Drucksache 17 / 11 979 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 23. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Neuvergabe der Förderungen im Rahmen des „Partizipationsprogramms“: Konsequenz aus dem „Qualitätsdialog“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zum Hintergrund: Am 26.03.2013 erhielten die bishe- rigen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsemp- fänger aus dem Integrationsprogramm der Abteilung der Integrationsbeauftragten des Senats ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass die bisherige Förderung aus dem Integrationsprogramm zum 31.12.2013 auslaufen wird und stattdessen ab 01.01.2014 eine neu strukturierte Förderung mit dem neuen Titel Partizipationsprogramm eingeführt wird. Zudem wurden die neuen Handlungsfel- der des Partizipationsprogramms sowie die Eckpunkte der zukünftigen Förderung vorgestellt, und es wurde ihnen angekündigt, dass sie zu einer Informationsveranstaltung über die neuen Förderrichtlinien eingeladen werden. Zeit- gleich wird über eine Pressemitteilung auf die Internetsei- te der Integrationsbeauftragten des Senats verwiesen, in der die Förderrichtlinie veröffentlicht wird. Um die Partizipation von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, hat der Senat in seinen Richtlinien der Re- gierungspolitik festgelegt, dass die Zuwendungsmittel für integrationsfördernde Projekte auf bisherigem Niveau erhalten bleiben, das Partizipations- und Integrationsge- setz konsequent umgesetzt und eine Weiterentwicklung angestrebt wird. Auf der Grundlage einer Evaluierung soll die gesamte Projektförderung ab 2014 neu ausgerichtet werden. Im Lichte der mehrjährigen externen Evaluie- rung und des anschließenden, 2012/13 durchgeführten Qualitätsdialogs mit den bisherigen Zuwendungsempfän- gerinnen und Zuwendungsempfängern überarbeitet die Verwaltung zurzeit die entsprechenden Förderrichtlinien. Der Senat verfolgt das Ziel, Migrantenorganisationen und in der Integrationsarbeit tätigen Vereinen eine faire Chance auf eine mittelfristige Förderung zu geben. Den Abschlussbericht zum Qualitätsdialog mit den Integrati- onsprojekten der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ist im Internet unter folgendem Link freige- schaltet: http://www.berlin.de/lb/intmig/themen/projekte/index.html Die Aufgabe dieses 2012/13 durchgeführten Quali- tätsdialogs war es, das Förderprogramm für Integrations- projekte im Dialog - insbesondere mit den derzeit geför- derten Projekten - weiterzuentwickeln. Das wichtigste Ergebnis dieses Prozesses ist eine Neuausrichtung des Programmes ab 2014: Künftig sollen politische Partizipa- tion und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit eigener oder familiärer Einwanderungsge- schichte stärker im Vordergrund sehen; Migrantenorgani- sationen und ihre Netzwerke sollen weiter gestärkt wer- den. Dabei stehen drei Aspekte im Vordergrund: Die Pro- jekte sollen herkunftsübergreifend ausgerichtet sein. Es geht darum, die Kompetenz und die Fähigkeiten der Or- ganisationen zu selbstständigem und unabhängigen Ma- nagement zu unterstützen (Empowerment). Es werden die Vernetzung von Migrantenorganisationen und der Aus- tausch zwischen den Projekten gefördert. 1. Wer wird wie zu der für nach Ostern angekündigte Informationsveranstaltung über die neuen Förderrichtli- nien für die Träger eingeladen? 2. Warum wurden im Anschreiben vom 26.3.2013 lediglich die bisherigen Zuwendungsempfänger über das bevorstehende Interessenbekundungsverfahren infor- miert? 3. Wann und in welcher Form werden Träger infor- miert, die momentan keine Förderung erhalten? Zu 1., 2. und 3.: Alle bisherigen Zuwendungsempfän- gerinnen und Zuwendungsempfänger erhielten ein Schreiben, das sie darüber informierte, dass die bisherige Förderung aus dem Integrationsprogramm zum 31.12.2013 auslaufen wird und stattdessen ab 01.01.2014 eine neu strukturierte Förderung eingeführt wird, für die sie sich bei Interesse bewerben können. Diese Information war für die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwen- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 979 2 dungsempfänger zu diesem frühen Zeitpunkt notwendig, damit sie sich auf die veränderten Bedingungen einstellen und ihre mehrjährigen Planungen (zum Beispiel Miet- und Personalverträge) entsprechend daran anpassen kön- nen. Träger, die bislang nicht aus dem Integrationspro- gramm gefördert werden, haben die Fördergelder für die Jahre ab 2014 nicht eingeplant, so dass bei ihnen eine Information zu einem späteren Zeitpunkt ausreicht; sie sind gleichwohl über eine Pressemitteilung am 26.03.2013 informiert worden. Die Beauftragte des Senats für Integration und Migra- tion wird Ende Mai / Anfang Juni alle nötigen Informati- onen für die bisherigen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger und interessierte neue Träger zeitgleich bekanntgeben. Sie wird die bisherigen Zuwen- dungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger zu einer Informationsveranstaltung einladen, in der ihnen erläutert wird, nach welchen Kriterien und nach welchem Verfahren die Förderung aus dem künftigen Partizipati- onsprogramm vergeben wird. Träger, die derzeit nicht gefördert werden, werden durch eine Pressemitteilung und durch den Internet-Rundbrief der Integrationsbeauf- tragten des Senats, „Berlin International“ Informationen über die neuen Förderrichtlinien und die geplante Infor- mationsveranstaltung erhalten, die selbstverständlich auch ihnen offen steht. 