Drucksache 17 / 11 990 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Arndt (SPD) vom 17. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2013) und Antwort Berlin versinkt im Müll – Was ist aus der angekündigten Prüfung einer Abgabe auf To-GoVerpackungen geworden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zum Teil entspricht die Kleine Anfrage Nr. 17 / 11990 der Kleinen Anfrage Nr. 17 / 11716 vom 08.03.2013 über Sonderabgabe auf Papierbecher. Insofern wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17 / 11716 vom 19.3.2013 verwiesen. Frage 1: Stimmt der Senat zu, dass das Berliner Stadt- bild mitsamt seinen Straßen, Plätzen, Parkanlagen sowie den öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln von einer zunehmenden Vermüllung durch Wegwerf-Ver- packungen beeinträchtigt wird? Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viel zusätzlicher Abfall durch Einwegverpa- ckungen in Berlin jährlich anfällt bzw. gibt es Abschät- zungen darüber welche Menge allein an Coffee-to-go- Bechern im selben Zeitraum konsumiert wird? Welche zusätzlichen Kosten entstanden hier den Berliner Stadt- reinigungsbetrieben (BSR) in den letzten drei Jahren? Antwort zu 1: Bisher gibt es keine spezifische Unter- suchung der Papierkorbinhalte und des Straßenkehrichts in Bezug auf Einwegverpackungen/Coffe-to-go-Becher. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben - auch vor dem Hintergrund der politischen Diskussion - im Februar 2013 eine entsprechende Untersuchung der Pa- pierkorbabfälle in Berlin beauftragt. Ergebnisse der Un- tersuchung werden Ende September 2013 vorliegen. Eine quantitative Aussage zu spezifischen Mengen und Kosten in Bezug auf Einwegverpackungen/Coffe-to-go-Becher wird erst im Ergebnis der Untersuchung möglich sein. Frage 2: Stadtentwicklungssenator Michael Müller hat bereits im Herbst des vergangenen Jahres zugesagt, die Einführung einer kommunalen Abgabe auf To-go- Verpackungen intensiv zu prüfen (vgl. Berliner Morgen- post vom 31.10.2012). a) Wie ist der aktuelle Stand dieser Prüfung zu beur- teilen? Zu welchen greifbaren Ergebnissen ist die Senats- verwaltung für Stadtentwicklung hinsichtlich einer mögli- chen Verpackungsmüllabgabe zwischenzeitlich gekom- men? b) In welcher Form könnte eine solche Zahlung ausge- staltet werden, damit sie idealerweise direkt der Berliner Stadtreinigung und somit einer saubereren Stadt zugute- kommt? c) Welche konkreten Strategien hat der Senat in dieser Hinsicht bisher ausgearbeitet und welche weiteren Schrit- te zieht er gemeinsam mit den Berliner Stadtreinigungsbe- trieben in Betracht, um der Vermüllung des Berliner Stra- ßenbildes entgegen zu wirken? Antwort zu 2: Die Einführung einer Sonderabgabe auf Einweggeschirr, wie z.B. To-Go-Verpackungen, im Sinne einer Verpackungssteuer, eines Straßenreinigungsentgel- tes oder einer Pfandpflicht wurden juristisch geprüft und werden bei geltender Rechtslage für nicht möglich erach- tet. Die Erhebung einer Abgabe zur Abfallvermeidung von Länderseite ist nicht zulässig. Die mangelnde Kom- petenz der Länder begründet sich darauf, dass diese Mate- rie bereits abschließend vom Bund geregelt wurde. Auch von Seiten des Senats wird zum Thema Vermül- lung in Bezug auf Fastfood-Verpackungen und Coffee-to- go-Becher der Bedarf gesehen, dieser Entwicklung entge- genzuwirken. Derzeit wird unter Federführung der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Initiativgruppe aus beteiligten und betroffenen Wirt- schaftskreisen, incl. den Berliner Stadtreinigungsbetrieben , gebildet, die Vorschläge für Maßnahmen zusammen- tragen und erarbeiten soll, die der Verschmutzung entge- genwirken und für ein saubereres Berliner Stadtbild sor- gen können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 990 2 Frage 3: Für den Fall, dass die Einführung einer Ab- gabe auf Einwegverpackungen sich als nicht zielführend herausgestellt hat und die Prüfung somit zu keiner Prob- lemlösung gelangt ist: Teilt der Senat die Auffassung, dass die Verursacher – Handel, Produzenten und Verbraucher gleichermaßen – für den durch Fast-Food-Müll und Coffee-to-go-Becher verursachten höheren Reinigungsaufwand mit aufkommen sollten? Antwort zu 3: Die Möglichkeiten einer Selbstver- pflichtung zur Reinigung der Straße in unmittelbarer Um- gebung des Betriebes oder die finanzielle Beteiligung am Reinigungsdienst der BSR werden in der Initiativgruppe erörtert werden. Frage 4: Welche Kenntnisse hat der Senat über den Erfolg anderer Städte und Kommunen, die bereits Müllsteuern und/oder –abgaben erhoben haben? Welche rechtlichen , fiskalischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten einer kommunalen Abgabe auf To-go-Verpackungen sieht der Berliner Senat in Berlin? Antwort zu 4: Siehe Antwort zu 2. Frage 5: Sind dem Senat im Zusammenhang mit der Vermeidung von Verpackungsmüll Pilotprojekte wie bei- spielsweise jenes der studentischen Initiative „CupCycle “ bekannt, die anstelle von Einwegverpackungen auf die Nutzung von wiederverwendbaren Kaffeebechern setzen? Hält der Senat die Einführung von solchen Mehrweg- Bechern z. B. in Mensen und Cafeterien öffentlicher Insti- tutionen für unterstützenswert? Antwort zu 5: Das Projekt „CupCyle“ ist aus den Medien bekannt. Der solcher Einsatz vom Mehrweg-Bechern hat Vorbildcharakter im Sinne der Abfallwirtschaft. Berlin, den 24. Mai 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)