Drucksache 17 / 12 044 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 06. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2013) und Antwort Altkleidercontainer in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Altkleidercontainer standen in den letzten fünf Jahren in Berlin (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? a) Wie viele Standorte für Altkleidercontainer haben die einzelnen Bezirksämter in den letzten fünf Jah- ren genehmigt (bitte Anzahl der Genehmigungen nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? b) Wie viele Altkleidercontainer wurden legal/illegal aufgestellt (bitte nach Jahren und Bezirken auf- schlüsseln)? c) Wie viele Altkleidercontainer standen auf öffentlichem und wie viele auf privatem Gelände (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 1 und 1 a - c: Nachfragen in den Bezirks- ämtern ergaben, dass dort keine Statistiken geführt wer- den, aus denen die gewünschten Informationen ersichtlich sind. Eine Datenerhebung zu erteilten Genehmigungen ist im Rahmen dieser Kleinen Anfrage durch die Bezirksäm- ter nicht realisierbar. Frage 2: Welche karitativen und kommerziellen Trä- ger/Unternehmen sammeln in Berlin Altkleider ein? a) Welche karitativen und kommerziellen Träger /Unternehmen sammeln über Altkleidercontai- ner in Berlin Altkleider ein? b) Wie viele Tonnen wurden nach Kenntnis des Se- nats von jedem dieser Träger/Unternehmen pro Jahr in den letzten fünf Jahren gesammelt (bitte seit 2008 nach Trägern/Unternehmen, Jahren und Tonnen auflisten)? d) Welchen Umsatz und ggf. Gewinn (soweit öffent- lich bekannt) erzielen diese Träger/Unternehmen nach Kenntnis des Senats mit der Sammlung von Altkleidern und deren Export (bitte nach Trä- gern/Unternehmen, Jahren, Umsätzen und ggf. Gewinnen auflisten)? Antwort zu 2,2 a, b und d: Der Senat verfügt nicht über die erbetenen Informationen. Frage 2 c: Welche karitativen und kommerziellen Trä- ger/Unternehmen schätzt der Senat als seriös, welche als unseriös ein? Und was sind die Kriterien dafür Antwort zu 2 c: Eine Einschätzung der Seriosität der karitativen und kommerziellen Träger/Unternehmer kann der Senat nicht vornehmen. Frage 3: Wie viele Standorte für Altkleidercontainer wurden in den letzten fünf Jahren durch die Bezirkämter geräumt (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 3: Statistiken über geräumte Standorte werden in den Bezirksämtern nicht geführt. Eine entspre- chende Datenerhebung ist im Rahmen einer Kleinen An- frage nicht leistbar. Frage 4: Welche Politik verfolgen die einzelnen Be- zirke bezüglich illegal aufgestellter Altkleidercontainer? Antwort zu 4: Illegal aufgestellte Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenland werden von den Bezirksäm- tern nicht toleriert. Insoweit kommt § 14 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) -Unerlaubte Benutzung einer Stra- ße- zur Anwendung, der das Entfernen lassen der Contai- ner zulässt. Daneben machen die Bezirksämter von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 28 BerlStrG - Ordnungswidrigkeiten- Geldbußen zu verhängen. Frage 5: Welche Maßnahmen stehen dem Senat und den Bezirken zur Verfügung, um Sammlungen von Alt- kleidern zu regulieren (bitte unter Angabe der Rechts- grundlage)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 044 2 Antwort zu 5: Die Aufstellung der Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenland stellt eine Sondernutzung dar, die einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 BerlStrG bedarf. Eine Vielzahl von Bezirken erlaubt eine derartige Aufstellung im öffentlichen Straßenland nicht, da städte- bauliche Belange gegen eine Aufstellung von Altkleider- containern sprechen und es andere Optionen wie z.B. Haussammlungen oder stationäre Annahmestellen für Altkleider gibt oder bereits eine Vielzahl von Containern auf privaten Flächen stehen. Diese Vorgehensweise wur- de für den Bezirk Neukölln vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 8. Dezember 2011 (OVG 1 B 66.10) bestätigt. Andere Bezirke gehen zu geordneter Vergabe einer geringen Anzahl von Aufstellplätzen für Altkleidercon- tainer, z.B. durch Interessenbekundungsverfahren über. Andere Aufstellorte werden dann abgelehnt. Insoweit übt jeder Bezirk sein Ermessen zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis aus. Hinsichtlich illegal aufgestell- ter Container wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Der Senat begrüßt das restriktive bzw. das konzeptio- nelle Vorgehen der Bezirksämter, die als zuständige Be- hörde die Situation vor Ort am besten einschätzen kön- nen. Frage 5a: Woran scheitert nach Ansicht des Senats bislang die Regulierung? Antwort zu 5 a: Sofern weiterhin der Eindruck ent- steht, dass durch das Aufstellen von Altkleidercontainer öffentliches Straßenland ungeordnet genutzt wird, liegt dies nach Ansicht des Senats daran, dass sich eine Reihe von Unternehmen nicht an das geltende Recht halten und ungeachtet der behördlichen Beseitigungsanordnungen bzw. Entfernungen sowie verhängten Bußgelder weiterhin ihre Altkleidercontainer ohne Einholung einer Sondernut- zungserlaubnis auf öffentlichem Straßenland aufstellen. Der Senat weist zudem darauf hin, dass sich viele der aufgestellten Altkleidercontainer auf privaten Flächen befinden und hier behördlicherseits regelmäßig keine Eingriffsmöglichkeit besteht, sofern nicht eine Gefahr abzuwehren ist. Frage 6: Sieht der Senat Regulierungsbedarf, um den Berliner_innen die Verwendung der von ihnen gespende- ten Altkleider transparenter zu machen, wenn ja, welchen und wie wird dies umgesetzt? Antwort zu 6: Nein. Frage 7: Welche Kosten sind durch die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage entstanden? Antwort zu 7: Die Benennung der durch die Bearbei- tung dieser Kleinen Anfrage entstandenen Kosten ist nicht möglich. Sie würde eine an den quantitativen wie qualita- tiven Faktoren orientierte Einzelfallprüfung erfordern, welche für sich genommen bereits mehr Kosten verursa- chen könnte als die eigentliche Beantwortung der inhaltli- chen Fragestellungen. Frage 8: Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterla- gen wurden oben stehende Fragen beantwortet und in- wieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Antwort zu 8: Entfällt. Berlin, den 27. Mai 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)