Drucksache 17 / 12 046 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 07. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013) und Antwort Auswirkungen des öffentlichen Diskurses zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen und die Rechtsansprüche des Bundeskinderschutzgesetz auf die Arbeit der Fachberatungsstellen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Fallzahlen (Zahlen für mündliche, telefonische und Onlineberatungen sowohl für Betroffene, Fachberatungen für Professionelle die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Fortbildungen und Prävention) seit 2009 bis 2012 entwickelt und welche Prognose gibt es für 2013 (bitte aufgelistet für die Berliner Träger Kind im Zentrum, Wildwasser, Strohhalm, Kinderschutzzentrum, Kinderschutzbund, Neuhland)? Zu 1.: Die Entwicklung der Fallzahlen der genannten Beratungsstellen in den letzten vier Jahren ist der Anlage zu entnehmen. Zahlen für 2013 können von den Bera- tungsstellen aufgrund der Kürze der Zeit nicht geliefert werden. 2. Wie wirkt sich der gesetzliche Anspruch auf Beratung aus dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), welches nunmehr 1,5 Jahre in Kraft ist, auf die Inanspruchnahme der in Frage 1 genannten Träger aus? 3. Wie macht der Berliner Senat die Beratungsansprüche nach dem BKiSchG öffentlich bekannt? 5. Welche zusätzlichen Mittel wurden und werden den in Berlin tätigen freien Trägern, die die Aufgaben des öffentlichen Trägers im Bereich des sexuellen Miss- brauchs an Kindern und Jugendlichen erfüllen, zur Verfü- gung gestellt? 7. Wie werden die Träger und andere Berufsgruppen über ihre Ansprüche informiert? Zu 2., 3., 5. und 7.: Der gesetzliche Anspruch aus dem Bundeskinderschutzgesetz nach fachlicher Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird im Land Berlin im Rahmen der Projektorganisation „Netzwerk Kinderschutz“, im Landesjugendhilfeausschuss , in Arbeitskreisen sowie Fachveranstaltungen be- kannt gemacht. Die Inanspruchnahmezahlen der in Frage 1 genannten Träger belegen einen kontinuierlichen Anstieg der durchgeführten Fachberatungen und Fortbildun- gen. Diese beziehen sich vor allem auf Beratungen von Kindertagesstätten, Schulen und Sportvereinen. Verein- zelt machen auch Ergotherapeutinnen und Ergotherapeu- ten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von Job- Centern oder Einrichtungen nach § 67 SGB XII von der Fachberatung Gebrauch. Die Fachberatungen nehmen dabei einen großen Anteil der Beratungstätigkeit ein. Seit 2010 werden den genannten Trägern daher – ergänzend zu den abgeschlossenen mehrjährigen Fördervereinbarun- gen – zusätzlich Haushaltsmittel für die Fachberatung gewährt. 4. Wie wird die Beratung von Institutionen bei der Erstellung von Schutzkonzepten, wie es das BKiSchG fordert, im Land Berlin umgesetzt? Zu 4.: Die für Jugend und Familie zuständige Senats- verwaltung berät in der Rolle als Vertragspartnerin die auf dem Feld der Hilfen zur Erziehung tätigen Leistungser- bringer im Rahmen von Trägervertragsberatungen zu Fra- gen der Erstellung von Schutzkonzepten. Für die Trägervertragsverhandlungen und die Verfah- ren der Qualitätsentwicklung der Landesebene mit freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 78a ff SGB VIII gelten verschiedene Vereinbarungen. Insbesondere wurden im Jahr 2011 durch die Vertragskommission Jugend Vorga- ben zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung durch Gewalt und Missbrauch von Mitarbeitenden, anderen Kindern, Jugendlichen und Externen verabschiedet. Die Vorgaben gelten sowohl für stationäre und teilstationäre als auch ambulante Leistungserbringer. