Drucksache 17 / 12 010 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 29. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2013) und Antwort Lehrer/-in werden in Berlin II: Wie wird der Vorbereitungsdienst in Zukunft weiterentwickelt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aufgrund der Erhöhung der Anzahl der Studieren- den in den Lehrämtern, aufgrund der Vielzahl an Bewer- bungen für den Vorbereitungsdienst, aufgrund des hohen Altersdurschnitts der Lehrkräfte an den Schulen, aufgrund des Fachkräftemangels (insb. in den Mangelfächern) und aufgrund des Anstiegs der Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen um fast 20 % auf ca. 388.000 bis zum Jahr 2030 (lt. Drs. 17/0748, S. 2) sind langfristig Neueinstellungen von qualifizierten Lehrkräften am Berliner Schul- dienst notwendig. Dies erfordert einen Ausbau der Aus- bildungsplätze im Vorbereitungsdienst. Was plant der Senat, um langfristig die Anzahl dieser Plätze und um die Anzahl der Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter zu erhöhen? Zu 1.: Die Anzahl der Plätze im lehramtsbezogenen Vorbereitungsdienst ist in Berlin von 1.500 Ausbildungs- plätzen im Jahr 2007 auf 2.200 ab dem Jahr 2010 gestie- gen. Zu diesen Ausbildungsplätzen hinzukommen die Ausbildungsplätze für Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Der Senat von Berlin prüft kontinu- ierlich, ob diese Anzahl an Ausbildungsplätzen ausreicht. Die benötigten Fachseminarleiterinnen und Fachsemi- narleiter werden, orientiert an den Unterrichtsfächern der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. den der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am berufsbegleiten- den Vorbereitungsdienst, je nach Bedarf beauftragt. Auf- grund der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre ist da- von auszugehen, dass auch künftig in hinreichender An- zahl interessierte Lehrkräfte für eine Leitung eines Fach- seminars gewonnen werden können. 2. Von der Senatsverwaltung für Bildung ist bekannt geworden, dass Absolvent/-innen zukünftig mit dem Ab- schluss 1. Staatsprüfung/Master of Education direkt an Schulen eingestellt werden können und berufsbegleitend den Vorbereitungsdienst absolvieren können. Wie bewer- tet der Senat die Kritik der Gewerkschaften, dies führe nicht nur zu einem Qualitätsverlust des Unterrichts, son- dern auch zu einer höheren Belastung für die Lehramts- anwärter/-innen? Zu 2.: Sowohl die Personen, die sich für den her- kömmlichen Vorbereitungsdienst bewerben wie die Per- sonen, die in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, müssen universitäre Studienab- schlüsse nachweisen. Damit liegen bei beiden Personen- gruppen grundsätzlich vergleichbar fachwissenschaftliche Ausbildungen vor, wodurch zur Qualitätssicherung in der Lehrerausbildung beigetragen wird. Lehrkräfte, die nach § 9 Absätze 4 und 5 Lehrerbil- dungsgesetz (LBiG) am berufsbegleitenden Vorberei- tungsdienst teilnehmen, werden entsprechend den Inhal- ten und Anforderungen ausgebildet, die auch an die Lehr- amtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im herkömmli- chen Vorbereitungsdienst gestellt werden. Damit wird durch den herkömmlichen Vorbereitungsdienst wie durch den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst qualitätssi- chernd eine vergleichbare berufsbezogene Ausbildung für eine Tätigkeit als Lehrkraft gewährleistet. Die am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teil- nehmenden Lehrkräfte haben die Möglichkeit, für den Unterrichtsanteil, der nicht auf den Ausbildungsunterricht entfällt, Teilzeit in Anspruch zu nehmen. Somit steht es diesen Lehrkräften frei, den Umfang der persönlichen Arbeitszeit zu reduzieren. Damit können individuell zu starke Belastungen vermieden werden. Die von Ihnen angesprochene Kritik entbehrt folglich einer Grundlage. 3. Wie hoch schätzt der Senat den Anteil an Lehr- amtsanwärter/-innen, die von der in 2. genannten Rege- lung Gebrauch machen werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 010 2 Zu 3.: Solche Schätzungen können nicht seriös vorge- nommen werden. Für eine Anstellung als Lehrkraft und für die Aufnahme in den berufsbegleitenden Vorberei- tungsdienst interessieren sich Personen mit verschiedens- ten, vielfältigen beruflichen Werdegängen, darunter auch Personen, die zum Beispiel noch Erste Staatsprüfungen abgelegt und in der zurückliegenden Zeit andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt haben. 4. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 4.: Es wird vorausgesetzt, dass der allgemeine Ab- lauf der Bearbeitung einer Kleinen Anfrage dem fragen- den Abgeordneten bekannt ist. Inhaltlich wurde diese Kleine Anfrage in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft von dem für den Vorbereitungs- dienst zuständigen Bereich bearbeitet. 5. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5.: Entfällt. Berlin, den 15. Mai 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013)