Drucksache 17 / 11 977 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 25. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Überprüfung der Nichtschülerpüfung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Teilnehmende an den Nichtschülerprüfungen für Erzieherinnen und Erzieher haben die Prüfung bisher nicht bestanden? (Bitte getrennt nach Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund seit der Einführung der Nichtschülerprüfung getrennt auflisten.) Zu 1.: Anmeldung April 2010 Anmeldung November 2010 Anmeldung April 2011 Anmeldung Oktober 2011 Anmeldung April 2012 Anmeldung Oktober 2012 Anmeldungen 63 49 30 138 149 124 Zulassungen 21 29 17 124 91 114 zzgl. Wiederhole- rinnen und Wieder- holer - 13 5 8 54 10 Zulassungen insge- samt 21 42 22 132 145 124 bestanden insgesamt 3 (14%) 11 (38%) 10 (45,5%) 32 (24,2%) 53 (36,6%) Prüfung ist im Juni 2013 beendet davon Wiederhole- rinnen und Wieder- holer bestanden - 7 (54%) 0 2 (25%) 10 (18,5%) Die Angaben werden bisher nicht getrennt nach Ge- schlecht, Alter und Migrationshintergrund erhoben. Mit der Auswertung der Prüfungsergebnisse aus der Anmel- dung vom Oktober 2012 wird diese Erhebung umgestellt. 2. Welche Gründe für das Nichtbestehen sieht der Senat ? Zu 2.: Da die Bewerberinnen und Bewerber sich per- sönlich vorbereiten und entscheiden müssen, ob sie an einer Berufsabschlussprüfung teilnehmen wollen, kann sich der Senat hierzu nicht äußern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Nichtschülerprüfung nehmen le- diglich am Prüfungsverfahren teil. 3. Was gedenkt der Senat für die Erhöhung der Bestehensquoten zu tun? 13. Warum gibt es für die schriftlichen Prüfungen der Nichtschülerinnen und Nichtschüler keinerlei Informati- onen; keine Eingrenzung der Themenfelder, Literaturliste, Probeklausur? Zu 3. und zu 13.: Der Senat hat seit Bestehen der Möglichkeit der Nichtschülerprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher seine Beratungspraxis stark erhöht. Der Senat hat ebenfalls veranlasst, dass die Anna-Freud-Schule zum jeweiligen Anmeldetermin die Ablaufplanung der Nicht- schülerprüfung auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter: http://www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/berufli- che_bildung/ veröffentlicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 977 2 In einer Informationsveranstaltung werden allen Teilneh- merinnen und Teilnehmern neben der Veröffentlichung unter der genannten Internetseite Informationen zur Prü- fungsregelung, zum Prüfungsablauf sowie die Anforde- rungen und Begutachtungskriterien der Facharbeit mitge- teilt. Darüber hinaus stellt der Senat auf seiner angegebe- nen Internetseite den Leitfaden zur Erstellung der Fachar- beit sowie die Prüfungsaufgaben der vorangegangenen Nichtschülerprüfung zur Orientierung zur Verfügung. Entsprechend § 77 der Ausbildungs- und Prüfungsverord- nung für Sozialpädagogik findet die schriftliche Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler in zwei Lernbe- reichen statt. Dabei ist festgelegt, dass eine schriftliche Prüfung im Lernbereich „Sozialpädagogische Theorie und Praxis“ stattfindet. 4. Hält der Senat es für sinnvoll, wenn Fachschulen mit ausgewählten Weiterbildungsträgern zusammen ar- beiten, um die Durchfallquote zu senken? Zu 4.: Da die freien, kommerziellen Anbieter von Vorbereitungskursen oder anderen Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit des Senats fallen, besteht hier nur ein Kontakt bzw. ein Austausch, wenn der Anbieter dies wünscht. Diesbezügliche Anfragen in jeglicher Form werden sowohl vom Senat, als auch von den sozialpäda- gogischen Fachschulen bearbeitet und beantwortet. 5. Welche Angebote zur besonderen Unterstützung von Teilnehmenden mit Migrationshintergrund unterstützt der Senat? 6. Hält der Senat es für sinnvoll, wenn Fachschulen mit ausgewählten Weiterbildungsträgern zusammen ar- beiten, um Migrantinnen und Migranten besonders zu unterstützen (z.B. in der Sprachförderung) und die Durch- fallquote zu senken? Zu 5. und 6.: Der Senat ist nicht zuständig für Kurse, die nicht in staatlichen Schulen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen durchgeführt werden. Die Einrichtungen, die die Vorbereitungskurse auf die Nichtschülerprüfung Erzieherin/Erzieher anbieten, unterliegen nicht dem Schulgesetz für Berlin. Der Senat ist daher nicht berech- tigt oder befugt, diesen Einrichtungen Vorgaben oder Angebote zu machen; er war und ist jedoch bereit, die Einrichtungen auf Anfrage entsprechend zu beraten. Inso- fern ist dem Senat nicht bekannt, ob es für Nichtschüler- teilnehmende besondere Angebote gibt. 7. Gibt es einen regelmäßigen Austausch der Senatsverwaltung mit den zuständigen