Drucksache 17 / 11 969 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 24. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Wie wird von der öffentlichen Verwaltung und nachgeordneten Behörden der neue Rundfunkbeitrag gezahlt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wird von der Berliner öffentlichen Verwaltung, den nachgeordneten Behörden und den Bezirken der neue Rundfunkbeitrag gezahlt (in welcher Höhe und auf wel- cher Berechnungsgrundlage)? 2. Wie wird in welcher Höhe für die Berliner Polizei Rundfunkbeitrag gezahlt (und auf welcher Berechnungs- grundlage)? 3. Wie wird in welcher Höhe für die Berliner Feuer- wehr Rundfunkbeitrag gezahlt (und auf welcher Berech- nungsgrundlage)? Zu 1. bis 3.: Der Rundfunkbeitrag rechnet wie die frühere Rundfunkgebühr zu den individuellen Betriebs- kosten der Dienststellen des Landes Berlin. Eine Aussage zur Höhe der Zahlungen von Rundfunkbeitrag im gesam- ten Land Berlin ist zum jetzigen Zeitpunkt wegen der dezentralen Anmeldungen nicht möglich. Die Rundfunkanstalten haben im Jahr 2012 alle bishe- rigen Rundfunkgebührenzahlerinnen und Rundfunkge- bührenzahler des nicht-privaten Bereichs (Unternehmen wie Behörden) angeschrieben und nach der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und KFZ gefragt. Diese Klärung und Zuordnung von Beschäftigten und KFZ zu den Betriebsstätten ist weiterhin noch nicht in allen Fällen abgeschlossen. Somit liegen zum Teil noch keine Bei- tragsrechnungen nach neuem Recht vor. Ferner muss von einer gewissen Fehlerquote ausgegangen werden, die von den abgefragten Angaben als Grundlage der Beitragsberechnung herrührt. Verlässliche Zahlen, die eine Beurtei- lung der Belastung des Landes Berlin insgesamt ermögli- chen, wird es erst geben, wenn sich das neue System ein- gespielt hat. Generell betrachtet wird es bei den Dienststellen des Landes Berlin so sein, dass Einrichtungen, die bisher auf Basis vergleichsweise vieler rundfunktauglicher Geräte gezahlt haben, von der Reform profitieren. Einrichtungen mit vergleichsweise vielen Betriebsstätten und KFZ wer- den (systembedingt) mehr zahlen. Die von den Dienststellen des Landes Berlin zu ent- richtenden Rundfunkbeiträge bestimmen sich nach § 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der die Regelun- gen für den nicht-privaten Bereich enthält. Der nichtprivate Bereich umfasst die Unternehmen und die öffent- liche Hand. Die Rundfunkbeiträge für diesen Bereich sind je Betriebsstätte zu zahlen, und zwar gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 RBStV). Hinzu- kommt ein Drittel Beitrag für nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeuge, wobei je Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug beitragsfrei ist (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 RBStV). Für bestimmte, in § 5 Abs. 3 RBStV benannte gemeinnüt- zige bzw. öffentliche Einrichtungen ist eine Privilegie- rung geregelt: Diese zahlen insgesamt höchstens einen Rundfunkbeitrag je Betriebsstätte, womit zugleich auch alle Kraftfahrzeuge abgegolten sind. Zu den privilegierten Einrichtungen gehören u. a. Feu- erwehr und Polizei (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 RBStV). Folglich ist je Standort von Feuerwehr und Polizei unter Einschluss aller Kraftfahrzeuge nur maximal ein Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,98 € zu zahlen. Ansonsten würde im nicht-privaten Bereich die Staffelung greifen, die bei höheren Beschäftigtenzahlen zu mehrfachen Beiträgen führt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 969 2 Aufgrund dieser Sonderregelung geht die Senatsver- waltung für Inneres und Sport für die Berliner Feuerwehr von einem jährlichen Rundfunkbeitrag von rund 18.000,- € (im Vergleich zur früheren Rundfunkgebühr rund 10% weniger) und beim Polizeipräsidenten in Berlin von ei- nem jährlichen Rundfunkbeitrag von rund 14.000,- € (im Vergleich zur früheren Rundfunkgebühr rund 85% weniger ) aus. Für das Stammhaus der Innenverwaltung wird mit einem gleichbleibenden Betrag von rund 2.000,- € im Jahr gerechnet. Die Senatskanzlei (Berliner Rathaus) und der Bereich Kulturelle Angelegenheiten (Brunnenstr.) haben jeweils jährlich 1.078,80 € an Rundfunkbeitrag zu zahlen. Für das Berliner Rathaus bedeutet dies eine Reduzierung um rund zwei Drittel und für den Bereich Brunnenstraße eine Er- höhung um etwa ein Drittel. Berlin, den 07. Mai 2013 K L A U S W O W E R E I T Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013)