Drucksache 17 / 11 971 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 25. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Förderzentren für Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Förderzentren für LES wurden in der Zeit von 2010 bis heute abgewickelt bzw. befinden sich in der Abwicklung? Zu 1.: Schulen mit den sonderpädagogischen Förder- schwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung “ und „Sprache“ werden – wie alle anderen Schulen – nicht abgewickelt, sondern vom zuständigen Schulträger aufgehoben oder zusammengelegt. Eine ent- sprechende Aufstellung ist Anlage 1 zu entnehmen. 2. Nach welchen Erkenntnissen/Voraussetzungen bestimmt der Senat, wie viele und welche Förderzentren für LES geschlossen werden? Zu 2.: Über die Gründung, Zusammenlegung, Um- wandlung und Aufhebung von Schulen entscheiden die Bezirke (vgl. § 109 Absatz 3 Schulgesetz). Die Bezirke treffen die Entscheidungen auf der Grundlage der bezirk- lichen Schulentwicklungspläne. Diese sind mit den Pla- nungen und Angeboten der benachbarten Bezirke und der unmittelbar angrenzenden Träger der Schulentwicklungs- planung des Landes Brandenburg abzustimmen. Ihre Ent- scheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbe- hörde. 3. Mit wie vielen Kindern mit LES-Förderbedarf, die an eine Förderschule gehen wollen, rechnet der Senat für die Zukunft? 4. Woraus ergibt sich diese Rechnung? Zu 3. und 4.: Der Wunsch der Erziehungsberechtigten nach einer Beschulung im Gemeinsamen Unterricht hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. In Anlage 2 sind die Ergebnisse der Modellrechnung zur Entwick- lung der Schülerzahlen tabellarisch für die Prognosejahre 2013/14 bis 2021/22 dargestellt. Die Schulen mit sonder- pädagogischem Förderschwerpunkt werden in „Lernen“, „Geistige Entwicklung“ und „Übrige Sonderschulen “ unterteilt, so dass keine spezifische Aussage über die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten LES gemacht werden kann. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft aktualisiert und veröffentlicht jährlich Modell- rechnungen zur künftigen Entwicklung der Schülerzahlen in den öffentlichen allgemein bildenden Schulen Berlins. Die Modellrechnung stellt eine „Status-Quo-Prognose “ dar. Dies bedeutet, dass das aktuelle Wahl- und Übergangsverhalten der Schülerinnen und Schüler festge- schrieben wird und die im Basisjahr erkennbaren Tren- dänderungen in die Prognose eingehen. Ab dem ersten Prognosejahr werden keine weiteren, den Trend ändern- den Annahmen mehr eingeführt. Es wird das Übergangsquotenverfahren durchgeführt. Aus den Schülerbeständen zweier aufeinander folgender Schuljahre und Jahrgangsstufen wird eine Quote gebildet, die sämtliche Zu- und Abgänge in einer Zahl bündelt. In dieser sind neben den direkten Übergängen auch die Nichtversetzten, die Abgänge und die sonstigen Zugänge berücksichtigt. Die Übergangsquoten werden pro Schulart und Jahrgangsstufe in jedem Bezirk berechnet und in je- dem Schuljahr mit den IST-Zahlen aktualisiert. Basis für die Berechnungen bilden: - die Ist-Schülerzahlen des Schuljahres 2012/13, die IstEntwicklung der vergangenen Schuljahre, - die Ist-Bevölkerungszahlen vom 31.12.2011, - die Basisvariante (mittlere Variante) der aktuellen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt erstellten und als Orientierungsrahmen für Pla- nungen in der Stadt vorgesehenen Bevölkerungsprog- nose für Berlin 2011 - 2030 sowie - die aus der Entwicklung in der Vergangenheit empirisch ermittelten schulart- und bezirksspezifischen Struktur- und Übergangsquoten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 971 2 5. Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass den Eltern von Kindern mit LES-Förderbedarf ein wirkliches Wahlrecht weiterhin besteht? Zu 5.: Diese Frage wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gesamtkonzepts „Inklusive Schule in Berlin“ vom Januar 2011 im Lichte der Empfehlungen des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ von Februar 2013 bearbeitet. Berlin, den 15. Mai 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2013) Anlage 1 Geplante und durchgeführte Aufhebungen und Zusammenlegungen von Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ seit dem Jahr 2010 Aufhebungen von „LES“ Schulen 01S02 Wartburg-Schule 01S03 Wilhelm-Busch-Schule 02S05 Paul-Dohrmann-Schule 03S11 Schule im Komponistenviertel 07S02 Elisabeth-Rotten-Schule 08S02 Kielhorn-Schule 10S06 Erwin-Strittmatter-Schule 11S01 Schule an der Victoriastadt 11S10 Schule an der Malchower Aue Zusammenlegungen von „LES“ Schulen alter Schulname neuer Schulname 10S01 Barlach-Schule 10S10 Schule am grünen Stadtrand 10S03 Nils-Holgersson-Schule Schulstandort: Nils-Holgersson-Schule 10S05 Dahlmann-Schule 10S11 Marcana-Schule 10S09 Phönix-Schule Schulstandort: Dahlmann-Schule SenBildWiss I C 1.9 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 Jahrgangsstufe 1-6 Grundschule 146.546 144.656 140.936 136.078 136.964 140.610 144.710 148.730 152.370 155.470 158.160 159.980 161.370 162.830 Grundstufe an ISS1) 2.274 2.503 4.894 5.489 6.177 6.470 6.690 6.930 7.110 7.170 7.320 7.390 7.490 7.580 Gymnasien (Jahrgangsstufe 5-6) 3.948 3.967 3.682 3.340 3.434 3.540 3.540 3.540 3.540 3.540 3.540 3.540 3.540 3.540 Zusammen 152.768 151.126 149.512 144.907 146.575 150.620 154.940 159.200 163.020 166.180 169.020 170.910 172.400 173.950 SEK I (Jahrgangsstufe 7-10) Gymnasien 38.337 39.695 42.068 45.781 45.701 44.900 43.670 40.850 41.000 41.630 42.350 43.680 44.850 46.010 Hauptschulen 11.487 10.652 8.011 5.355 2.372 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Realschulen 18.574 18.302 13.921 9.458 5.060 580 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtschulen 27.320 27.046 21.400 14.790 7.833 770 0 0 0 0 0 0 0 0 Integrierte Sekundarschulen2) 0 0 11.699 28.095 43.004 57.260 58.360 56.130 57.500 58.630 60.060 62.200 64.150 66.310 Zusammen 95.718 95.695 97.099 103.479 103.970 103.510 102.030 96.980 98.500 100.260 102.410 105.880 109.000 112.320 SEK II (Jahrgangsstufe 11-12 oder 11-13) Gymnasien 29.618 27.641 25.566 24.519 19.627 20.070 21.120 23.380 22.160 19.500 19.250 19.510 19.930 20.290 Gesamtschulen 8.765 8.784 9.040 9.230 9.482 9.700 7.170 3.560 280 0 0 0 0 0 Integrierte Sekundarschulen 0 0 0 0 0 0 2.800 7.090 10.420 10.650 10.080 10.190 10.440 10.650 Zusammen 38.383 36.425 34.606 33.749 29.109 29.770 31.090 34.030 32.860 30.150 29.330 29.700 30.370 30.940 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt3) Lernen 4.958 4.665 4.277 3.905 3.458 3.020 2.680 2.210 1.990 1.830 1.840 1.820 1.960 2.000 Geistige Entwicklung 1.883 1.896 1.902 1.953 1.978 2.010 2.050 2.080 2.120 2.150 2.190 2.230 2.260 2.300 Übrige Sonderschulen 4.789 4.731 4.534 4.274 4.062 4.020 4.010 3.980 3.930 3.940 3.930 3.980 4.050 4.120 Zusammen 11.630 11.292 10.713 10.132 9.498 9.050 8.740 8.270 8.040 7.920 7.960 8.030 8.270 8.420 Insgesamt 298.499 294.538 291.930 292.267 289.152 292.950 296.800 298.480 302.420 304.510 308.720 314.520 320.040 325.630 sogenannter 1 1/2 facher Jahrgang (gelb unterlegt) letzte 13. Jahrgangsstufe am Gymnasium im Schuljahr 2011/12 (fett gekennzeichnet) 1) bis 2009/10 Gesamtschule, ab 2010/11 Integrierte Sekundarschule (ISS) 2) Einführung der Integrierten Sekundarschule flächendeckend in 2010/11 für alle 7. Jahrgangsstufen mit Ausnahme von 9 Schulen, die im Schuljahr 2011/12 begonnen haben 3) Mit der Umsetzung des Inklusionskonzepts wird die vorliegende Modellrechnung angepasst 15.02.2013 --- Modellrechnung --- --- IST --- Öffentliche allgemein bildende Schulen in Berlin: Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen ka17-11971 K1711971-Anl 1 K1711971-Anl 2