Drucksache 17 / 12 024 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 02. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013) und Antwort Anmeldung der Orstumfahrung Malchow (B2) für den Bundesverkehrswegeplan 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum soll die Ortsumfahrung Malchow zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet werden? Antwort zu 1: Die Bundesstraße (B 2) führt durch die Ortslage Malchow (Dorfstraße). Diese ist im Stadtent- wicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) im Bestand als großräumige Straßenverbindung der Stufe I ausgewiesen. Sie befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und darf schon seit geraumer Zeit nur noch mit 20 km/h befahren werden. Weite Abschnitte der B 2 in Malchow sind durch einen Dauerstau gekennzeichnet. Die Lebens- qualität an dieser Ortsdurchfahrt hat sich deutlich ver- schlechtert, ein Queren der Straße durch Anwohnerinnen und Anwohner ist kaum noch möglich, mehrere Buslinien stehen ebenfalls täglich im Stau. Zur grundsätzlichen Ent- lastung des Dorfes Malchow ist eine westliche Ortsumge- hung für die Bundesstraße B 2 geplant, im Stadtentwick- lungsplan Verkehr als langfristiges Infrastrukturvorhaben enthalten und soll im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) angemeldet werden. Mit Realisierung der geplanten westlichen Ortsumfah- rung Malchow soll ein neues Gestaltungskonzept für die ehemalige Ortsdurchfahrt umgesetzt werden. Frage 2: Welche Vorplanungen liegen zu diesem Pro- jekt, mit welchen Ergebnissen, vor? Frage 3: Wann wurden sie erstellt, welche Kosten sind dadurch entstanden und von wem wurden Sie getragen? Antwort zu 2. und 3.: Bisher liegen zu dieser Thema- tik nur ältere Untersuchungen vor. Eine Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 hat sich mit der Machbarkeit und grund- sätzlichen Lage in Bezug auf das Dorf Malchow beschäf- tigt. Des Weiteren wurde im Auftrag des Bundes eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt und ein Nut- zen-Kosten-Verhältnis von 4,2(:1) herausgearbeitet. Frage 4: Ist der gesamte betroffene Abschnitt der B2 noch in der Baulast des Bundes? Antwort zu 4: Gegenwärtig ist die B 2 nördlich des Blankenburger Pflasterweges als Bundesstraße freie Stre- cke ausgewiesen. In der Ortslage Malchow ist sie als Ortsdurchfahrt und damit in der Zuständigkeit des Landes vorhanden. Die geplante westliche Ortsumgehung würde in die Baulast des Bundes als freie Strecke übergehen. Frage 5: Mit welchen Aussagen wurden oder wie ist geplant die nachfolgenden Informationen für die Anmel- dung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 zu erteilen: a) Streckenlänge, geplanter Bautyp, geplanter Quer- schnitt, Planungsstand, Gesamtkosten; b) Projektbegründung bzw. zu erwartende Wirkung, Projekthistorie, durchgeführte Alternativenprü- fung, erwartete Wirkung bezüglich des Abbaus raumordnerischer Defizite, der Schaffung städte- baulicher Potentiale und weiterer zu erwartender Projektwirkung, Hinweise auf bereits berücksich- tigte umweltfachliche Gegebenheiten, Nennung wesentlicher Beeinträchtigungen? Frage 6: Fordert das Bundesverkehrsministerium dar- über hinaus noch weitere Angaben zur Anmeldung an den Bundesverkehrswegeplan? Frage 7: Wenn ja, welche und wie wurden bzw. wer- den diese beantwortet? Antwort zu 5, 6 und 7: Der Senat beabsichtigt, wegen bestehender personeller Engpässe ein externes Ingenieur- büro mit der Erarbeitung der erforderlichen Anmeldeun- terlagen für den BVWP zu beauftragen. Ergebnisse wer- den somit erst im Herbst dieses Jahres vorliegen und die Grundlage für das Anmeldeverfahren darstellen. Nähere Einzelheiten zu den Kriterien und Anforderungen für eine Aufnahme einer Maßnahme in den BVWP sind umfas- send in dem Internetauftritt des Bundesministers für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beschrieben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 024 2 Frage 8: Plant der Senat die Berliner Öffentlichkeit über die Anmeldung der Ortsumfahrung Malchow ( B 2) zum Bundesverkehrswegeplan 2015 und dem bis dahin bekannten Planungsstand zeitnah zu informieren? Frage 9: In welcher Form ist dies vorgesehen? Antwort zu 8 und 9: Der Senat wird im zeilichen Zu- sammenhang der Anmeldung die Liste der gemeldeten Projekte im Internet veröffentlichen. Berlin, den 28.05.2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2013)