Drucksache 17 / 12 029 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 02. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013) und Antwort Erfassung von Kriminalität im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständig- keit beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher auch die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) und die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) um eine Stellungnahme ge- beten, die jeweils eigenverantwortlich erstellt und dem Senat übersandt wurde. 1. Welche Bereiche der Haltestellen und Bahnhöfe (Bahn- und Bussteige, Bahnhofsvorplätze, Verkaufsflä- chen etc.), werden den einzelnen Verkehrsträgern (Bus, S- Bahn/Regionalbahn, Tram, U-Bahn) zur Erfassung von Straftaten (insbesondere zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik) zugerechnet? (Bitte Einzelauflistung nach Verkehrsträgern und den jeweiligen Teilbereichen.) Zu 1.: Die Bewertung, welche Tatörtlichkeit in eine Strafanzeige aufgenommen wird, obliegt der bearbeiten- den Dienstkraft der Polizei Berlin. Sofern sich eine Straf- tat im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ereignet, werden die Tatorte präzise den Ver- kehrsträgern bzw. dem Umfeld des Verkehrsträgers zuge- ordnet. Bei den Betriebsbereichen Omnibus und Tram werden die Örtlichkeitsbezeichnungen „im Bus/im Zug“ und „an der Haltestelle“ verwendet, bei der U-, Sund Regionalbahn „im Zug“ und „auf dem Bahnhof“. Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der Polizei Berlin die Möglichkeit, freitextlich eine Ortszusatzbezeichnung einzutragen. Diese freitextlichen Eingaben werden allerdings bei Recherchen im polizeili- chen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) nicht berücksichtigt und folg- lich nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) angezeigt. 2. Wie und wo (direkt im Verkehrsmittel, Bahnsteig, Bahnhof, Bahnhofsvorplatz, Verkaufsflächen etc.) im ÖPNV muss eine Straftat verübt werden, damit sie einem unter 1. genannten Verkehrsträger bei der Erfassung von Straftaten zugerechnet wird? (Bitte eine genaue Angabe darüber, welche Teilbereiche den unterschiedlichen Ver- kehrsträgern jeweils zugerechnet werden.) Zu 2.: Grundsätzlich wird eine Straftat als „im ÖPNV begangen“ gewertet, wenn sie sich direkt in einem Verkehrsträger oder in dessen Nahbereich ereignet hat. Zum Nahbereich zählen Bahnhofskomplexe (Bahnsteig, Zwi- schenebenen, Zu- und Abgänge) sowie Haltestellenberei- che. 3. Wie werden Straftaten erfasst und zugeordnet, wenn es z.B. zu einer Straftat an einem Bahnhof kommt, an dem sowohl S-Bahn, U-Bahn als auch Busse fahren? Zu 3.: Wird eine Straftat innerhalb eines bestimmba- ren Verkehrsträgers begangen, dann wird dieser als Tatort erfasst. Ereignet sich eine Straftat in einem Bahnhofs- komplex, in dem sowohl die U-Bahn als auch die S- und Regionalbahn verkehren, wird die Tatörtlichkeit differen- ziert bewertet. Findet die Straftat auf einem Bahnsteig innerhalb dieses Komplexes statt, dann wird sie dem dort anfahrenden Verkehrsträger zugeteilt. Außerhalb des Bahnhofs wird bei der Tatörtlichkeit zwischen dem Bus- haltestellenbereich und dem sonstigen öffentlichen Stra- ßenland unterschieden. 4. Wie viel Fläche im Sinne von Frage 1 wird den einzelnen Verkehrsträgern insgesamt zugerechnet? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach jeweiligem Verkehrsträger und der Gesamtfläche im Land Berlin.) Zu 4.: Die DB AG teilt mit, dass die Flächen innerhalb des Bahnhofsbereiches der DB Station & Service AG gehören. Die genauen Grundstücksgrenzen sind von Bahnhof zu Bahnhof unterschiedlich. An einigen Statio- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 029 2 nen endet die Grundstücksfläche der DB AG am Eingang und an anderen Stationen wiederum gehört noch ein Teil des Umfeldes der DB AG. Eine Aufschlüsselung aller Bahnhofsflächen kann sie nicht darstellen, da dies den Umfang für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage er- heblich übersteigt. Die BVG AöR führt aus, dass es ca. 7.000 Straßen- bahn- und Bushaltestellen gibt. Diese sind über die ge- samte Stadt verteilt. Ca. 6.500 Haltestellen befinden sich in Fahrbahnrand- lage. Der Ein- und Ausstieg realisiert sich dort ausschließ- lich über das öffentliche Straßenland, zu dem ihr keine Informationen über den Flächenbedarf vorliegen. Die verbleibenden 500 Haltestelleninseln haben je- weils im Durchschnitt einen Flächenbedarf von 180 m², d.h. in Summe 90.000 m² für alle Haltestelleninseln der BVG AöR. Die 173 U-Bahnhöfe haben durchschnittlich eine Grundfläche von ca. 2000 m², d. h. zusammen eine Fläche von 346.000 m². 5. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 5.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen 6. Welche Kosten entstehen durch die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage? Zu 6.: Die Benennung der durch die Bearbeitung die- ser Kleinen Anfrage entstandenen Kosten ist nicht mög- lich. Sie würde eine an den quantitativen wie qualitativen Faktoren orientierte Einzelfallprüfung erfordern, welche für sich genommen bereits mehr Kosten verursachen könnte als die eigentliche Beantwortung der inhaltlichen Fragestellungen. Berlin, den 12. Juni 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2013)