Drucksache 17 / 11 956 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 24. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2013) und Antwort Werden die Bundesmittel für den Kita-Ausbau ausgeschöpft? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Mittelbindung für die vom Bund für 2013/14 zusätzlich bereitgestellten Mit- tel für den Kita-Ausbau für Kinder unter drei Jahren? 2. In welcher Höhe wurden die unter 1. erfragten Bundesmittel zum Stichtag 15. April 2013 bei den zu- ständigen Stellen des Bundes abgerufen? Zu 1. und 2.: Innerhalb eines Monats nach Ablauf der ersten Antragsfrist waren zum Stichtag 30.04.2013 bereits Fördermittel in Höhe von 2.155.060,61 EUR zuwen- dungsrechtlich gebunden. Die Antragsprüfungen, Verga- beentscheidungen und Bewilligungen werden mit Hoch- druck weitergeführt, so dass zeitnah eine erhebliche Stei- gerung der Mittelbindung erfolgen wird. Zum Stichtag 30.04.2013 waren 252.870,00 EUR von der Bundeskasse abgerufen. Nach § 8 (3) des Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (BGBl. I S. 250 bis 253), das am 21.02.2013 in Kraft getreten ist, dürfen Bundesmittel erst abgerufen werden, wenn sie zur Begleichung fälliger Zahlungen durch den Träger des Investitionsvorhabens benötigt werden. Das ist in der Re- gel der Fall, wenn die Projekte fertiggestellt sind, und im Ausnahmefall nach Beendigung eines großen Maßnahme- oder Bauabschnittes. 3. Kann der Senat sicherstellen, dass die geforderten 50% der zusätzlichen Bundesmittel für den Kitaausbau 2013/14, wie vom Bund verlangt, bis zum 30. Juni 2013 gebunden sind und wenn nein, welche Hinderungsgründe gibt es und was ist nötig, um diese zu beseitigen? Zu 3.: Die Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahren sind darauf ausgerichtet, die Zeit- und Zielvorgaben des Bundesgesetzes für Berlin zu erreichen. So werden z.B. Vergabeentscheidungen - in Abhängigkeit von der An- tragsqualität und dem Ergebnis der förderrechtlichen, (bau-)fachlichen und finanziellen Prüfung der Vorhaben - unmittelbar nach Abschluss der Antragsprüfung getroffen und den Trägern unverzüglich mitgeteilt, damit schnellstmöglich die für die weitere Bearbeitung erfor- derlichen Unterlagen eingereicht werden können. Im Rahmen des Investitionsprogramms 2013 – 2014 haben eine Vielzahl von Anträgen und Vorhaben noch keine förderfähige Qualität erreicht. Diese Anträge müs- sen von Seiten der Antragsteller nachgebessert werden, damit die Voraussetzungen für eine Förderung nach den bundesgesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der Landeshaushaltsordnung erfüllt werden. Diese Situation muss dem kurzen Zeitfenster zugeschrieben werden, das die Träger aufgrund des verzögerten Inkrafttretens des Bundesgesetzes für die Erstellung der Anträge und Aus- arbeitung der zum Teil hochkomplexen Vorhaben hatten. Die Überarbeitung von Anträgen ist sofort und im not- wendigen Umfang veranlasst worden, so dass die Bun- desmittel fristgerecht gebunden werden können. Nach den Erfahrungen aus der Umsetzung des Inves- titionsprogramms 2008 – 2013 wird davon ausgegangen, dass sich – vor dem Hintergrund des dann längeren Bearbeitungszeitraumes - die Antragsqualität zur zweiten An- tragswelle, die für Förderungen in 2014 vorgesehen ist und zum 2. Quartal 2013 endet, grundsätzlich verbessern wird. Damit wird sich die Mittelvergabe und -bindung noch weiter beschleunigen lassen. 4. Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin für die Investitionszuwendungen des Bundes für den Kita-Ausbau und wie wird der Senat diesen sicher- stellen? Zu 4.: Nach § 6 (2) des o.g. Gesetzes decken die Bun- desmittel einen Anteil von bis zu 90 Prozent der zuwen- dungsfähigen Kosten für Investitionen ab. Die Regelung der Kofinanzierung ist den Ländern überlassen. Die „Förderrichtlinie zur zusätzlichen Förderung von Kindern un- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 956 2 ter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertages- pflege in Berlin von 2013 bis 2014 – in der Fassung vom 21.02.2013“ (FR U3-Programm) sieht in Nr. 5.1 Eigenaufwendungen des Trägers des Investitionsvorhabens vor, die grundsätzlich mindestens 10 Prozent der Höhe der Gesamtkosten der Fördermaßnahme betragen. Die Rege- lung gilt nach Nr. 5.2 auch sinngemäß für die Fördermit- tel, die den Jugendämtern für den Ausbau der Kinderta- gespflege zur Verfügung gestellt werden. 5. Welche Schwerpunkte setzt der Senat bei der Bewilligung von Anträgen für die zusätzlichen Bundesmittel und welche Kriterien entscheiden für den Fall, dass die Antragslage die Höhe der bereitstehenden Mittel über- steigt? 