Drucksache 17 / 12 001 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 25. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2013) und Antwort »Stell die Verbindung her« - Stand des Internetzugangs in Berliner Flüchtlingsunterkünften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Sammelunterkünfte für Flüchtlinge in Ber- lin verfügen mittlerweile über einen Internetzugang für die Bewohner_innen, und in welcher Form ist dieser or- ganisiert (eigener Internetraum/PCs in Räumen der Mitar- beiter_innen, Betreuung durch Mitarbeiter_innen des Be- treibers, Flüchtlingsorganisationen, externe Initiativen etc.)? Zu 1.: Derzeit verfügen vier Gemeinschaftsunterkünf- te bzw. Aufnahmeeinrichtungen über Interneträume. Es handelt sich hierbei um die Einrichtungen  Degner Str. 82,  Rhinstraße 124-125,  Trachenbergring 71-83 und  Marienfelder Allee 66-80. In der Gemeinschaftsunterkunft Marienfelder Allee 66-80 wird der Internetraum durch den Verein Refugees Emancipation e. V. betreut, in den anderen drei Unter- künften durch von den Betreibern eingesetztes Personal. Die Computer sind im Allgemeinen innerhalb der Büro- zeit und auch an den Wochenenden zugänglich, in einigen Fällen müssen Termine vorher vereinbart werden. Inso- weit bestehen keine verbindlichen Regeln. 2. In den aktualisierten Mindeststandards für vertrags- gebundene Sammelunterkünfte des Landesamtes für Ge- sundheit und Soziales (LAGeSo) ist neuerdings vorge- schrieben, dass für die Bewohner_innen „ein Internetraum mit entsprechender Ausstattung an Hard- und Software zur Verfügung zu stellen (pro 100 Bewohner/innen min- destens 1 PC“ ist (http://www.fluechtlingsinfo-berlin .de/fr/pdf/Mindeststandards_LAGeSo_Asylunterkuenft e_2012.pdf): a. Für die Betreiber welcher Sammelunter- künfte sind die aktualisierten Mindeststandards bereits jetzt Vertragsbestandteil? Für welche noch nicht? b. Ab welchem Zeitpunkt gelten die neuen Mindest- standards jeweils für die einzelnen Sammelunterkünfte? c. Bis wann sollen alle Sammelunterkünfte in Berlin mit einem Internetraum ausgestattet sein? d. Mit welchen Sanktionen muss ein Betreiber rech- nen, wenn ab diesem Zeitpunkt noch kein Internet-raum eingerichtet ist? Zu 2.: Das in der Fragestellung verlinkte Dokument entspricht nicht den allgemein gültigen Qualitätsanforde- rungen an vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte, wie sie auf der Internet-Präsenz der Berliner Unterbrin- gungsleitstelle (BUL) unter dem URL http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/soziales/qualit_ _tsanforderungen_f__r_vertragsgebundene_unterk__nfte.pdf?sta rt&ts=1315199964&file=qualit__tsanforderungen_f__r_vertrags gebundene_unterk__nfte.pdf veröffentlicht sind. Danach ist nicht grundsätzlich vorgesehen, dass ein Internetraum zur Verfügung gestellt werden muss. Dessen ungeachtet konnten bisher entsprechende Ver- einbarungen in die Betreiber-verträge mit den in der Ant- wort zu 1. genannten vier Einrichtungen individuell auf- ge-nommen werden. Die BUL strebt an, die Anzahl der mit einem Internet- raum ausgestatteten Gemein-schaftsunterkünfte kontinu- ierlich zu erhöhen; eine gesicherte Prognose im Sinne der Unterfrage zu c) ist jedoch nicht möglich. 3. Wie definiert das LAGeSo die in den Mindeststan- dards definierte „entsprechende Ausstattung an Hard- und Software“ (bitte alle als notwendig angesehenen Software - und Hardwarekomponenten im Detail auflisten)? Zu 3.: Eine allgemeingültige Definition für diese Aus- stattung ist nicht vorgesehen. Vielmehr obliegt die sach- gerechte Umsetzung den Betreibern der Einrichtungen. Angestrebt wird eine Ausstattung mit einem Internetzu- gang für jeweils 100 Bewohnerinnen und Bewohner, der Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 001 2 so gestaltet ist, dass die Flüchtlinge sich über das Gesche- hen in ihren Heimatländern und in Deutschland informie- ren und die Internettelefonie mittels der gebräuchlichen Software „Skype“ nutzen können. 4. Kontrolliert das LAGeSo auch künftig bei den Be- sichtigungen der Sammelunterkünfte, ob die Computer mit entsprechender Hard- und Software ausgestattet sind? Zu 4.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wird entsprechende Kontrollen in Unterkünf- ten durchführen, die vertraglich verpflichtet sind, Inter- netzugänge anzubieten. 5. Welche konkreten Anforderungen stellt das LA- GeSo an die Öffnungszeiten und die Zugänglichkeit der Interneträume? Ist es für die Erfüllung der Mindeststan- dards ausreichend, dass internetfähige Computer in den Büros der Betreuer_innen stehen und somit nicht frei zu- gänglich sind? Zu 5.: Das LAGeSo stellt keine Anforderungen an die Öffnungszeiten und die Zuständigkeit der Interneträume. Die Organisation der internen Abläufe in Unterkünften obliegt den Betreibern. 6. Inwiefern unterstützt und berät das LAGeSo die Be- treiber der Sammelunterkünfte hinsichtlich der techni- schen und organisatorischen Einrichtung der Interneträu- me sowie deren rechtlichen Rahmenbedingungen? Zu 6.: Das LAGeSo berät nicht zu diesen Fragen. Es hat den Betreibern den Verein Refugees Emancipation e. V. als Ansprechpartner empfohlen. 7. Wie sind die bisherigen Erfahrungen einzelner Be- treiber von Sammelunterkünften mit den verschiedenen Organisationsformen eines Internetraums (vgl. Frage 1)? 8. Wie werden die jeweiligen Erfahrungen mit Inter- neträumen zwischen den Betreibern ausgetauscht und weitergegeben? 9. Wann und wie häufig wurde der Internetzugang zwischen den Betreibern der Sammelunterkünfte beim gemeinsamen vom LAGeSo koordinierten Austausch besprochen? Zu 7. bis 9.: Diese Thematik wurde auf einer Sitzung der Heimleiterinnen und Heimleiter im Jahr 2012 ange- sprochen. Wegen der relativ kurzen Betriebsdauer der bestehen- den Interneträume könnten bisher keine verallgemeine- rungswürdigen Erfahrungen ausgewertet werden. Diesbe- zügliche Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner sind dem LAGeSo nicht bekannt geworden. Berlin, den 20. Juni 2013 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2013)