Drucksache 17 / 12 032 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 03. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2013) und Antwort Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen am 1. Mai 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Versammlungen am 30. April und am 1. Mai 2013 wurden von der Polizei sogenannte Über- sichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeiein- satzes angefertigt? Zu 1.: 30. April 2013: Keine. 1. Mai 2013: Am 1. Mai wurden im Bereich des „NPD – Aufzugs“ und der Gegenveranstaltungen sowie beim „18-Uhr-Aufzug“ Übersichtsaufnahmen gefertigt. 2. Von welchen Standorten wurde gefilmt und wie viele Kameras waren hierfür jeweils im Einsatz? Zu 2.: Am 1. Mai wurden in Schöneweide ausschließ- lich durch zwei im Wechsel eingesetzte Polizeihub- schrauber Übersichtsaufnahmen angefertigt. Eine am An- treteplatz des NPD-Aufzuges vorbereitete stationäre Ka- meraposition wurde nicht genutzt. Für den „18-Uhr Aufzug“ in Kreuzberg wurden ebenso durch jeweils einen Hubschrauber Übersichtsauf- nahmen angefertigt. Für den Antreteplatz (Lausitzer Platz) wurde eine stationäre Kameraposition im Nahbe- reich eingerichtet. Zu Aufzugsbeginn wurden fünf Minu- ten lang Übersichtsaufnahmen gefertigt. 3. Wie wird dabei jeweils das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für die Anfertigung von Über- sichtsaufnahmen – die „Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung oder des Aufzuges“ – begründet? Zu 3.: Anlässlich des „NPD–Aufzugs“ kam es zu diversen Gegenveranstaltungen mit mehreren Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Auf Grund der Vielzahl der Versammlungen und der Vielzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich an den verschiedenen Örtlichkeiten um die NPD-Auf- zugsstrecke versammelten, wurde das Einsatzgeschehen zunehmend unübersichtlich. Zudem kam es im weiteren Einsatzverlauf wiederholt zu dezentralen Aktionen und mehreren Durchbruchsversuchen an Absperrungen rund um den Veranstaltungsbereich des NPD-Aufzugs. Am „18-Uhr-Aufzug“ beteiligten sich bis zu 10.000 Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteil- nehmer. Dieser Aufzug begann auf dem Lausitzer Platz und führte durch zahlreiche Straßen bis zum Endplatz Unter den Linden. Bedingt durch die Größe (hohe Teil- nehmerzahl) des Aufzuges und die faktisch begrenzte Aufnahmekapazität der Aufzugsstrecke erreichte dieser eine erhebliche, schwer überschaubare Ausdehnung. 4. Auf welche Weise wurde sichergestellt, dass die Aufnahmen offen angefertigt werden? Zu 4.: Im Zusammenhang mit den angefertigten Über- sichtsaufnahmen mittels stationärer Kameratechnik trugen die eingesetzten Beamtinnen und Beamten ihren Einsatz- anzug und zusätzlich eine Polizeiweste (grün). 5. Wann und auf welche Weise wurden die jeweiligen Versammlungsleiter von der Polizei über die Anferti- gung von Übersichtsaufnahmen informiert? Zu 5.: Vor Beginn der Übersichtsaufnahmen wurde die dahingehende Absicht über die Verbindungskräfte der Polizei Berlin den jeweiligen Versammlungsleitern über- mittelt. Bei den Versammlungslagen NPD und Gegenveran- staltungen konnten jedoch nicht alle Versammlungsleiter über die Übersichtsaufnahmen informiert werden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 032 2 - Der Versammlungsleiter des NPD-Aufzugs und die Leiterin der NPD-Kundgebung wurden infor- miert. - Die Leiterin der Versammlung „Bunte Straßen, bunte Plätze - 1. Mai, wir sind dabei“ wurde durch einen Kommunikationsfehler der Polizei Berlin nicht über die begonnene Übertragung informiert. - Der Leiter der Versammlung „Kein Kiez, keine Läden, kein Fußbreit den Neonazis! -Treptow-Kö- penick für Vielfalt und Toleranz!“ wurde gegen 09:50 Uhr mündlich von einer Verbindungskraft der Polizei Berlin in Kenntnis gesetzt. - Gegen 09:30 Uhr wurde dem Leiter der Versammlung „Bunt in den Mai“ die Versammlungsbestätigung persönlich durch eine Verbindungskraft aus- gehändigt. Im Versammlungsverlauf wurde der Versammlungsleiter nicht mehr angetroffen, so- dass eine Bekanntgabe der bevorstehenden Anfer- tigung von Übersichtsaufnahmen nicht möglich war. Die Übersichtsaufnahmen zum „18-Uhr-Aufzug “ wurden dem Versammlungsleiter und dem begleitenden Rechtsanwalt durch eine Verbindungskraft der Polizei Berlin gegen 18:18 Uhr zur Kenntnis gegeben. 6. Wann und auf welche Weise wurden die jeweiligen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer von der Polizei über die Anfertigung von Übersichtsaufnah- men informiert? Zu 6.: Die Versammlungsteilnehmerinnen und Ver- sammlungsteilnehmer wurden von der Polizei Berlin nicht informiert. 7. Wie wurde dabei technisch und organisatorisch sichergestellt , dass keine Beobachtung einzelner Personen durch Heranzoomen – weder vor noch nach der Übertragung in die Einsatzleitstelle – stattfindet? Zu 7.: Dies erfolgte durch Anweisung an die einge- setzten Beamtinnen und Beamten, ausschließlich im Weitwinkel zu übertragen. 8. Wie wurde dabei technisch und organisatorisch sichergestellt , dass keine Aufzeichnung von Bildern statt- findet? Zu 8.: Gemäß geltender Rechtslage ist eine Aufzeich- nung von Übersichtsaufnahmen untersagt. Durch eine klare Trennung der Aufgaben in „nur Übersichtsaufnahmen “ bzw. „nur beweissichernde Aufnahmen“, die zudem von unterschiedlichen Kräften und mit unterschiedlicher technischer Ausstattung wahrgenommen wurden, konnte dies praktisch umgesetzt werden. 9. Wurden die Kameras, die für die Übersichtsaufnahmen verwendet wurden, auch für Aufnahmen nach anderen Rechtsgrundlagen verwendet? Zu 9.: Nein. 10. Welche Auflösung hatten die angefertigten Bildaufnahmen ? Zu 10.: Die Übertragung der Übersichtsaufnahmen er- folgte in 768x576 Bildpunkten. 11. Wie erfolgte die Übertragung der Daten in die Einsatzleitstelle und auf welche Weise wurden die Daten bei der Übertragung vor dem Zugriff von Dritten geschützt? Zu 11.: Die Aufnahmen wurden mit 2,3 GHz Sende- und Empfangsanlagen digital übertragen. Der Zugriff durch Dritte ist durch die digitale Übertragung wesentlich erschwert. Berlin, den 31. Mai 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jun. 2013)