Drucksache 17 / 12 034 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 03. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2013) und Antwort Zukunft der Berliner berufsbildenden Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorhaben hat der Senat derzeit bzgl. der OSZ und anderer beruflicher Schulen? Zu 1.: Das Berliner Schulgesetz fordert in § 35 Absatz 1, dass sich Oberstufenzentren zu Kompetenzzentren entwickeln sollen und in Absprache mit den Partnern in der dualen Ausbildung berufliche Fort- und Weiterbil- dungslehrgänge anbieten können. Die Regierungserklä- rung für die Legislaturperiode 2011-2016 bestätigt diesen Auftrag und sieht vor, dass sich Oberstufenzentren ausge- hend von ihrem bisherigen Profil noch stärker zu Kom- petenzzentren der Aus,- Fort- und Weiterbildung entwi- ckeln und ihre Selbständigkeit ausbauen sollen. Zur Umsetzung dieser Ziele hat eine Arbeitsgruppe der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung einen Vor- schlag erarbeitet. Sie schlägt als Organisationsform das Modell eines Landesinstituts für Berufliche Schulen Ber- lin (LIBS) vor, das als ausgegliederte nichtrechtsfähige Einheit als Einrichtung des Landes Berlin zum Geschäfts- bereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gehören soll. Als Organe des LIBS werden ein Kuratorium, eine Geschäftsführung und eine operative Koordinierungsebene vorgeschlagen. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe ist ein erster Vor- schlag, auf dessen Grundlage mit den Partnern der beruf- lichen Bildung ein Diskussionsprozess geführt wird. Ziel ist die Klärung der Frage, ob der Vorschlag der Arbeits- gruppe im Grundsatz tragfähig ist. 2. Wird es für die Schulen zu merkbaren Veränderungen kommen und wenn ja, welche? Zu 2.: Damit sich berufliche Schulen zu Kompetenz- zentren weiterentwickeln können, soll insgesamt der Ge- staltungsspielraum und die Eigenverantwortung der be- ruflichen Schulen erhöht werden. Die Einrichtung einer operativen Koordinierungsebene im LIBS, in der auch Schulleitungen der beruflichen Schulen vertreten sein sollen, gewährleistet nach Auffassung der Arbeitsgruppe die Transparenz und die Mitgestaltung der beruflichen Schulen in Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen. 3. Gibt es Ausgliederungsvorhaben? Zu 3.: Die Frage einer Ausgliederung befindet sich ak- tuell im Rahmen des o.g. Diskussionsprozesses in der Klärung. 4. Welche Träger kommen im Falle einer Ausgliederung in Betracht? Zu 4.: Keine. Das unter 1. vorgeschlagene Organisati- onsmodell eines Landesinstituts wäre eine nichtrechtsfä- hige Einheit als Einrichtung des Landes Berlin. 5. Welche Veränderungen bzw. Einschränkungen /Verbesserungen hat eine eventuelle Ausgliederung für die OSZ und beruflichen Schulen? Zu 5.: Mit der Implementierung eines Landesinstituts Berufliche Schulen Berlin als Organisationsform und der strukturellen Einbindung eines Kuratoriums sowie einer operativen Koordinierungsebene wird die Stellung der beruflichen Schulen in Berlin nach Auffassung der Ar- beitsgruppe insgesamt gestärkt und der Gestaltungsspiel- raum sowie die Eigenverantwortung der beruflichen Schulen erhöht. Berlin, den 27. Mai 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013)