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 046 2 Die Vorgaben fließen ein in die Trägerberatung zum Abschluss von Trägerverträgen, ihre Umsetzung stellt eine Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Vertrages dar. Darüber hinaus werden im Rahmen der Qualitätsentwicklungsverfahren die Angaben der Leis- tungserbringer regelmäßig in einem Qualitätsbericht ab- gefordert, überprüft und in Qualitätsdialogen erörtert. Die Aufgaben der Einrichtungsaufsicht umfassen ins- besondere die Beratung und die Aufsicht zum Schutz des Wohls der in Einrichtungen betreuten jungen Menschen, sowohl im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens, als auch während des laufenden Betriebs. In der Planungsphase beziehen sich die Beratung des Trägers und die Prüfung, ob die Beteiligungsrechte von jungen Menschen künftig sichergestellt sein werden, auf die Rahmenbedingungen sowie die einrichtungsbezogene pädagogische Konzeption. Die Vorlage eines Partizipati- onskonzeptes ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Die Konzeptionsentwicklung muss von den Fachkräf- ten der Einrichtung unter Beteiligung der Kinder und Ju- gendlichen als Prozess gestaltet werden. Sie ist Planungs- grundlage für zielgerichtetes Handeln. Die Konzeption muss darüber Auskunft geben, wie die formulierten Ziele in praktisches pädagogisches Handeln umgesetzt werden. Im Rahmen der Beratung im laufenden Betrieb wirkt die Einrichtungsaufsicht auf die Fortschreibung aller Konzepte bezüglich der Beteiligungsrechte hin. Die Trä- ger werden entsprechend ihres Bedarfes vor Ort beraten. Die Größe der Einrichtungen, Alter und Thematik der dort lebenden Kinder sowie die pädagogische Aufgaben- stellung werden in den Partizipationskonzepten berück- sichtigt. Der Fortbestand der Erlaubnisvoraussetzungen wird gemäß § 46 SGB VIII nach den Erfordernissen des Ein- zelfalls, auch durch örtliche Prüfungen, festgestellt. Anlass einer örtlichen Prüfung können sowohl Be- schwerden von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Mitar- beitern oder Jugendämtern, als auch die Meldung soge- nannter besonderer Vorkommnisse gemäß § 47 SGB VIII sein. Die örtliche Prüfung durch die Aufsicht beinhaltet grundsätzlich die Überprüfung der Partizipationskonzepte bezogen auf den Anlass, verbunden mit der Beratung zur Fortschreibung und Umsetzung von Partizipationskonzep- ten. 6. Welche zusätzlichen Stellen gibt es in den Jugendämtern für die neuen gesetzlichen Aufgaben bzw. gewachsenen Inanspruchnahmen und Bedarfe? Zu 6.: Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind in den Jugendämtern der Bezirke keine zusätzlichen Stellen eingerichtet worden. 8. Wie haben sich die Fallzahlen (wie bei 1) im Erwachsenenbereich, die von den Trägern Wildwasser, Lara und Tauwetter beraten werden für den in Frage 1 benannten Zeitraum entwickelt? Zu 8.: Die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Fallzahlen der genannten Beratungsstellen in den letzten vier Jahren ist den nachfolgenden Übersichten zu ent- nehmen. Der Verein Tauwetter - vereint gegen sexualisierte Gewalt e.V. wurde in den Jahren bis 2012 für die Selbsthilfearbeit mit rund 6.800 € jährlich durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gefördert und dem- entsprechend nur die Daten erfasst, die mit der Selbsthil- fearbeit in Zusammenhang stehen. Danach wurden durch- schnittlich 6 Selbsthilfegruppen parallel angeleitet und jährlich zwei neue Gruppen begonnen. Außerdem wurden im Rahmen dieser Selbsthilfearbeit folgende Beratungen durchgeführt: Jahr Tauwetter Nutzer Anzahl Beratungen 2009 90 40 2010 118 89 2011 130 105 2012 108 89 Außerdem gab es in allen Jahren einzelne