Drucksache 17 / 11 964 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 24. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2013) und Antwort Geheimgremien der Arbeitsmarktpolitik (IX): Zielnachhaltedialoge im SGB II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regional- direktion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Ar- beit zusätzlich um Auskunft gebeten. 1. Welche konkreten Aufgaben haben die Zielnachhaltedialoge zwischen der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg und den Berliner Jobcentern sowie zwischen den Agenturen für Arbeit und den Berliner Jobcentern? 2. Seit wann existieren die o.g. Zielnachhaltedialoge? 3. Wer nahm seit Beginn der o.g. Zielnachhaltedialoge daran teil (bitte Teilnehmer_innen der einzelnen Ziel- nachhaltedialoge namentlich mit Funktionen angeben)? 4. Wie häufig haben die o.g. Zielnachhaltedialoge stattgefunden, und welche Themen wurden an den jewei- ligen Treffen besprochen (bitte Treffen und Gesprächs- themen einzeln auflisten)? 5. Wie sind die o.g. Zielnachhaltedialoge konkret ausgestaltet? 6. Welche Maßnahmen wurden auf den o.g. jeweili- gen Zielnachhaltedialogen konkret verabredet (bitte die jeweiligen Zielnachhaltedialoge mit konkret verabredeten Maßnahmen einzeln auflisten)? 7. Welche Stelle koordiniert die o.g. Zielnachhaltedialoge ? 8. Sind die Protokolle der o.g. Zielnachhaltedialoge öffentlich? Wenn ja, wo und wie kann man diese einsehen (bitte beilegen/verlinken)? a. Wenn nein, warum wurden sie bislang nicht veröffentlicht (bitte begründen und Rechtsgrundlage erläu- tern)? b. Wenn nein, unter welchen Voraussetzungen wird ein Geheimhaltungsinteresse angenommen? Zu 1.-8.: Bei den Zielnachhaltedialogen handelt es sich nicht um Geheimgremien. Unabhängig von der Na- mensgebung entsprechender Formate werden zwischen den Ebenen Jobcenter (gE) und Agentur für Arbeit (AA) sowie AA und Regionaldirektion Gespräche zum Stand der Zielerreichung geführt. Das Land Berlin ist in diese Dialoge nicht mit einbezogen, es handelt sich demnach um ein BA-internes Format. Insofern sind dem Senat we- der die genaue personelle Zusammensetzung, Sitzungs- frequenz, inhaltliche Ausgestaltung, Gesprächsergebnisse oder die Handhabung des Protokollwesens bekannt. Insbesondere in Bezug auf die Trägeraufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) handelt es sich hierbei um einen standardisierten Gesprächsprozess zwischen den Führungsebenen. Die Notwendigkeit entsprechender un- terjähriger Gespräche ergibt sich aus § 48b SGB II. Der Abschluss und die Abrechnung von vereinbarten Zielen ohne entsprechende Gesprächsformate zur Entwicklung und Umsetzung der Ziele wäre weder zweckmäßig, noch würde dies der Verantwortung des Trägers BA Rechnung tragen. Die Ziele nach § 48b SGB II („Verringerung der Hilfebedürftigkeit “, „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit “ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug “) fallen in den Aufgabenbereich der BA. Insofern wird darauf verwiesen, dass die BA diese Gesprä- che zur Umsetzung der Ziele und Steuerung im eigenen Verantwortungsbereich führt. Die BA als bundesunmit- telbare Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt im nachgefragten Umfang nicht der Kontrolle eines Lan- desparlaments, sondern allein der Selbstverwaltung und dem Bund. Eine Verantwortlichkeit oder Kontrollfunktion des Landesparlamentes ist in Bezug auf bundesunmittel- bare Verwaltungen und Körperschaften nicht gegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 964 2 9. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 9.: Das Referat II C der Senatsverwaltung für Ar- beit, Integration und Frauen sowie die Regionaldirektion Berlin Brandenburg. Berlin, den 07. Juni 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2013)