Drucksache 17 / 11 980 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 25. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Cateringrechte im Olympiastadion an Hertha BSC übergeben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Cateringrechte im Olympiastadion an die Betreibergesellschaft von Hertha BSC übergeben werden sollen? 2. Wenn ja, welche Gründe führten dazu, dass vom bisherigen Modus, dass die Olympiastadion Berlin GmbH das Catering vermarktet, abgewichen wird, obwohl die Olympiastadion Berlin GmbH selbst an den Cateringrech- ten und daraus resultierenden Einnahmen interessiert sein müsste und Hertha BSC schon vor Jahren als Gesellschaf- ter aus der Olympiastadion Berlin GmbH ausgeschieden ist? Zu 1. und 2.: Nach der Nutzungsvereinbarung zwischen Hertha BSC Kommanditgesellschaft mit beschränk- ter Haftung auf Aktien, vertreten durch die Hertha BSC Verwaltung GmbH (Hertha BSC), der Olympiastadion Berlin GmbH (OStaBG) und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (jetzt Senatsverwaltung für Inneres und Sport) vom 06.04.2006 steht das Recht zur gastronomischen Bewirt- schaftung des Olympiastadions der OStaBG zu. Die OStaBG hat die gastronomischen Rechte, einschließlich der Rechte zur gastronomischen Bewirtschaftung zu jegli- chen Veranstaltungen von Hertha BSC, im Einvernehmen mit Hertha BSC bis zum 30.06.2014 wirksam auf die ARAMARK Restaurations GmbH übertragen. Nach die- sem Zeitpunkt steht das Recht zur gastronomischen Be- wirtschaftung während der Veranstaltungen von Hertha BSC längstens bis zum 30. Juni 2017 Hertha BSC zu. 3. Warum wurde die Vergabe der Cateringrechte nicht ausgeschrieben? Zu 3.: Die Cateringrechte wurden im Jahr 2004 ausge- schrieben und vergeben. 4. Zu welchen Konditionen werden die Cateringrechte an die Betreibergesellschaft von Hertha BSC übergeben und welche Vorteile hat das Land Berlin als alleinige Ge- sellschafterin der Olympiastadion Berlin GmbH davon? 5. Beschränken sich die an Hertha BSC überlassenen Cateringrechte nur auf die Spiele von Hertha BSC (wie viele sind dies?) und welche Rechte hat Hertha BSC für das Catering anderer Veranstaltungen im Olympiastadion erworben? Mit welcher Begründung wurde so entschie- den? 6. Welche Rechte hat Hertha BSC erworben bezüglich der Vermarktung und Bewirtschaftung einschließlich Catering der Logen sowie der Business-Seats? 7. Welche Regelungen wurden mit der Übergabe der Cateringrechte bezüglich der Ehrentribüne getroffen? 8. Warum lässt sich die Olympiastadion Berlin GmbH auf einen für sie ungünstigen Vertrag zur Vergabe der Cateringrechte mit einer Laufzeit bis 2020 ein und welche Gegenleistungen werden von Hertha BSC dafür verlässlich erbracht? 9. Welche Einnahmen haben die Olympiastadion Berlin GmbH und das Land Berlin als alleiniger Gesell- schafter aus dem Verkauf der Cateringrechte und wie werden diese verbucht? 12. Mit welcher Begründung kann der Senat aus- schließen, dass es sich beim Verkauf der Cateringrechte an Hertha BSC um eine versteckte Subventionierung han- delt und wie rechtfertigt er dieses Vorgehen? Zu 4. bis 9. und zu 12.: Die Übergabe des Rechtes zur gastronomischen Bewirtschaftung während der Veranstal- tungen von Hertha BSC für die Zeit vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2017 ist eine befristete und vertraglich ge- schuldete Leistung. Es handelt sich dabei um den Spielbetrieb der Lizenzspielermannschaft von Hertha BSC in den Wettbewerben zur 1. bzw. 2. Bundesliga, des DFB-Pokals Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 980 2 sowie im europäischen Wettbewerb der UEFA Champi- ons League oder der UEFA Europa League. Für die sons- tigen Veranstaltungen verbleibt das gastronomische Recht bei der OStaBG. Über das Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung ist ausführlich im vertraulich tagenden Unterausschuss Vermögensverwaltung berichtet worden. Die Einzelheiten unterliegen zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse der Vertraulichkeit. Mit Ablauf des 30.06.2017 ist die Nutzungsvereinba- rung vom 06.04.2006 mit Hertha BSC beendet. Ein neuer Vertrag wird rechtzeitig vorher zu verhandeln sein. Nach dem Pacht- und Betreibervertrag zwischen dem Land Ber- lin und der OStaBG steht ab 01.07.2017 das gastronomi- sche Recht für das Olympiastadion ausschließlich und vollumfänglich der OStaBG zu. 10. Wie bewertet der Senat die wirtschaftliche Situation der Olympiastadion Berlin GmbH, wie hoch sind die Verluste bzw. die Höhe der Verbindlichkeiten und durch wen und wie werden diese ausgeglichen? Zu 10.: Die OStaBG hat seit Beginn der Betriebsphase der OStaBG (01.07.2004) bis auf die Geschäftsjahre 2004/2005 (stark defizitäre Eröffnungsveranstaltung) und 2007/2008 (leichter Verlust unter 100 T€) durchweg positive Jahresabschlüsse vorzuweisen. Die Liquidität ist gewährleistet . Verluste wurden durch Berlin nicht ausgegli- chen. Im Gegenteil erhält das Land Berlin regelmäßig umsatzabhängige und gewinnabhängige Pachteinnahmen. 11. Welche offenen und welche gestundeten Forderungen haben das Land Berlin bzw. die Olympiastadion Berlin GmbH gegenüber Hertha BSC und wie und wann werden diese beglichen? Zu 11.: Über offene und gestundete Forderungen ist mündlich im vertraulich tagenden Unterausschuss Ver- mögensverwaltung berichtet worden. Die Einzelheiten unterliegen zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse der Vertraulichkeit. Berlin, den 22. Mai 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2013)