Drucksache 17 / 11 981 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 25. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Wie bereitet sich der Senat auf die Aufnahme syrischer Kontingentflüchtlinge vor? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele syrische Flüchtlinge sollen nach Kenntnis des Senats in diesem Jahr durch die Bundesrepublik Deutschland als Kontingentflüchtlinge aufgenommen werden? Zu 1.: Nach Mitteilung der Bundesregierung ist die Aufnahme von 5.000 syrischen Flüchtlingen in der Bun- desrepublik Deutschland im Jahr 2013 vorgesehen. Die Aufnahme ist seitens der Bundesregierung aller- dings nicht im Rahmen eines Resettlement-Programms mit dem Ziel der Neuansiedlung in Deutschland konzi- piert, sondern soll den aufgenommenen Personen ledig- lich vorübergehenden Schutz für die Zeit der Krise in ihrem Heimatland gewähren. Eine dauerhafte Aufnahme ist nicht vorgesehen. 2. Wie viele davon werden in Berlin aufgenommen? Zu 2.: Der Senat geht davon aus, dass die Verteilung – wie auch schon bei vorangegangenen vergleichbaren Aufnahmeaktionen – in entsprechender Anwendung der in § 45 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelten Auf- nahmequoten erfolgen wird, was für Berlin die Aufnahme von etwa 250 Personen bedeuten würde. 3. Wann rechnet der Senat mit dem Eintreffen der Flüchtlinge in Berlin? Zu 3.: Ein konkreter Zeitpunkt für den Beginn der Aufnahmeaktion (Einreisezeitpunkt) wurde von der Bun- desregierung noch nicht mitgeteilt. 4. Welchen Aufenthaltsstatus werden die aufgenom- menen Flüchtlinge erhalten? Zu 4.: Nach Mitteilung des Bundesministeriums des Innnern sollen die Flüchtlinge auf der Rechtsgrundlage des § 23 Absätze 2 und 3 in Verbindung mit § 24 Aufent- haltsgesetz (AufenthG) aufgenommen werden. 5. Welches Konzept hat der Senat zur Aufnahme und welche vorbereitenden Schritte wurden bereits getroffen? Zu 5.: Der voraussichtlich durch die Aufnahme der Flüchtlinge zusätzlich entstehende Bedarf an Unterbrin- gungsplätzen wird vom Landesamt für Gesundheit (LA- GeSo) in seiner Bedarfsplanung berücksichtigt. Hinsichtlich der Beförderung der Flüchtlinge vom Ankunftsflughafen bzw. von der Erstaufnahmestelle des Bundes in Friedland nach Berlin sowie der weitergehen- den behördlichen Begleitung – etwa durch Bereitstellung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, Sozialbera- tung, Aushändigung von Informationsmaterial, Kontakte mit den Job-Centern u. a. Maßnahmen – ist beabsichtigt, die insoweit bei der Durchführung früherer Aufnahmeak- tionen bewährten unterstützenden Maßnahmen auch bei diesem humanitären Hilfsprogramm anzuwenden. Über eventuell weitergehende erforderliche Maßnah- men kann erst nach einer Konkretisierung der Programm- durchführung im Ergebnis der derzeit noch anhängigen Bund-Länder-Abstimmung entschieden werden. 6. Welche Hilfsangebote hinsichtlich Beratung, Woh- nungssuche, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ein- gliederung, Sprachkurse usw. werden bereitgestellt? Zu 6.: Die in Berlin aufgenommenen syrischen Flücht- linge werden vom Sozialdienst des LAGeSo, von der Be- ratungsstelle bei der Berliner Integrationsbeauftragten sowie den in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozial-arbeitern betreut werden. Der für die syrischen Flüchtlinge vorgesehene Auf- enthaltstitel gewährt einen vollumfänglichen Zugang zu den Integrationskursen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 981 2 Hinsichtlich der etwaigen Gewährung weitergehender Integrationsleistungen bleibt das Ergebnis der anhängigen Bund-Länder-Abstimmung abzuwarten. 7. Welche Zusammenarbeit mit welchen Vereinen o- der Trägern wird in diesem Zusammenhang angestrebt und welche finanziellen Zuwendungen werden dabei ge- währt? Zu 7.: Der Senat prüft derzeit, ob eine zusätzliche Be- treuung im Rahmen einer Projektförderung für einen in Berlin ansässigen, geeigneten Verein möglich ist, sofern hierfür Projektmittel aus dem Haushalt der Europäischen Union bereitgestellt werden sollten. 8. Wann und auf welche Weise wird sich der Senat auf Bundesebene für ein Resettlement-Programm zur regel- mäßigen Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Krisengebieten einsetzen (bitte begrün- den)? Zu 8.: Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz - IMK) hat im Dezember 2011 beschlossen, ein Resettlement- Programm mit einer jährlichen Quote von 300 Personen für die Jahre 2012 bis 2014 einzuführen. Die Integrati- onsministerkonferenz im März 2012 hat diesen Beschluss begrüßt. Der Senat trägt diese Beschlusslage vorbehaltlos mit. Berlin wird sich - wie bereits in der Vergangenheit - auch künftig an allen bundesweit aufgelegten Resettle- ment-Programmen beteiligen. Der Senat ist im Übrigen der Auffassung, dass eine bestmögliche humanitäre Hilfe unter Einbeziehung eines möglichst großen Personenkreises die koordinierten An- strengungen aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Uni- on erfordert und nicht allein auf der Ebene der Natio- nalstaaten geleistet werden kann. Der Senat wird daher alle Bemühungen der Bundesre- gierung unterstützen, welche auf gesamteuropäische Lö- sungen bei der Aufnahme von besonders schutzbedürfti- gen Flüchtlingen aus Krisengebieten abzielen. Berlin, den 23. Mai 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)