Drucksache 17 / 12 004 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die Linke) vom 29. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2013) und Antwort Fall BAIZ – Gibt das LKA Informationen über Mieter an Eigentümer weiter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass das Berliner LKA Informationen über politische Aktivitäten (z.B. Organisation einer De- monstration) eines Betreibers der Kultur- und Schank- wirtschaft BAIZ in der Christinenstr. 1 an den Eigentümer der Räumlichkeiten des BAIZ weitergegeben hat? Zu 1.: Das Landeskriminalamt (LKA) Berlin hat keine derartigen Informationen weitergegeben. Auf der Inter- netseite des BAIZ befand sich jedoch ein Aufruf zur Teil- nahme an einer Demonstration für den Erhalt der Li- nienstr. 206, Kirche von Unten und des BAIZ am 13. Ap- ril 2013. 2. Wenn ja, aus welchem Grund und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Informationen sind geflossen? Zu 3.: Betitelt mit der Überschrift „Investorengruppe kauft Haus“ wurde am 11. April 2013 im Internetportal „indymedia“ ein Artikel der „BAIZ-Unterstützer _innen“ veröffentlicht, die letztendlich forderten, das „weitere Ausbluten der kulturellen Identität dieser Stadt zu stoppen“. Der in dem Artikel benannte Eigentümer des Objektes Christinenstr. 1 wurde von der Berliner Polizei am 12. April 2013 darüber in Kenntnis gesetzt. 4. Ist dem Senat bewusst, dass das LKA damit in zivil- rechtliche Verhandlungen zwischen dem BAIZ und dem Eigentümer über eine eventuelle Fortsetzung des Miet- vertrags zum Nachteil des Mieters eingreift? Zu 4.: Das LKA hat eine Informationspflicht bei ge- fährdungsrelevanten Sachverhalten. Zu keiner Zeit wurde in zivilrechtliche Verhandlungen zwischen dem BAIZ und dem Eigentümer eingegriffen. 5. Müssen zukünftig Mieter, die sich politisch betäti- gen, damit rechnen, dass dies dem Vermieter durch die Berliner Polizei mitgeteilt wird? Zu 5.: Nein, es sei denn, die Polizei erhält gefähr- dungsrelevante Informationen. Berlin, den 11. Juni 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2013)