Drucksache 17 / 11 973 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 25. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Wie weiter mit dem Jugendfreiwilligendienst in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wird der Jugendfreiwilligendienst in all seinen Formen über das Jahr 2013/ 2014 hinaus finanziell durch das Land Berlin weiter gefördert werden, wenn die ESF Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen werden? Zu 1.: Bei den Jugendfreiwilligendiensten gemäß Ju- gendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) ist grundsätzlich zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zu unterscheiden. Im zivilgesellschaftlich organisierten FSJ gibt es keine regelhafte Förderung durch das Land Berlin. Die Einsatz- stellen, in denen die Freiwilligen ganztägig praktische Unterstützung leisten, finanzieren maßgeblich das Bil- dungs- und Orientierungsjahr. Sie richten einen Einsatz- stellenbeitrag an die anerkannten Träger des FSJ, mit de- nen die Freiwilligen einen Vertrag geschlossen haben. Die Einsatzstellen sind in der Regel gemeinwohlorientierte Einrichtungen. Zusätzlich haben seit Sommer 2011 alle anerkannten Träger auch im FSJ die Möglichkeit, für die pädagogische Begleitung (insbesondere für die ver- pflichtenden Seminare) einen Bundeszuschuss zu bean- tragen. Die neue ESF-Förderperiode ab 2014 wird derzeit verwaltungsintern vorbereitet. Eine endgültige Entschei- dung über die ESF-Instrumente liegt jedoch noch nicht vor. Das Land Berlin ist bestrebt, die Projekte, die derzeit eine ESF-Förderung erhalten, auch weiterhin mit Mitteln des ESF fördern zu können. Landesmittel stehen nicht zur Verfügung. Das FÖJ wird derzeit aus ESF-, Bundes- und Landes- mitteln sowie aus Einsatzstellenmitteln finanziert. Zur Sicherstellung der Finanzierung des FÖJ mit derzeit rund 300 Plätzen wird auch in der neuen Förderperiode 2014- 2020, eine Beteiligung des ESF an der Finanzierung an- gestrebt. 2. Wie sollte sich nach Ansicht des Senates der Jugendfreiwilligendienst in Berlin weiterentwickeln und welchen eigenen Beitrag wird das Land dazu leisten? Zu 2.: Die Jugendfreiwilligendienste als Bildungs- und Orientierungsjahr stehen allen Jugendlichen und jun- gen Erwachsenen nach Beendigung der Schulpflicht und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen. Jugend- freiwilligendienste sind ein wesentlicher Bestandteil einer vielfältigen Engagementkultur. Das Land Berlin wird auch zukünftig die Träger aktiv begleiten. Der Senat begrüßt das große Engagement der zivilge- sellschaftlichen Träger im FSJ, die jährlich ca. 2.000 Plät- ze in Berlin zur Verfügung stellen und damit Jugend- lichen und jungen Erwachsenen ein strukturiertes Bil- dungs- und Orientierungsjahr insbesondere im personen- bezogenen Dienstleistungssektor anbieten. Das FSJ ist für viele Freiwillige auch eine Möglichkeit der Berufsorien- tierung in einem Bereich, der bereits jetzt durch einen großen Fachkräftebedarf geprägt ist. Zivilgesellschaftliches Engagement und die Stärkung des Umweltbewusstseins ist ein wesentliches umweltpo- litisches Element, dem global, aber auch in städtischen Ballungsräumen besondere Bedeutung zukommt. Berlin, den 23. Mai 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)