Drucksache 17 / 12 005 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (GRÜNE) vom 29. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2013) und Antwort Altenpflege in Berlin I – Berufsfachschulen für Altenpflege Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Ich frage den Senat: Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie setzt sich die Finanzierung der Berufsfachschulen für Altenpflege derzeit zusammen und welche Anteile der betrieblichen Kosten müssen über Einnahmen durch Schulgeld gedeckt werden? Zu 1.: Nach § 101 Abs. 2 Nr. 1 des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel I des Geset- zes vom 19. Juni 2012 (GVBl. S. 166) geändert worden ist, betragen die Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen bei beruflichen Schulen wie den Altenpflegeschulen 100 Prozent der Personalkosten der Ersatzschulen (tatsächli- che Personalkosten), höchstens 93 Prozent der Personal- kosten entsprechender öffentlicher Schulen (vergleichbare Personalkosten). 2. Wie gewährleistet der Senat, dass der Zugang zur Berufsfachschule für Altenpflege nicht durch die Schul- geldhöhe unangemessen erschwert wird? Zu 2.: Zu den Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft gehört unter anderem, dass eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Grundgesetz, § 98 Abs. 3 Nr. 4 SchulG). Es handelt sich dabei um unmit- telbar geltendes Recht, das keiner Umsetzung durch einen Verwaltungsakt bedarf. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte darf der Zugang zur Privatschule für sozial Schwache nicht durch die Schulgeldhöhe unangemessen erschwert werden. Eine Sonderung nach Besitzverhältnissen kann nur vermieden werden, wenn das Einstiegsschulgeld für die unterste Einkommensgruppe nicht höher als 100 € im Monat liegt. Das Schulgeld kann dann einkommensab- hängig progressiv schrittweise gesteigert werden. Die unterste Einkommensgruppe in einer Schulgeld- regelung muss mindestens den Personenkreis umfassen, der nach § 50 Abs. 4 SchulG und der Lernmittelverord- nung vom 16.10.2010 (GVBl. S. 662), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2012 (GVBl. S. 1382) als unterstützungsbedürftig bei der Zahlung eines Eigenan- teils zur Beschaffung von Lernmitteln gilt, d.h. Personen, deren jährliches Familieneinkommen bei max. 29.420 € (brutto) liegt. In der Regel ist das Einkommen der Unter- haltsverpflichteten (Eltern) maßgebend. 3. Inwieweit fördert der Senat die Gewinnung neuer Ausbildungsplätze im Bereich Altenpflege? Gehören hierzu auch besondere Regelungen der Schulfinanzierung innerhalb der Gründungsphase von Berufsfachschulen; wenn ja, welche? Zu 3.: Besondere Regelungen der Schulfinanzierung innerhalb der Gründungsphase von Berufsfachschulen sieht das Schulgesetz nicht vor. Zum Schuljahr 2011/2012 wurde eine Berufsfach- schule in öffentlicher Trägerschaft am Oberstufenzentrum (OSZ) Gesundheit I in der Schwyzer Str. 6 in 13349 Ber- lin eingerichtet. Die staatliche Schule erhebt kein Schul- geld. „Die Förderung der Umschulung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger soll dem wachsenden Fachkräftebe- darf Rechnung tragen. Arbeitslos gemeldete Personen, die die gesetzlichen Anforderungen an die Verkürzung der Ausbildung erfüllen, sollen als Zielgruppen stärker für die Umschulung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger er- schlossen werden“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 005 2 Die Bundesagentur für Arbeit finanziert die Umschu- lung in diesem Bereich für einen Zeitraum von drei Jah- ren. Hierzu gab es die Änderung des Sozialgesetzbuches III (SGB III) und die Änderung des § 7 im Altenpflegege- setzes. So gibt es jetzt die Verkürzungsmöglichkeit auch für Personen, die bereits andere oder keine Berufsabschlüsse haben, aber längere Berufserfahrungen im Pflegebereich nachweisen können. 