Drucksache 17 / 12 043 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 06. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2013) und Antwort Prüfdienste der Berliner Jobcenter (I): Organisation und Arbeitsweise Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regional- direktion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Ar- beit zusätzlich um Auskunft gebeten. 1. Wie viele Mitarbeiter_innen sind aktuell bei den Prüfdiensten der Berliner Jobcenter beschäftigt bzw. in deren Auftrag tätig (bitte getrennt nach Bezirken in Mit- arbeiter_innen und VZÄ aufschlüsseln)? Zu 1.: Die Anzahl der Personen, die im Außendienst der Berliner Jobcenter tätig sind, liegt der Regionaldirek- tion Berlin Brandenburg nicht vor und wird allein durch die Berliner Jobcenter bestimmt. Eine Befragung aller Berliner Jobcenter war innerhalb der Bearbeitungsfrist nicht möglich. 2. Wie viele Außendienstaufträge sind 2012 von den Leistungsabteilungen der Berliner Jobcenter erteilt wor- den (bitte getrennt nach Jobcentern ausweisen)? 3. Wie viele Außendiensteinsätze („Hausbesuche“) haben die Prüfdienste der Berliner Jobcenter 2012 durchgeführt (bitte nach Jobcentern getrennt aufschlüsseln)? a. Wie viele davon waren erfolgreich/nicht erfolgreich (bitte getrennt nach Jobcentern ausweisen)? Zu 2., 3. und 3a.: Eine Auswertung, wie viele Außen- diensteinsätze im Jahr 2012 durch die Leistungsabteilun- gen veranlasst und durchgeführt wurden, liegt der Regio- naldirektion Berlin-Brandenburg nicht vor und kann in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. 4. Wie viele Außendiensteinsätze („Hausbesuche“) haben die Prüfdienste der Berliner Jobcenter 2012 durch- geführt (bitte nach Jobcentern getrennt aufschlüsseln)? a. Wie viele davon waren erfolgreich/nicht erfolgreich (bitte getrennt nach Jobcentern ausweisen)? Zu 4.: Von zentraler Stelle gibt es keine Möglichkei- ten, eine statistische Auswertung vorzunehmen. Hinsichtlich der Einzelbefragung der Jobcenter wird auf Antwort 1 verwiesen. 5. Wie ist das jeweilige Verfahren in den einzelnen Berliner Jobcentern, falls Prüfanläufe nicht erfolgreich sind? a. Wie viele (un)angemeldete Prüfanläufe unterneh- men die jeweiligen Berliner Jobcenter? Zu 5. und 5a.: Sofern Personen im Rahmen eines Au- ßendiensteinsatzes nicht angetroffen werden, erfolgt grundsätzlich ein erneuter Besuch, über den die bzw. der erwerbsfähige Leistungsberechtigte schriftlich benach- richtigt wird. Nach mehreren erfolglosen Versuchen er- folgt eine Abgabe an die Leistungsabteilung zur weiteren Veranlassung. Für Frage 5a wird auf die Antwort zu Fra- ge 4 verwiesen. 6. In welchen besonders begründeten Fällen schalten die einzelnen Jobcenter die Außendienste konkret ein (Prüfanlässe)? Zu 6.: Folgende Außendiensttätigkeiten sind insbe- sondere denkbar:  Ermittlung des tatsächlichen Aufenthalts,  Prüfung der Notwendigkeit und des Umfanges beantragter Beihilfen nach § 23 Abs. 3 SGB II,  Überprüfung von Wohnungsverhältnissen, z. B. Wohnfläche,  Verwertbarkeit von Vermögen, insbesondere Aufteilbarkeit bei selbst genutztem Wohneigentum,  Abgrenzung Bedarfsgemeinschaft/ Haushaltsgemeinschaft , Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 043 2  Indizienfeststellung zur Widerlegung der Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensge- meinschaft,  Feststellung von verschwiegenem Einkommen, dabei auch Gespräche mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern (nicht bei Verdacht auf Schwarzarbeit ),  ggf. Gespräche mit sonstigen Dritten, z. B. Nachbarschaft , Vermieterin bzw. Vermieter. 6a. Welche konkreten Gründe/ Anlässe müssen für die Einschaltung der Außendienste vorliegen (falls die jewei- ligen Jobcenter die fachlichen Hinweise der Bundesagen- tur für Arbeit zu § 6 SGB II durch interne Weisungen „konkretisiert“ haben, bitte ich um eine Aufschlüsselung der jeweiligen Regelung in den Bezirken und nicht ledig- lich um die Wiedergabe der fachlichen Hinweise der BA)? Zu 6a.: Siehe Antwort zu den Fragen 6 und 4. 7. Zu welchen Einsatzzeiten werden die Außendienst- einsätze der einzelnen Berliner Jobcenter jeweils durchge- führt (bitte einzeln aufschlüsseln nach Jobcentern, Wo- chentagen und Tageszeiten)? Zu 7.: Grundsätzlich werden Außendiensteinsätze im Rahmen der originären Arbeitszeiten der Beschäftigten durchgeführt (montags bis donnerstags zwischen 08:00 und 19:00 Uhr und freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr). Zur Einzelaufschlüsselung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Welche Berliner Jobcenter – wie etwa Pankow – haben eine „Friedenspflicht“, das heißt einen bestimmten Zeitraum um Weihnachten o.ä., in dem keine Außendien- steinsätze durchgeführt werden (bitte aufschlüsseln nach Jobcentern unter Angabe der konkreten Regelung der „Friedenspflicht“)? Zu 8.: Es obliegt allein den Berliner Jobcentern, ob sie eine solche Regelung für ihren Außendienst treffen. Da es keinerlei zentralen Vorgaben zu diesem Thema gibt, hat die Regionaldirektion Berlin Brandenburg keine Kenntnis darüber, welche Jobcenter sich dezentral für eine solche Maßnahme entscheiden. Zur Einzelaufschlüsselung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 9.: Die Regionaldirektion Berlin Brandenburg so- wie das Referat II C der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Berlin, den 19. Juni 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013)