Drucksache 17 / 12 011 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Martin Delius (PIRATEN) vom 29. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2013) und Antwort Entwicklung des Sprachlerntagebuches I: Rechtssichere Kooperationen mit der Schule? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Im Tagesspiegel vom 11.04.2013 ist zu lesen, Sena- torin Frau Sandra Scheeres habe sich mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, Herrn Alexander Dix, in der Frage der rechtssicheren Weitergabe der Sprachlerntagebücher von der Kita an die Schule geeinigt. Demnach sollen Eltern eine Widerspruchsfrist erhalten, innerhalb der sie die Weitergabe untersagen können. Vo- raussetzung sei, dass Eltern zum Kitaeintritt des Kindes und zum Ende der Kitazeit darauf hingewiesen werden. Entspricht diese Berichterstattung der Tatsache? 2. Wenn nein, was war das Ergebnis des Gesprächs? 3. Wenn ja, ab wann soll die Neuregelung in Kraft treten ? 4. Wenn ja, welche Gesetze, welche Verordnungen oder Regelungen müssen hierfür geändert werden und bis wann soll das geschehen? 5. Wenn ja, was konkret heißt, dass Erziehungsberech- tigte “darauf hingewiesen werden”? 6. Wenn ja, wie stellt der Senat praktisch sicher, dass alle Erziehungsberechtigten gemäß § 6, Abs. 3, Satz 3 BlnDSG ihre Einwilligung verweigern können? 7. Wenn ja, wie stellt der Senat sicher, dass gemäß § 5, Abs. 5, Satz 2 BlnDSG Erziehungsberechtigte hinrei- chend über die Bedeutung und die Konsequenzen eines Widerrufs aufgeklärt werden und für sie und für das Kind keine Nachteile entstehen? 8. Wenn ja, soll der Widerspruch zusammen mit ande- ren Erklärungen abgegeben werden? Zu 1 bis 8: Ziel der Senatsverwaltung ist es, die Über- gänge von der vorschulischen Bildung in der Kindertages- förderung zur Grundschule so förderlich wie möglich zu gestalten. Um von Beginn des ersten Grundschuljahres eine optimale Bildungsplanung jedes Kindes von Anfang an zu gewährleisten, soll die Lerndokumentation als Teil des Sprachlerntagebuches an die Grundschule weiterge- geben werden. Sie enthält Angaben über grundlegende, insbesondere für die Sprachentwicklung bedeutsame Kompetenzen, die in einem nachvollziehbaren zeitlichen Entwicklungsverlauf abgebildet werden sollen. Auch wenn diese Dokumentation weitergehende besondere per- sönliche Daten, beispielsweise zur Familiensituation, nicht enthält, bedarf es für die Weitergabe an die Schulen einer aktiven Mitwirkung der Eltern, da ansonsten eine Übermittlungsbefugnis nicht besteht. Die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben eine Form der rechtssicheren Weitergabe der Lerndoku- mentation erörtert, deren genaue Ausgestaltung derzeit erarbeitet wird. 9. Wenn ja, in welchen Sprachen sollen die Erzie- hungsberechtigten über ihr Widerspruchsrecht zukünftig informiert werden? Zu 9.: Die Informationen erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Ob und ggf. in welchen weiteren Sprachen eine Information erfolgen soll, wird noch ent- schieden. 10. Kann der Senat mit Sicherheit sagen, ob zukünftig Kooperationsvereinbarungen zwischen Kitas und Schulen zum Umgang mit dem Sprachlerntagebuch geschlossen werden sollen? Zu 10: Bei der aktuell angestrebten Lösung sind ge- sonderte Kooperationsvereinbarungen und der damit ver- bundene Verwaltungsaufwand nicht erforderlich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 011 2 11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 12. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 11. und 12: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Abteilungen II und III waren an der Beantwortung beteiligt. Die Antwort wurde inhaltlich mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und In- formationsfreiheit abgestimmt. Berlin, den 12. Juni 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2013)