4. Strebt der Senat eine Umlagefinanzierung der Altenpflegeausbildung wie bspw. in Nordrhein-Westfalen an – wenn ja, ab wann und wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Der Senat strebt keine Umlagefinanzierung der Altenpflegeausbildung nach § 25 Altenpflegegesetz an, da die Voraussetzungen zur Durchführung eines solchen Verfahrens - nach Einschätzung der zuständigen Senats- verwaltung - nicht vorliegen. 5. Wie viele Berufsfachschulen für Altenpflege gibt es aktuell im Land Berlin (bitte mit Angabe von Name, Schulträger, Schulgeldhöhe/Monat, Anzahl der Schulplät- ze und deren Auslastung sowie Adresse)? Zu 5.: Die derzeit genehmigten bzw. anerkannten Be- rufsfachschulen in freier Trägerschaft sind der Anlage zu entnehmen. Beim Genehmigungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Schulen wird die Vorlage einer Schulgeldrege- lung verlangt, die den unter Punkt 2. genannten Anforde- rungen entspricht. Der Schulträger wird mit der Geneh- migung verpflichtet, das Sonderungsverbot dauerhaft ein- zuhalten. Die aktuellen Schülerzahlen der privaten Altenpflege- schulen sind der Anlage zu entnehmen. Inwieweit die einzelnen Schulen damit ausgelastet sind, ist dem Senat nicht bekannt. Bei Genehmigung einer Schule wird der Bildungsgang genehmigt, die Anzahl der dann tatsächlich aufgenommenen Teilnehmer und Teilnehmerinnen ist Sache des Trägers und wird bei der Genehmigung nicht erhoben. 6. Was sind die Kriterien zur Anerkennung einer Berufsfachschule für Altenpflege? Für welchen Zeitraum wird eine Anerkennung erteilt und wie, wie häufig und durch wen wird die Einhaltung der Kriterien überprüft? Zu 6.: Die Kriterien für die Genehmigung einer Be- rufsfachschule für Altenpflege als Ersatzschule richtet sich wie für alle Schulen in freier Trägerschaft nach § 98 SchulG. Werden die Maßgaben des § 98 Abs. 3 SchulG erfüllt, ist die Schule zu genehmigen. Einer Ersatzschule, die die Gewähr dafür bietet, dass sie dauerhaft die Ge- nehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann nach § 100 SchulG nach erfolgtem Aufbau, frühestens jedoch im zweiten Jahr nach Eröffnung der genehmigten Schule, die Anerkennung verliehen werden. Die Anerkennung wird unbefristet ausgesprochen. Die Einhaltung der Kriterien wird schulaufsichtlich im Rahmen der Prüfungsvorberei- tung und durch den staatlichen Prüfungsvorsitz gewähr- leistet. 7. Wie viele Berufsfachschulen für Altenpflege wurden innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt, wie viele wurden geschlossen und warum (bitte nach Jahren, Name, Schulträger und Anzahl der Schulplätze)? Zu 7.: Von den 32 im Land Berlin nach § 98 SchulG genehmigten Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft sind 19 in den letzten fünf Jahren genehmigt worden. Dies sind die in der Anlage zu Frage 5 genannten Schulen Nr. 1 - 8, 10 - 12, 16, 17, 21, 24, 25, 28, 29 und 32. Zwei Schulen davon haben den Schulbetrieb bisher noch nicht aufgenommen. Dies sind die Nr. 1 und 28. Bei Schulen, die den Schulbetrieb aufgenommen ha- ben, erfolgte bzw. erfolgt die Anerkennung nach § 100 SchulG wie zu Frage 6 erläutert nach erfolgreichem Auf- bau der Schule, wenn die Ersatzschule die Genehmi- gungsvoraussetzungen auf Dauer erfüllt. Eine Berufsfachschule für Altenpflege in freier Trä- gerschaft (Inpa Nord) wurde im Jahr 2010 geschlossen, da die Genehmigungsvoraussetzungen des § 98 SchulG nicht mehr erfüllt wurden. 8. Wie viele Berufsfachschulen für Altenpflege befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren und wann ist mit einer Anerkennung zu rechnen (bitte nach Name, Schulträger, Anzahl der Schulplätze und deren Auslas- tung sowie die Adresse)? Zu 8.:Die Genehmigungen für das Jahr 2013 sind be- reits erfolgt und neue Anträge für spätere Jahre wurden bisher nicht gestellt, so dass sich derzeit keine Berufs- fachschulen für Altenpflege im Genehmigungsverfahren befinden. 