Drucksache 17 / 11 970 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 24. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Freiwillige Feuerwehren gibt es in Ber- lin (Angaben bitte nach Standorten und personeller Aus- stattung)? Zu 1.: Name der Freiwilligen Feu- erwehr (FF) FF- Wachnummer Anzahl ak- tiver Mit- glieder FF Anzahl aktiver Mitglieder Ju- gendfeuerwehr (JF) Mitte 1110 22 21 Moabit 1401 25 Wedding 2501 30 48 Spandau Nord 3101 20 Staaken 3110 40 46 Gatow 3210 24 35 Kladow 3220 30 21 Suarez 3301 27 Zehlendorf 4101 28 11 Lichterfelde 4601 28 17 Musikzug Musik 10 Direktion West Gesamt 284 199 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 970 2 FF-Name FF- Wachnummer Anzahl ak- tiver Mit- glieder FF Anzahl aktiver Mitglieder JF Friedrichshain 1201 22 0 Urban 1501 25 0 Schöneberg 4401 18 0 Marienfelde 4701 18 0 Lichtenrade 4710 41 31 Neukölln 5101 26 0 Rudow 5210 29 23 Treptow 5301 13 0 Adlershof 5310 20 14 Bohnsdorf 5320 29 21 Altglienicke 5330 27 25 Oberschöneweide 5340 19 26 Köpenick 5401 21 17 Friedrichshagen 5410 25 11 Wilhelmshagen 5430 14 10 Müggelheim 5440 18 23 Schmöckwitz 5450 11 0 Rauchfangswerder 5460 17 28 Grünau 5470 12 19 Direktion Süd Gesamt 405 248 Prenzlauer Berg 1310 30 28 Wittenau 2201 27 9 Hermsdorf 2301 18 10 Frohnau 2320 21 18 Tegel 2401 14 0 Heiligensee 2410 23 24 Tegelort 2420 16 23 Niederschönhausen 2610 31 26 Buchholz 2620 26 25 Blankenfelde 2630 29 12 Wilhelmsruh 2640 22 25 Pankow 2650 29 27 Buch 2710 30 22 Karow 2720 33 37 Marzahn 6110 21 15 Biesdorf 6120 21 14 Kaulsdorf 6230 14 24 Mahlsdorf 6210 21 22 Hellersdorf 6220 48 21 Weißensee 6301 22 0 Hohenschönhausen 6310 25 24 Blankenburg 6360 30 13 Heinersdorf 6370 10 15 Lichtenberg 6401 33 21 Karlshorst 6501 23 21 Direktion Nord Gesamt 672 510 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 970 3 2. Wie viele Einsätze leisten die Freiwilligen Feuer- wehren im Jahresdurchschnitt im Vergleich zu der Be- rufsfeuerwehr (bitte um Angabe der Einsatzahlen p.a. seit dem Jahr 2006)? Zu 2.: Seit dem Jahr 2009 werden bei der Berliner Feuerwehr die Gefahrenabwehr und der Rettungsdienst nach Einsätzen klassifiziert (DIN-Norm 14011). Demnach entwickelte sich die Beteiligung der Freiwil- ligen Feuerwehren am Gesamtgeschehen bei der Berliner Feuerwehr wie folgt: Brände Technische Hilfeleistungen BF BF/FF nur FF BF BF/FF nur FF 2012 5.264 1.203 393 14.869 1.622 1.202 2011 6.513 1.377 426 16.418 1.660 1.317 2010 6.499 1.198 417 21.604 2.043 1.740 2009 6.317 1.057 236 18.353 1.344 1.175 Anmerkung: Darstellung ab 2009 nach „Einsätzen“; BF: Berufsfeuerwehr; FF: Freiwillige Feuerwehr Auch im Rettungsdienst leistet die Freiwillige Feuerwehr ihren Beitrag. Dieser entwickelte sich wie folgt: Rettungsdienst BF BF/FF nur FF Sonstige 2012 237.253 5.344 916 48.951 2011 230.475 4.709 989 51.333 2010 223.774 3.990 784 51.051 2009 *** nicht nach Einsätzen klassifiziert *** BF: Berufsfeuerwehr; FF: Freiwillige Feuerwehr; Sonstige: Hilfsorganisationen und Bundeswehr Vor dem Jahr 2009 wurden Gefahrenabwehr und Rettungsdienst gemäß den Standards der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) nach Wachalarmen klassifiziert. Demnach entwickelte sich die Beteiligung der Freiwil- ligen Feuerwehr am Gesamtgeschehen wie folgt: Brände Technische Hilfeleistungen BF BF/FF nur FF BF BF/FF nur FF 2008 18.450 5.853 720 24.646 2.672 1.876 2007 17.832 5.591 672 27.990 2.832 3.635 2006 20.757 7.080 670 31.607 3.188 3.545 2005 19.763 6.582 608 23.641 3.054 1.754 Anmerkung: Darstellung von 2005 – 2008 