4. Aus dem Anschreiben an die Fördermittelnehmer heißt es „aus dem Interessenbekundungsverfahren wähle ich diejenigen Projekte aus...“. Werden die Entscheidungen von einer einzigen Person getroffen? Wenn nein, wer ist an der Entscheidung beteiligt? Zu 4.: In dem oben genannten Schreiben wurde den bisherigen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwen- dungsempfängern mitgeteilt, dass das Auswahlverfahren zukünftig zweistufig erfolgt: die erste Stufe wird ein Inte- ressenbekundungsverfahren sein und in der zweiten Stufe werden ausgewählte Träger aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen. Die Entscheidung, wer im Interessenbekundungsver- fahren ausgewählt wird, wird durch ein internes Aus- wahlgremium der Senatsverwaltung für Arbeit, Integrati- on und Frauen getroffen. 5. Nach welchen Kriterien wird dabei die Qualität der Anträge beurteilt? Inwiefern gehört die Verteilung der Projekte über den Stadtraum zur Qualität, wie das im Schreiben unter Pkt. 4. formuliert ist? Zu 5.: Die Qualität eines Antrags bemisst sich danach, ob das darin vorgestellte Projekt einen Bezug zu den Konzepten und integrationspolitischen Schwerpunkten des Landes Berlin hat, ob der Antrag klar gesetzte Ziele enthält, ob die Projektskizze und die geplante Projek- tumsetzung nachvollziehbar sind und ob das geplante Projekt innovativ ist. Neben der Qualität der Anträge sollen auch übergrei- fende Kriterien wie z.B. die Verteilung der Projekte über den Stadtraum bei der Projektauswahl berücksichtigt wer- den. Somit ergibt sich schon aus der Wortwahl des ge- nannten Schreibens, dass die Verteilung der Projekte über den Stadtraum nicht zur Qualität des Antrags gehört. 6. Sind in die Auswahl Akteure aus dem sogenannten „Stadtraum“ einbezogen, die sich zur Bedeutung der Projekte für den Sozialraum und seine Qualität äußern kön- nen, oder geht es um die rein geographische Verteilung? Zu 6.: Es geht bei diesem Kriterium um die geogra- phische Verteilung der Projekte im Stadtraum. Würde man dieses Kriterium nicht aufstellen, könnte es zum Bei- spiel einen Projektüberschuss in den westlichen Innen- stadtbezirken geben. Dem soll hier entgegengewirkt und auch Projekten aus anderen Gebieten eine Chance einge- räumt werden. Überall dort, wo Migrantinnen und Mig- ranten leben, können auch Projektangebote vor Ort ver- fügbar sein. 7. Bei der Auswahl sollen sowohl „unterschiedliche Communities“ berücksichtigt werden als auch Netzwerkprojekte bevorzugt werden. Wie ist das vereinbar und konzeptionell begründet? Zu 7.: Die Tatsache, dass sowohl unterschiedliche Migranten-Communities berücksichtigt als auch Netz- werkprojekte bevorzugt werden sollen, stellt keinen Wi- derspruch dar. Die Berücksichtigung der unterschiedli- chen Communities soll die Vielfalt der Stadt reflektieren. Die Bevorzugung von Netzwerkprojekten soll das neue Handlungsfeld 3 - „Strukturelle Verbesserung bestehender oder neuer Netzwerke und mehr politische Partizipa- tion der Menschen mit Migrationshintergrund im Ge- meinwesen“ - unterstützen. Das Partizipationsprogramm will vor allem herkunftsübergreifende Projekte fördern, so dass auch Netzwerke aus verschiedenen Communities ein gemeinsames herkunftsübergreifendes Projekt durchfüh- ren können. 8. Dachverbände sollen über Kooperationsverträge Mittel weitergeben können: Sind für diese neue Aufgabe der Mittelvergabe durch MSO an andere MSO Regiekos- ten vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 8.: Es besteht die Möglichkeit, Regiekosten zu be- antragen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss die Summe angeben, die sie oder er als Regiekosten für erforderlich hält, so dass auf dieser Basis darüber befun- den werden kann. 9. Wie und wann werden die Kriterien den Förderin- teressierten mitgeteilt? Zu 9.: Siehe die Antwort zu Frage 1., 2. und 3.. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 979 3 10. Wer hat an der Formulierung der Förderrichtlinien mitgearbeitet und wie ist es zu erklären, dass die in der Roten Nummer 1044B mit Datum vom 22. Juni 2011 formulierten Richtlinien unverändert am Ende des „Qualitätsdialogs “ stehen? Zu 10.: Die Förderrichtlinien wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Abt. III) erstellt. Die zitierte Rote Nummer 1044 B enthält keine Richt- linien. Die dort im März 2012 gemachten Angaben zu den neuen Förderkriterien dienten als Ausgangspunkt für den Qualitätsdialog; aufgrund der dort gemachten Angaben erstellte die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ein Konzept für das neue Partizipationsprogramm, welches dann im Rahmen des Qualitätsdialogs diskutiert, modifiziert und ergänzt wurde. Insofern ist es nicht zutreffend , dass die Förderkriterien durch den Qualitätsdia- log unverändert geblieben sind. 11. Welche Unterstützung erhalten Träger mit wenig Erfahrung in der Mittelakquise bei der Antragstellung? Zu 11.: Die meisten Migrantenorganisationen sind Mitglieder in Dachverbänden und könnten dort um Unter- stützung bei der Erstellung ihrer Bewerbungsunterlagen nachsuchen. Die Senatsverwaltung ermuntert alle Migran- tenorganisationen in Dachorganisationen Mitglied zu werden. Für Rückfragen zu den Antragsmodalitäten, die auch in der Förderrichtlinie beschrieben sein werden, steht die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zur Verfügung. Berlin, den 07. Juni 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2013)