9. Gibt es Berufsfachschulen für Altenpflege, die eine Anerkennung mit Auflagen erhalten haben, wenn ja, welche Schulen und mit welcher Art von Auflagen? Zu 9.: Nein. 10. Welche Regelungen greifen in Bezug auf eine verpflichtende Ausstattung mit festangestelltem Lehrpersonal an Berufsfachschulen für Altenpflege? Gibt es verbindli- che Empfehlungen zur Vergütung von Lehrpersonal oder Honorarkräften, wenn ja, welche? Gibt es an Berufsfach- schulen für Altenpflege festgelegte maximale Gruppen- größen? Wie ist die geforderte Betreuungsrelation der festangestellten Lehrkräfte zu den SchülerInnen? Wie wird die Einhaltung dieser Regelungen derzeit kontrol- liert? Zu 10.: Zu den Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft gehört unter anderem, dass die Lehrkräfte eine wissenschaftliche Ausbildung und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 005 3 Prüfung nachweisen, die hinter der Ausbildung der Lehr- kräfte an öffentlichen Schulen nicht zurücksteht, oder die wissenschaftliche und pädagogische Eignung der Lehr- kräfte durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen werden kann und die wirtschaftliche und rechtliche Stel- lung der Lehrkräfte genügend gesichert ist (§ 98 Abs. 3 Nr. 2 und 3 SchulG). Nach § 98 Abs. 5 SchulG bedürfen Lehrkräfte zur Ausübung einer Tätigkeit der Genehmigung der Schulauf- sichtsbehörde (Unterrichtsgenehmigung). Gemäß § 98 Abs. 6 SchulG ist die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nach Abs. 3 Nr. 3 ge- nügend gesichert, wenn 1. über das Angestelltenverhältnis ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen ist, 2. der Anspruch auf Urlaub und die regelmäßige Pflichtstundenzahl festgelegt sind, 3. die Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an gleich- artigen oder gleichwertigen öffentlichen Schulen nicht wesentlich zurückbleiben und in regelmäßi- gen Zeitabständen gezahlt werden und 4. für die Lehrkräfte eine Anwartschaft auf Versorgung erworben wird, die mindestens den Bestim- mungen der Angestelltenversicherung entspricht. Die Organisation des Unterrichts obliegt den Trägern der Schulen in freier Trägerschaft. Sie können hinsichtlich der Gruppengröße von den Vorschriften für die öffentli- chen Schulen abweichen. 11. Gibt es in Berlin festgelegte Termine, zu denen die Altenpflegeausbildung startet; wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Nein. Durch die Neuordnung im Bereich der Altenpflegeausbildung im Jahr 2003, weg von der voll- schulischen zweijährigen Fachschule hin zur dreijährigen Berufsfachschule besonderer Form nach Bundesrecht war es notwendig, die Klassen entsprechend des Fachkräf- tebedarfs zu eröffnen. 12. Gibt es Ausbildungsangebote an Berufsfachschulen für Altenpflege, die sich gezielt an Menschen mit Migrationshintergrund und/oder nicht deutschsprachige Migrantinnen und Migranten richten, wenn ja, welche und mit wie vielen Schulplätzen? Gibt es Berufsfachschulen für Altenpflege, an denen in einer Fremdsprache unter- richtet wird (bitte mit Angabe des Namens, Art der Fremdsprache und Anzahl der Schulplätze)? Zu 12.: Das Bildungswerk Kreuzberg - BWK - Cuvrystraße 34 in 10997 Berlin betreibt seit dem 01.05.2010 eine Berufsfachschule für Altenpflege mit interkulturellem Schwerpunkt. In zwei Klassen werden dort zurzeit 21 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Aufnahme einer weiteren Klasse mit 16 Schülerinnen und Schülern ist zum August 2013 geplant. Berufsfachschulen für Altenpflege, an denen in einer Fremdsprache unterrichtet wird, existieren im Land Berlin nicht. Berlin, den 13. Juni 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2013) lfd. Nr. Träger Schulname Schul- Nr. Schulanschrift Schüler- zahlen 2013 Ø 1 AFBB Akademie