als „Wachalarme“. Erläuterung s.u. Für den Rettungsdienst gab es folgende Werte: Rettungsdienst BF BF/FF nur FF 2008 254.111 14.306 30.416 2007 270.857 18.795 19.859 2006 267.721 21.294 19.015 2005 263.074 21.456 17.198 Anmerkung: Darstellung von 2005 – 2008 als „Wachalarme“. Erläuterung s.u. Zur Unterscheidung beider Kategorien sei noch ein- mal die Definition des Begriffes „Einsatz“ aus der DIN14011 erwähnt. Demnach handelt es sich bei einem Einsatz um die „Gesamtheit aller Maßnahmen und Tätigkeiten von Einsatzkräften an einer Einsatzstelle.“ Ein Wa- cheinsatz dagegen bedeutet, dass pro Einsatz alle Wachen gezählt werden, die zu diesem Einsatz ein oder mehrere Einsatzmittel entsenden. Ein Beispiel: Rückt ein gesamter Löschzug der Feuerwache (FW) Mitte zu einem Feuer aus (2 Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge (LHF), eine Dreh- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 970 4 leiter (DL) und ein Rettungswagen (RTW)), wird das als ein „Einsatz“ gezählt. Da in diesem Beispiel alle Einsatzmittel von der FW Mitte kamen, handelt es sich auch um konkret einen „Wachalarm“. Rückt aber zusätzlich ein weiteres LHF der FW Friedrichshain mit zu diesem Ein- satz aus, bleibt es in der Statistik bei einem „Einsatz“, aber es werden bereits 2 „Wachalarme“ gezählt. Bei den Wachalarmen stellt sich somit hauptsächlich die Frage, wie oft ein Standort beansprucht wird. So er- weist sich auch der scheinbare Anteil am Rettungsdienst als größer, weil zur FF alle RTW gezählt wurden, die Ihren Standort bei einer FF hatten, aber von Kräften der BF besetzt wurden. 3. Wie sind die Einsatzgebiete von Freiwilliger und Berufsfeuerwehr definiert und wer entscheidet über den tatsächlichen Einsatz? Zu 3.: Die Gebiete werden durch eine routenorientier- te Berechnung (Abmarschreihenfolge), mit Zeitvorgaben der Behördenleitung und Direktionen festgelegt. Grund- satz hierbei ist, dass das zum Einsatzort nächstgelegene und geeignete Einsatzmittel alarmiert wird. Die Einsatz- mittel werden für die einzelnen Einsätze nach der Alar- mierungs- und Ausrückeordnung (AAO) in der Regel vom Einsatzleitsystem disponiert und letztendlich von der Feuerwehrleitstelle alarmiert. 4. Inwieweit trifft es zu, dass sich in den letzten Jah- ren die Einsatzgebiete für die Freiwilligen Feuerwehren sowohl räumlich als auch auf das Aufgabenspektrum be- zogen stetig verkleinert haben, und auf welche Ursachen ist diese Entwicklung zurückzuführen? Zu 4.: Die räumlichen Veränderungen der Einsatzge- biete (Ausrückebereiche) sind auf routenorientierte Be- rechnungen, welche Erneuerungen im Straßenland be- rücksichtigen, zurückzuführen. Diese Berechnungen wer- den turnusmäßig durchgeführt. Vor Inkrafttreten werden die Veränderungen mit den Anforderungen der jeweiligen Direktionen abgestimmt. Das Aufgabenspektrum der Frei- willigen Feuerwehren hat sich durch die Einführung von Voraushelfer-Fahrzeugen (First-Responder) eher vergrö- ßert. 5. Auf welche Weise unterstützt die Berufsfeuerwehr des Landes Berlin die Ausbildung und die Fortbildung bei den Freiwilligen Feuerwehren und welche grundsätzliche Hilfestellung bzw. Unterstützung gibt es hinsichtlich tech- nischer Ausstattung, insbesondere bei der Fahrzeugbe- schaffung und -instandsetzung? Zu 5.: Die Berliner Feuerwehr besteht aus der Berufs- feuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren. Für die Aus- und Fortbildung der aus diesen beiden Bereichen der Berliner Feuerwehr stammenden ca. 5000 Einsatzkräfte ist gleichermaßen die Berliner Feuerwehr- und