Schulen, die für die Ab- nahme der Nichtschülerprüfung zuständig sind? Wenn ja, wie oft und mit wem hat dieser Austausch seit der Einfüh- rung der Nichtschülerprüfung stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Für die Nichtschülerprüfung im Bereich der Er- zieherinnen und Erzieher ist die zuständige Schule die Anna-Freud-Schule. Die Anna-Freud-Schule überwacht und koordiniert die Prüfungen, die an den anderen vier staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik stattfinden. Die Prüfungsaufgaben für alle Teilnehmerinnen und Teil- nehmer an der Nichtschülerprüfung werden von der An- na-Freud-Schule erstellt und verantwortet. Der Senat steht im ständigen Kontakt und Austausch mit der Anna-Freud- Schule. 8. Welche Unterstützung erhalten die Schulen, die die Nichtschülerpüfung abnehmen, durch die Senatsver- waltung? Zu 8.: Insgesamt erhalten die staatlichen sozialpäda- gogischen Fachschulen für die Durchführung der Nicht- schülerprüfung 40 Unterrichtsstunden als Ermäßigungs- tatbestand. Davon erhält die Anna-Freud-Schule 13 Un- terrichtsstunden für die Überwachung und Koordination, die restlichen 27 Stunden werden je nach prozentualer Zuweisung zur Prüfungsabnahme auf die fünf staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik aufgeteilt. 9. Wie viele rechtliche Verfahren wurden durch Personen , die die Nichtschülerprüfung nicht bestanden ha- ben, eingeleitet? (Bitte getrennt nach Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund seit der Einführung der Nicht- schülerprüfung getrennt auflisten.) Zu 9.: Insgesamt wurden seit 2011 neun rechtliche Verfahren eingeleitet. Davon sind acht Personen weiblich und 3 Personen haben einen Migrationshintergrund. Das Alter dieser Personen wird nicht erfasst. 10. Wie viele Verfahren sind noch anhängig, wie viele wurden bisher wie entschieden? Zu 10.: Von den angegebenen neun rechtlichen Ver- fahren sind fünf durch das Verwaltungsgericht entschie- den. In einem Fall, wegen „struktureller Rechtswidrigkeit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APVO)“, wurde die Klage abgewiesen (rechtskräftig). In drei Fäl- len, wegen „struktureller Rechtswidrigkeit der APVO“ und „Wechsel in den Bildungsgang“ wurde die Prozesskostenhilfe abgelehnt, danach wurde eine Klage zurückgezogen. In einem Fall, wegen „Wechsel in den Bildungsgang“, wurde der Antrag zurückgewiesen (rechtskräftig). 11. Hält der Senat das bestehende Prüfungsverfahren für sinnvoll, dass jede nicht bestandene Teilleistung zu einer Wiederholung der gesamten Prüfung führt? 14. Was spricht gegen die Möglichkeit einzelne nicht bestandene Prüfungsteile durch eine Nachprüfung ablegen zu können? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 977 3 Zu 11. und 14.: Der Senat ist davon ausgegangen, dass sich die Bestehensquote durch den Besuch eines Vorbe- reitungslehrganges, auch wenn er von kommerziellen Trägern angeboten wird, deutlich erhöhen wird. Er muss- te aber feststellen, dass es für die anspruchsvolle Berufs- abschlussprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher angebracht ist, Veränderungen im Prüfungsmodus der Nichtschüle- rinnen und Nichtschüler vorzunehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gleichbehandlung mit der Abschluss- prüfung der Regelschülerinnen und Regelschüler gewahrt bleibt. Mögliche Veränderungen werden derzeit geprüft. 12. Warum können sich Fachschülerinnen und Fachschülern in einer schriftlichen Prüfung einen Ausfall leis- ten, der dann in der mündlichen Prüfung kompensiert werden kann, Nichtschülerinnen und Nichtschüler jedoch nicht? Zu 12.: Nichtschülerinnen und Nichtschüler besuchen keinen Bildungsgang und erhalten somit auch keine Vor- noten oder andere nach dem Schulgesetz vorgesehene Leistungsbeurteilungen. Nichtschülerinnen und Nicht- schüler haben deshalb nur die Möglichkeit, im Rahmen der zu erbringenden Prüfungen Noten zu erhalten. Dabei wird die Facharbeit als eigenständiger Prüfungsteil be- wertet und es sind mündliche Prüfungen in allen fünf Lernbereichen abzulegen. Nur durch diese Erweiterung bzw. Reglementierung der Prüfungsleistungen ist es mög- lich, einen mit Regelschülerinnen und Regelschülern ver- gleichbaren Überblick über das Leistungsvermögen der Nichtschülerinnen und Nichtschüler in allen fünf Lernbe- reichen zu erhalten. Es liegt in der Natur der Sache, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Besuchs des Ausbildungs- ganges Noten und damit Vornoten für die Prüfungen er- halten. Die Vornoten und die Prüfungsnote gehen jeweils zu 50 % in die Abschlussnote ein. Dabei können ungenü- gende Leistungen nicht ausgeglichen werden. Berlin, den 27. Mai 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2013)