für berufliche Bildung gGmbH Berufsschule für Wirtschaft, Informatik und Medien 01P17 Alte Jakobstraße 83/84, 10179 Berlin * 2 Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e.V. Berufsfachschule für Altenpflege - Campus Berlin- Buch 03P17 Schwanebecker Chaussee 4, 13125 Berlin 67 3 Akademie Seehof GmbH Private Berufsfachschule für Altenpflege 08P10 Elbestraße 28/29, 12045 Berlin 52 4 BAWI Barnimer Akademie für Wirtschaft und Informatik GmbH Berufsfachschule für Altenpflege 11P14 Franz-Jacob-Str. 2, 10369 Berlin * 5 Berufsfortbildungswerk GmbH bfw - Berufsfachschule für Altenpflege 02P27 Frankfurter Allee 77, 10247 Berlin * 6 Bildungsinstitut Brückner Berufsfachschule für Altenpflege 10P15 Landsberger Allee 467 B, 12679 Berlin * 7 BTB Bildungszentrum GmbH BTB Bildungszentrum 01P36 Alexanderstraße 5, 10178 Berlin 63 8 BWK BildungsWerk in Kreuzberg GmbH BWK Berufsfachschule für Altenpflege mit interkulturellem Schwerpunkt 02P16 Cuvrystr. 34, 10997 Berlin 17 9 Campus Berufsbildung e.V. Berufsfachschule für Altenpflege 07P10 Geneststraße 5-6, 10829 Berlin 212 10 Cenfila gGmbH Acenta-Ausbildungscentrum für Altenpflege 08P08 Karl-Marx-Str. 255, 12057 Berlin 35 11 concept Gesellschaft für aktuelle Berufsbildung mbH Berlin Berufsfachschule für Altenpflege 02P23 Revaler Straße 100, 10245 Berlin 8 12 D & B Dienstleistung und Bildung gGmbH Berufsfachschule für Altenpflege 11P06 Frankfurter Allee 202 , 10365 Berlin 45 13 DRK-Bildungswerk Nord gGmbH DRK Berufsfachschule für Altenpflege 02P02 Warschauer Straße 34-36, 10243 Berlin 139 14 Erzbischöfliches Ordinariat Berlin Edith Stein 03P08 Greifswalder Str. 18, 10405 Berlin 9 15 Evangelisches Johannesstift Diakonisches Bildungszentrum 05P10 Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin 108 16 Forum Berufsbildung e.V. Forum Berufsbildung 02P19 Charlottenstraße 2, 10969 Berlin 39 17 G.A.L.B Förderung gGmbH Berufsfachschule für Altenpflege 01P38 Zwinglistr. 37, 10555 Berlin * 18 GfP Gesellschaft für Pflege- und Sozialberufe gGmbH Berufsfachschule für Altenpflege 10P03 Bitterfelder Str. 13, 12681 Berlin 93 19 Hoffbauer gGmbH Elisabeth-Schulen 03P04 Parkstraße 22, 13086 Berlin 168 20 Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Lazarus Schulen 01P07 Bernauer Str. 115-118, 13355 Berlin 265 21 INHAUS Haushaltsnahe Dienstleistung & Bildung GmbH INHAUS Akademie - Berufsfachschule für Altenpflege 01P43 Klosterstraße 64, 10179 Berlin * 22 INPA-Innovative-Privat- Akademie gGmbH INPA Berufsfachschulen 09P05 Eichenstraße 3 A, 12435 Berlin 121 23 Institut für angewandte Gerontologie GmbH Berufsfachschule für Altenpflege 04P09 Haubachstraße 8, 10585 Berlin 281 24 meco Akademie GmbH meco Akademie 03P29 Storkower Str. 139 b, 10407 Berlin * 25 Nestor Bildungsinstitut GmbH Berufsfachschule für Altenpflege 01P44 Alexanderstraße 7, 10178 Berlin 28 26 Plan B Gesellschaft für berufliche Bildung mbH Plan B Berufsfachschule für Altenpflege 01P11 Alte Jacobstraße 77, 10179 Berlin 81 27 Sozialpädagogisches Institut Berlin "Walter May" Berufsfachschule für Altenpflege 02P05 Hallesches Ufer 32-38, 10963 Berlin 467 28 TÜV Rheinland Akademie GmbH Berufsfachschule für Altenpflege 05P17 Pichelswerderstraße 9, 13597 Berlin * 29 VIA Verbund für Integrative Angebote gGmbH VIA - Berufsfachschule für Altenpflege 02P26 Axel-Springer-Straße 42, 10969 Berlin 33 30 Vitanas Akademie gGmbH Vitanas Akademie - Berufsfachschule für Altenpflege 02P10 Warschauer Str. 39 -40, 10243 Berlin 167 31 Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen IbBG Berufsfachschulen 08P06 Rudower Str. 48, 12351 Berlin 67 32 WBS Training gGmbH Berufsfachschule für Altenpflege der WBS Training gGmbH 02P20 Voigtstraße 3, 10247 Berlin 55 Die mit * versehenen Schulen sind genehmigt und haben mit der Ausbildung noch nicht begonnen. ka17-12005 K1712005-Anl