Rettungs- dienst-Akademie (BFRA) zuständig. Die Aus- und Fortbildung der freiwilligen Feuerwehr- leute wird gleichberechtigt zur Aus- und Fortbildung der Berufsfeuerwehrleute durchgeführt. Die Grundausbildung mit den Themen Brandbekämpfung, technische Hilfeleis- tung und Rettungsdienst erfolgt dezentral in den drei Di- rektionen der Berliner Feuerwehr. Diese standortnahe Ausbildung reduziert den zeitlichen Aufwand der ehren- amtlichen freiwilligen Feuerwehrleute erheblich. Die Füh- rungsausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wird zentral an der BFRA durchgeführt. Praktische Einsatzübungen finden vielfach gemeinsam zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeu- erwehr statt. Die jährliche Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr unterscheiden sich grundsätzlich nicht. Diese Basisfortbildung genannte jährliche Fortbil- dung wird für die Freiwilligen Feuerwehren ebenfalls dezentral angeboten. Bei der Beschaffung und der Reparatur/Instandhaltung von Fahrzeugen erfolgt keine Bevorzugung oder Benach- teiligung der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Be- rufsfeuerwehr. Alle Maßnahmen orientieren sich vorran- gig an den Bedürfnissen des Einsatzdienstes, dem zur Verfügung stehenden Budget und an dem Zustand und Alter der Fahrzeuge. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden für die Freiwillige Feuerwehr 6 Lösch- und Hilfe- leistungsfahrzeuge (LHF 20-8), 10 First Responder- Fahrzeuge, 3 Führungskomponenten der Brandschutzbe- reitschaften (bestehend aus je 2 Fahrzeugen: Funk- und Mannschaftsfahrzeug) beschafft. Da einige Wachgebäude der FF nicht die notwendige Stellplatzhöhe haben, ist außerdem die Beschaffung be- sonderer Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugtypen (LHF 10-5) erforderlich. Hierfür sind seit April 2011 zwei LHF 10-5 im Dienst und in diesem Jahr werden noch zwei wei- tere LHF 10-5 dazu kommen. 6. Auf welcher Grundlage erfolgt die Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehren? Zu 6.: Die Finanzierung der FF erfolgt auf der Grund- lage des § 8 Abs. 2 und 3 Feuerwehrgesetz (FwG) vom 23.09.2003 und der Verordnung über die Festsetzung von Pauschalbeträgen als Auslagenersatz für die Angehörigen der FF Berlins vom 20.12.1994. 7. Wie bewertet der Senat die Qualität der Arbeit und die Einhaltung der vorgeschriebenen Standards bei den Freiwilligen Feuerwehren? Zu 7.: Die Qualität der Arbeit der Freiwilligen Feuer- wehren (FF) der Stadt Berlin ist als gut und verlässlich zu bewerten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 970 5 Für die FF gelten grundsätzlich die gleichen Stan- dards, die auch bei der Berufsfeuerwehr Anwendung fin- den. Dies betrifft insbesondere die gesundheitliche Eig- nung und die Beherrschung der Fähigkeiten zur Nutzung der Fahrzeuge und Geräte für die Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung. Anders verhält es sich im Regelrettungsdienst. Auf- grund der umfangreichen, komplexen und vielschichtigen Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Rettungsdienst erforderlich sind und ständiger Schulung und Übung be- dürfen, ist die FF grundsätzlich von der Durchführung des Regelrettungsdienstes ausgenommen. Eine Ausnahme bilden derzeit Rettungswagen der FF Gatow und Rudow. Bei diesen FF gibt es ausreichend Kameraden, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen rettungsdienstlichen Qualifikationen verfü- gen. Einige FF in den Randbereichen der Stadt kommen mit sog. First Responder-Einheiten bei festgelegten