Drucksache 17 / 12 048 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 07. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013) und Antwort Konzept des Senats zum Carsharing-Modell Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Konzept bzw. welche konkreten Ziele verfolgt der Senat bezüglich Carsharing in Berlin und welche Maßnahmen ergreift er zur Durchsetzung dieser Ziele? Antwort zu 1: Im Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP-Verkehr) ist die Maßnahme „Ausweitung des Carsharings “ (Nr. PO 1, Maßnahme 4) enthalten; dazu wird die Bereitstellung von ca. 1.000 Parkplätzen für Carsha- ring-Autos im öffentlichen Straßenraum, die Entwicklung eines Leitfadens für Carsharing-Standorte in den Bezirken sowie die Entwicklung einer Standortkonzeption für Lad- einfrastruktur von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum und bei größeren privaten Stellplatzanlage vorgesehen. Mit der Unterstützung der Carsharing-Angebote ver- folgt der Senat das Ziel, den Parkraumdruck privater Pkw in der Innenstadt zu mindern und gleichzeitig Nutzungs- möglichkeiten eines Pkw für Pkw-affine Wegezwecke anzubieten. Es gibt die Erfahrung, dass ein Carsharing- Fahrzeug (stationsbasiertes Angebot) mittelfristig 5-8 private Fahrzeuge ersetzt. Von den im StEP-Verkehr vorgesehenen Maßnahmen liegt die Teilmaßnahme Planung der Ladeinfrastruktur bereits vor. Neben dem stationsbasierten Carsharing-Angebot (Carsharing fix) ist inzwischen auch das stationsungebun- dene Carsharing (Carsharing flex) in Berlin mit großen Flotten am Markt. Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung untersucht die verkehrlichen, energie- und um- weltseitigen Effekte dieses neuen Angebots. Erste Hin- weise deuten auf deutlich unterschiedliche Nutzungs- strukturen der beiden Angebotsformen hin. Frage 2: Bestehen Verträge zwischen der Stadt und Carsharing-Unternehmen? Wenn ja, was beinhalten sie und wo können sie eingesehen werden? Antwort zu 2: Carsharing ist ein Angebot von privaten Unternehmen. Vereinbarungen (Memorandum of Under- standing) mit DriveNow und Citroen betreffen die Durch- führung von Begleituntersuchungen der Carsharing- Nutzung im beiderseitigen Interesse. Frage 3: Welche Tarife sind mit Carsharing- Unternehmen für das Parken nicht stationsgebundener Fahrzeuge im öffentlichen Raum vereinbart worden? Antwort zu 3: Die Anbieterinnen und Anbieter des stationsungebundenen Carsharing entrichten für ihre Fahrzeuge dieselben Parkgebühren wie private Fahrzeug- nutzerinnen und Fahrzeugnutzer. Das Bezahlen erfolgt vergleichbar mit dem Verfahren des sog „HandyParkens “, d.h. die Betreiberin oder der Betreiber des Sharing -Angebots entrichtet die Parkgebühren zentral auf der Grundlage der GPS-basierten Verortung des Fahrzeugs und der Zuordnung zu den Tarifen und Zeitfenstern der jeweiligen Parkzone. Berlin, den 28. Mai 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2013)