Drucksache 17 / 12 041 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 03. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2013) und Antwort Ausgleichspflichten bei der Aufgabe von Kleingärten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche gesetzlichen Ausgleichspflichten ins- besondere hinsichtlich Flächenanzahl, -größen und Ansiedlungsbedingungen gelten beim Auflösen von Klein- gartenflächen? Gibt es darüber hinaus besondere Rege- lungen in Berlin, wenn ja, welche und auf welcher Grund- lage wurden diese festgelegt? Antwort zu 1.: Gesetzliche Ausgleichspflichten hin- sichtlich der „Flächenanzahl“ und Flächengröße bei der Kündigung von Kleingartenflächen existieren nicht und gibt es auch in Berlin nicht. Betreffs der Ansiedlungsbe- dingungen ist gemäß den Vorschriften des Bundesklein- gartengesetzes (BKleingG) das Ersatzland geeignet, wenn es nach seiner tatsächlichen und rechtlichen Beschaffenheit den vorgesehenen Zweck erfüllen kann. Die tatsäch- liche Beschaffenheit richtet sich nach der Bodengüte und Lage und vor allem nach der Verwendbarkeit für klein- gärtnerische Zwecke. So sind z.B. kontaminierte Flächen kein geeignetes Ersatzland. In rechtlicher Hinsicht kommt es vor allem auf die planungsrechtliche Situation des Er- satzlandes an. Geeignet in diesem Sinn ist Ersatzland, wenn es im Bebauungsplan als Dauerkleingartenfläche ausgewiesen oder in Entwürfen dafür vorgesehen ist. Bei der Ersatzlandverpflichtung handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe der Gemeinde, nicht um einen Rechtsanspruch der Pächterin/des Pächters. Die Gemeinde ist von ihrer Verpflichtung befreit, wenn sie zur Erfüllung mangels Flächen, Finanzen oder Planungs- kapazitäten außerstande ist. Frage 2: Welche Unterschiede in der Bereitstellung von Ersatz-Kleingartenflächen bestehen zwischen landes- eigenen und privaten Kleingartenflächen, die aufgegeben werden? Antwort zu 2.: Im Fall der Kündigung von mit Bebau- ungsplan festgesetzten Dauerkleingärten bzw. fiktiven Dauerkleingärten zum Zweck der Verwirklichung des Bebauungsplanes oder der Planfeststellung unterliegt die Gemeinde gemäß BKleingG der Ersatzlandverpflichtung. Bei Dauerkleingärten kann es sich um private oder lan- deseigene Flächen handeln, bei fiktiven Dauerkleingärten handelt es sich immer um landeseigene Flächen. Frage 3: Trifft es zu, dass Ersatzflächen nur dann an- geboten werden, wenn der Bedarf von denjenigen ange- meldet wird, deren vorhandene Parzellen von Kündigung betroffen sind? Wenn ja, welche Rolle spielt bei der Aus- weisung neuer Flächen der Bedarf zur Deckung aus den vorhandenen Wartelisten zur Versorgung mit Kleingar- tenparzellen? Antwort zu 3.: Nein. Frage 4: Existieren in Berlin neu ausgewiesene Klein- gartenflächen? Frage 5: Wenn ja, welche neuen Ersatzflächen außer- halb jetzt bereits bestehender Kleingartenanlagen werden Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern in Berlin angeboten, wenn sie auf ihrer Parzelle gekündigt werden, und wo befinden sich die Flächen konkret (adressgenau)? Frage 6: Wenn nein, plant der Senat in Kürze Ersatz- flächen anzubieten und wenn ja, wann und wo? Antwort zu 4., 5 und 6.: Die im Flächennutzungsplan Berlin dargestellten 21 Ersatzflächenstandorte sind bereits 1996 hinsichtlich ihrer Eignung und Verfügbarkeit unter- sucht worden. Im Ergebnis waren nur 8 Standorte für die Errichtung von neuen Kleingartenanlagen geeignet, die zum überwiegenden Teil zwischenzeitlich bereits für Räumungsbetroffene hergerichtet wurden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 041 2 Da aufgrund der Haushaltslage des Landes Berlin Er- satzflächen nur in sehr begrenztem Umfang hergerichtet werden können und auch für die Teilung von übergroßen Parzellen keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, sind Räumungsbetroffene bevorzugt mit freiwerdenden Parzel- len in bestehenden Anlagen zu versorgen. Frage 7: Werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die sich aus Bauvorhaben gesetzlich ergeben, auch für die Neuerstellung von Kleingartenflächen verwendet? Antwort zu 7.: Nein. Frage 8: In welchem Verhältnis stehen die derzeitigen Kleingartenflächen Berlins zu den Empfehlungen der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz), die einen Kleingarten pro 17 Geschosswohnungen vorsehen? Frage 9: Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um die Empfehlungen der GALK umzuset- zen? Antwort zu 8. und 9.: Der Arbeitskreis Kleingärten der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) hat sich bei der Er- stellung der Broschüre „Kleingärten im Städtebau“ intensiv mit dem Thema Richtwerte befasst. Im Ergebnis wur- de festgestellt, dass die für die einzelnen Städte angege- benen Richtwerte oder tatsächlichen Werte nicht ohne vorherige Prüfung des Versorgungsgrades auf andere Städte übertragen werden können, was durch Bedarfs- schwankungen von bis zu 350 % belegt wurde. Der Ar- beitskreis hat daher bei der Erstellung oder Fortschrei- bung von Kleingartenentwicklungsplänen nicht die allei- nige Orientierung an Richtwerten empfohlen. Zur Be- darfsermittlung und der Erstellung von Prognosen sind die örtlichen bzw. regionalen Bedürfnisse und Strukturen zu berücksichtigen. Frage 10: Welchen aktuellen Stand hat der theoreti- sche Flächenversorgungsgrad erreicht, der im Kleingar- tenentwicklungsplan 2004 noch mit 10 m² pro Einwohner angegeben wurde und somit in den Grenzen der Empfeh- lungen der Deutschen Städtetages mit 10 bis 12 m²/Einwohner lag? Antwort zu 10.: Derzeit werden ca. 3.018 ha Fläche kleingärtnerisch genutzt. Der theoretische Versorgungs- grad liegt bei 8,7 m²/Einwohner. Frage 11: Wie setzt der Senat das Handlungsziel der Lokalen Agenda 21 um, nach der die Wartezeit auf einen Kleingarten in Berlin höchstens ein Jahr beträgt? Frage 12: Welche Pläne verfolgt der Senat für eine Kleingarten-Entwicklung, mit der neue Flächen für Kleingärten in der Stadt ausgewiesen werden, um der gegenüber dem Parzellen-Angebot höheren Nachfrage nach Kleingärten mit langen Wartelisten entgegenzuwir- ken? Welche Rolle spielt in diesen Plänen die angekün- digte wachsende Bevölkerungszahl in Berlin? Antwort zu 11. und 12.: Wie bereits in der Kleinen Anfrage Nr. Nr. 17/11489 ausgeführt, wird im 2.Halbjahr 2013 mit der 2.Phase der Überarbeitung des Kleingarten- entwicklungsplans begonnen werden. Im Rahmen der Überarbeitung werden dann auch die Kleingartennachfrage, die Fluktuation, Wartezeiten, Räumungen und die Ersatzfrage untersucht und bewertet werden. Berlin, den 03. Juni 2013 In Vertretung Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013)