6. Wie werden die Bezirke in die Entscheidungsfindung über die Anträge für die Bundesmittel einbezogen? Zu 5. und 6.: Die Schwerpunkte für die Vergabe der Fördermittel sind durch die bundesgesetzlichen Vorgaben determiniert und in Nr. 7.2.3 FR U3-Programm inhaltlich ausgestaltet. Das beantragte Fördervolumen übersteigt üblicherweise die verfügbaren Fördermittel. Der Kreis der Bewerber reduziert sich insbesondere durch a. nicht prüfbare Anträge, b. förderrechtlich bedenkliche Vorhaben (z.B. auf- grund von Eigentumsverhältnissen, Rückbauver- pflichtungen, unzureichender Gesamtfinanzierung des Vorhabens, Doppelförderung, mit dem Förder- zweck des Bundes nicht vereinbare Projektziele), c. nicht förderfähige Vorhaben oder Maßnahmeteile, d. nicht im Programmzeitraum zu realisierende Vor- haben, e. nicht auf Wesentliches und Notwendiges beschränkte Vorhaben, f. nicht wirtschaftlich und sparsam kalkulierte Vorhaben , g. nicht im Sinne des § 45 SGB VIII erlaubnisfähige Vorhaben. In die engere Auswahl kommen in Abhängigkeit vom Ergebnis der Antragsprüfung insofern nur gleichwertig förderfähige Vorhaben. Hier ist dann die Verortung des Projektes innerhalb des Bedarfsatlasses von Berlin maß- geblich, ebenso wie das Votum des bezirklichen Jugend- amtes und der Einrichtungsaufsicht. Darüber hinaus ergibt sich ein Ranking in der Bewertung der Anträge aus dem Kosten-Nutzen-Vergleich und den platzbezogenen För- derkosten, so dass auch darüber eine Auswahl möglich ist. Die Zusammenarbeit mit den Bezirken im U3-Pro- gramm wird in dem seit 2008 bewährten Verfahren fort- geführt. Der Bedarfsatlas stellt seit 2012 eine gemeinsame Handlungs- und Entscheidungsgrundlage dar. Das den Antragstellern durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Verfügung gestellte An- tragsformular beinhaltet das Votum des örtlich zuständi- gen Bezirkes zum Vorhaben. Die Bezirke haben darüber hinaus die Möglichkeit, Vorhaben, die z.B. aufgrund re- gionaler Bedarfssituationen oder fachlicher Konzeptionen von besonderer Bedeutung sind, durch gesonderte Stel- lungnahme zu unterstützen. Bei Neubau und anderen kos- tenintensiven Bauvorhaben wird von Seiten der Ge- schäftsstelle für das U3-Programm regelmäßig eine Stel- lungnahme des Bezirkes eingeholt. Im Einzelfall offene Entscheidungsfragen werden mit den Bezirken gemein- sam abgestimmt. 7. Wie viele neue Kitaplätze können bzw. sollen mit den zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von über 27 Mio. Euro für 2013/14 zusätzlich zum Platzausbau im Rahmen des Berliner Ausbauprogramms geschaffen werden? Zu 7.: Nach den Erfahrungen des Investitionspro- gramms 2008 bis 2013 liegen die Förderanteile pro zu schaffendem „U3-Platz“ inzwischen bei durchschnittlich 10.000 €. Danach können reinrechnerisch bei einem Verfügungsrahmen von rund 27,6 Mio. € ca. 2.760 Plätze entstehen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich die Maßnahmekosten, z.B. aufgrund von  Preissteigerungen bezogen auf Handwerks-, Bauund Architektenleistungen,  höheren Anforderungen an energetisches Bauen und  steigendem Umbaubedarf der verfügbaren Räumlichkeiten , kontinuierlich erhöhen. Insofern wird planerisch von bis zu 2.300 Plätzen für Kinder unter drei Jahren ausge- gangen, die aus dem Investitionsprogramm 2013 – 2014 geschaffen werden können. 8. Wie ist der Stand der Bereitstellung von Bundesmitteln für Kita-Betriebskosten in Höhe von insgesamt 18,75 Mio. Euro im Jahr 2013, 37,5 Mio. Euro im Jahr 2014 und ab 2015 jährlich 75 Mio. Euro und in welcher Höhe kann das Land Berlin Anteile davon erwarten? Wo- für sollen diese Bundesmittel in Berlin konkret eingesetzt und nach welchen Kriterien verteilt werden? Zu 8.: Das Bundesgesetz weist in Artikel 3 Anteile des Bundes an den Betriebskosten des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren aus. Die Beteiligung des Bundes erfolgt dabei durch Anpas- sung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern, indem entsprechende Festbeträge vom Bund auf die Länder übertragen werden. Die Verteilung des gesam- ten Länderanteils unter den Ländern erfolgt gemäß den einschlägigen Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes. Die gesetzlichen Änderungen sind bereits erfolgt, so dass bei der täglichen Umsatzsteuerverteilung nun für die Län- der ein geringfügig höherer prozentualer Anteil berück- sichtigt wird als ohne diese Regelung. Dementsprechend gibt es keine direkten Zahlungen des Bundes für die Be- triebskosten an die Länder. Das Land Berlin hat an den Festbeträgen einen rechnerischen Anteil von 5,5 %. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 956 3 Steuereinnahmen stehen grundsätzlich dem gesamten Haushalt ohne Zweckbindung zur Verfügung. Die Ver- wendung des rechnerischen Berliner Anteils erfolgt durch Berücksichtigung im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lung. Berlin, den 23. Mai 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)