Nutzerin- nen, die sich z.B. als Angehörige oder Partnerin an Tau- wetter gewandt haben; diese sind in den o. g. Zahlen nicht enthalten. Ab 2013 wird die Anlaufstelle des Trägers Tauwetter e.V. als Kontakt- und Beratungsstelle für Männer, die als Junge sexuelle Gewalt erlebt haben, mit rd. 139 T € durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geför- dert. Der durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen geförderte Erwachsenenbereich von Wildwas- ser hat folgende Fallzahlen zu verzeichnen: Jahr Wildwasser (Erwachsenenbereich) mündl. Bera- tung telef. und Online- Beratung Beratung für Fach- kräfte Fortbil- dung 2009 Keine vergleichbaren Zahlen 2010 5.529 4.603 15 44 2011 5.800 4.226 23 75 2012 6.697 4.973 31 79 2013 Prog- nose 2.640 7.576 52 80 Der von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen geförderte Träger LARA hat folgende Fallzahlen zu verzeichnen: Jahr LARA mündl. Beratung telef. Bera- tung Online- Beratung 2009 1.582 3.745 120 2010 2.020 4.465 131 2011 1.691 4.342 120 2012 1.750 3.932 127 2013 Prognose Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 046 3 Für 2013 werden gleichbleibende Zahlen erwartet, da LARA aufgrund der vielen Anfragen nicht allen Anrufenden zeitnah ein Gespräch anbieten kann. Auch die akute Krisenintervention ist sehr zeitintensiv und kann im Einzelfall dazu führen, dass die HOTLINE nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Die Schwankungen in den Zahlen ergeben sich u.a. durch Krankenstand und Schwankungen in der Verbindlichkeit der Klientinnen. Berlin, den 04. Juni 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013) Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 17/12046 Persönliche Beratung Telefonische Beratung Online Beratung Fachberatung Fortbildungen Prävention 2009 610 2133 889 1038 18 140 2010 656 2202 964 1201 32 116 2011 653 2161 922 1236 31 155 2012 674 2828 1208 1710 66 137 Persönliche Beratung Telefonische Beratung Online Beratung Fachberatung Fortbildungen Prävention 2009 1152 151 14 429 87 30 2010 1243 126 16 458 137 45 2011 1257 121 22 456 133 42 2012 1253 158 27 493 148 38 Persönliche Beratung Telefonische Beratung Online Beratung Fachberatung Fortbildungen Prävention 2009 1700 150 2010 1780 150 2011 218 283 48 13 34 Schulen 15 Kitas 2012 75 103 108 38 784 Schulen ca. 250 Kitas Fallzahlen der berlinweit arbeitenden Spezialberatungsstellen (im Bereich Gewalt an Kindern und Jugendlichen) Kind im Zentrum - Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk EJF gemeinnützige AG Jahr Fallzahlen Fallzahlen Wildwasser Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e.V. Jahr Strohhalm e.V. Jahr Fallzahlen Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 17/12046 Persönliche Beratung Telefonische Beratung Online Beratung Fachberatung Fortbildungen Prävention 2009 409 782 _ 173 12 36+ 2 Elternkurse 2010 410 973 _ 230 27 32+ 2 Elternkurse 2011 345 827 _ 235 25 36 2012 383 823 _ 230 25 52 Persönliche Beratung Telefonische Beratung Online Beratung Fachberatung Fortbildungen Prävention 2009 740 606 61 300 38 19 2010 825 605 90 373 36 26 2011 857 667 51 387 45 12 2012 786 540 71 435 48 11 Persönliche Beratung Telefonische Beratung Online Beratung Fachberatung Fortbildungen Prävention 2009 2912 366 109 Nicht gesondert erhoben, s.u. pers. Beratung 12 66 2010 3320 297 137 Nicht gesondert erhoben, s.u. pers. Beratung 7 60 2011 3711 389 102 Nicht gesondert erhoben, s.u. pers. Beratung 4 71 2012 3648 429 71 251 Nicht erhoben 61 Jahr Fallzahlen Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Berlin e.V. Jahr Fallzahlen Neuhland e.V. Jahr Fallzahlen Seite 2 von 2 ka17-12046 K1712046-Anl