Stichworten des Rettungsdienstes zum Einsatz, um eine erste rettungsdienstliche Versorgung Hilfebedürftiger sicher zu stellen. Neben dem First Responder rückt in jedem Fall ein Rettungswagen (RTW) der Berufsfeuer- wehr zu den Einsätzen aus. Die Verlässlichkeit der FF ist in den Randbereichen der Stadt besonders hervorzuheben, da sie hier vor allen Dingen nachts und an den Wochenenden in der Regel die am schnellsten verfügbaren Einsatzkräfte und -mittel stellt. Ohne die Freiwilligen Feuerwehren wären die Schutzziele dort häufig nicht zu erreichen. 8. Welche Vorschriften gelten für die Freiwilligen Feuerwehren hinsichtlich der Ausstattung an Arbeitsmit- teln, insbesondere im Hinblick auf die Hygiene der Schutzbekleidung? Zu 8.: Es gelten die gleichen Vorschriften bei der Freiwilligen Feuerwehr (FF) wie bei der Berufsfeuerwehr (BF). Grundsätzlich entscheidet die Dienstkraft der Feu- erwehr nach Vorgaben der entsprechenden Betriebsan- weisungen bzw. darüber hinaus nach eigenem Ermessen, ob und wann er die Schutzkleidung der Brandbekämpfung oder des Rettungsdienstes nach dem Einsatz wechselt. 9. Ist gewährleistet, dass die Einsatzkräfte der frei- willigen Feuerwehren über eine hinreichende Ausstattung an Schutzbekleidung verfügen, sodass diese nach Einsät- zen gewechselt werden kann, um nicht im nächsten Ein- satz mit bakteriell oder grundsätzlich verunreinigter Klei- dung ausrücken zu müssen? Zu 9.: Für besondere Einsatzlagen ist der/dem Feuer- beschäftigten durch spezielle Einwegschutzkleidung, die auf den Einsatzfahrzeugen mitgeführt wird, eine weitere Schutzmöglichkeit gegeben (z.B. RTW: Infektionsschutz- Sets; LHF: Chemikalienschutzanzug, Spritzschutzset). Deren Benutzung ist ebenfalls durch Betriebsanweisun- gen geregelt. Für den schnellen Ersatz dieser Spezialklei- dung werden in der Regel auch Sonderfahrzeuge des Technischen Dienstes (z. B. Abrollbehälter Atemschutz) vor Ort oder auf den Direktionen vorgehalten. Für die Standardeinsätze stehen den Einsatzkräften der FF genau- so wie denen der BF im Bedarfsfall nach dem Einsatz ausreichend gereinigte Reserven (Poolkleidung) zur Ver- fügung. Dies trifft für alle in der Brandbekämpfung, tech- nischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst tätigen An- gehörigen der FF zu. 10. Auf welche Weise unterstützt der Senat dieses eh- renamtliche Engagement in der Öffentlichkeit, welche konkreten Maßnahmen werden dabei umgesetzt? Zu 10.: Der Senator für Inneres verleiht im Herbst ei- nes jeden Jahres im Rahmen einer feierlichen Veranstal- tung im Alten Stadthaus die sog. Feuerwehr- und Kata- strophenschutz-Ehrenzeichen an ehrenamtliche Helferin- nen und Helfer der Hilfsorganisationen, des THW und der FF. Vergeben werden diese Ehrenzeichen in 4 Stufen a) Silbernes Feuerwehr- und Katastrophenschutz- Ehrenzeichen der Stufe 1 am Bande, nach 10-jähriger Dienstzeit, b) Goldenes Feuerwehr- und Katastrophenschutz- Ehrenzeichen der Stufe 2 am Bande, nach 25-jähriger Dienstzeit, c) Goldenes Feuerwehr- und Katastrophenschutz- Ehrenzeichen der Stufe 3 am Bande, nach 40-jähriger Dienstzeit und d) Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen als Steckkreuz (Sonderstufe) für besondere Verdienste um die Feuerwehr, den Rettungsdienst, den Zivil- oder Katastrophen- schutz, oder für besonders mutige und entschlossene Hilfe- leistung unter Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei der Brandbekämpfung, bei Unglücksfällen oder anderen Notlagen. Berlin, den 12. Juni 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)