Juni 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2013)