Drucksache 17 / 12 012 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Martin Delius (PIRATEN) vom 29. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2013) und Antwort Entwicklung des Sprachlerntagebuches II: Wann kommt ein Update? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Kann der Senat mit Sicherheit sagen, ob das Sprachlerntagebuch zurzeit oder in Zukunft überarbeitet wird? a) Wenn nein, welche Änderungen sind konkret bis wann geplant? Zu 1.: Das Sprachlerntagebuch wird zurzeit durch eine Arbeitsgruppe unter Federführung der für Jugend zustän- digen Senatsverwaltung überarbeitet. Die Aktualisierung verfolgt das Ziel, Erfahrungen mit dem Einsatz des Sprachlerntagebuchs in diese zweite Auflage einzuarbei- ten sowie die Verbindung des Sprachlerntagebuchs mit dem „Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt“ (BBP) zu stärken. Das BBP wird zurzeit im Auftrag der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft ebenfalls aktualisiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden für das Jahr 2014 er- wartet. 2. Wer kontrolliert in welchen Abständen die Bear- beitung der Sprachlerntagebücher in den Kitas? Zu 2.: Träger, deren Einrichtungen öffentlich finan- ziert werden, haben sich durch den Beitritt zur „Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kinderta- gesstätten – QVTAG“ dazu verpflichtet, die „Förderung jedes Kindes durch ein von der damaligen Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Sport in Abstimmung mit den Vereinbarungspartnern beschlossenes Sprachdoku- mentationssystem“ (QVTAG, 3.7) zu begleiten. Das Sprachlerntagebuch ist Teil dieser Vereinbarung und so- mit ein für die Träger verbindlich einzusetzendes Instru- ment. Demzufolge liegt es in der Verantwortung der Trä- ger, den Einsatz der Sprachlerntagebücher in ihren Ein- richtungen sicherzustellen. Die Kitaaufsicht der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geht Verdachtsmomenten und Anzeigen des Verstoßes gegen die o.g. Vereinbarung nach. 3. Wie begründet der Senat die Tatsache, dass das Sprachlerntagebuch zurzeit nur in deutscher Sprache an- geboten wird? Zu 3.: Die Kompetenz in deutscher Sprache ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Bil- dungsbiografie und Integration in die Lebenswelt außer- halb der Familie. Umgangssprache in der Kita und spätere Unterrichtssprache in der Schule ist Deutsch. Bildungs- politisches Ziel ist, den Erwerb der Bildungssprache Deutsch für alle Kinder zu ermöglichen bzw. zu unter- stützen. Das Sprachlerntagebuch ist somit als Instrument kon- zipiert, den individuellen Spracherwerbsprozess des Kin- des in der deutschen Sprache zu dokumentieren, einzu- schätzen und Ansätze für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung sowie eventuelle zusätzliche Förderung zu bie- ten. Die aktive pädagogische Arbeit mit kultureller Vielfalt als Teil des Bildungsprogramms ist davon unberührt. 4. Kann der Senat mit Sicherheit sagen, ob das Sprachlerntagebuch in Zukunft auch zweisprachig ange- boten werden soll, um der Bilingualität von Kindern und Familien gerecht zu werden? Zu 4.: Die grundsätzliche Entscheidung, das Sprach- lerntagebuch als Instrument für den Erwerb der deutschen Sprache einzusetzen, wird beibehalten. Im Zuge der Aktualisierung werden Möglichkeiten geprüft, ob und wie der Spracherwerbsprozess und die Sprachkompetenzen bilingual aufwachsender Kinder im Sprachlerntagebuch abgebildet werden können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 012 2 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Das Sprachlerntagebuch ist ein Instru- ment, das von pädagogischen Fachkräften, Eltern und Kindern sehr geschätzt wird. Es findet auch außerhalb Berlins Beachtung. Der Senat möchte durch die Aktuali- sierung des Sprachlerntagebuchs sicherstellen, dass den Erzieherinnen und Erziehern ein zeitgemäßes und auch zukunftsfähiges Arbeitsmaterial weiterhin zur Verfügung steht. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft. Berlin, den 14. Mai 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013)