Drucksache 17 / 12 049 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 08. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013) und Antwort Schiedsstellen bei städtischen Wohnungsunternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche städtischen Wohnungsbaugesell- schaften hatten bereits vor Inkrafttreten des „Bündnisses für soiale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ eine Schiedsstelle (z. B. Ombudsmann / Ombudsfrau)? Antwort zu 1: Der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) und der GESOBAU AG (seit 2005) standen be- reits vor Inkrafttreten des Bündnisses ein Ombudsmann zur Verfügung. Ebenso hat die GEWOBAG seit dem 01.10.2010 eine Ombudsfrau für Fragen der Compliance und Korruptionspräventation. In der DEGEWO existierte vorher ein Beschwerdemanagement, wo im Nachhinein die Schiedsstelle eingerichtet wurde. Frage 2: Falls bislang nicht in allen städtischen Woh- nungsbaugesellschaften Schiedsstellen vorhanden gewe- sen sind – weshalb nicht? Antwort zu 2: Einige Wohnungsbaugesellschaften ha- ben bis zum Inkrafttreten des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten keine Notwen- digkeit zur Einrichtung einer Schiedsstelle erkannt. Frage 3: Welche Aufgaben haben die Schiedsstellen in welchem Umfang wahrgenommen, für welche Bestände und welche Kundenzentren? Antwort zu 3: Die Schiedsstellen sind jeweils für alle mieterbezogenen Fragestellungen einer städtischen Woh- nungsbaugesellschaft zuständig und erfüllen ihre Aufga- ben je nach Einzelfall gemäß der Regelungen des o.g. Bündnisses. Frage 4: In wie vielen und in welchen Fällen konnten die Schiedsstellen Lösungen herbeiführen und in wie vie- len und welchen Fällen kam es zu keiner Lösung? Antwort zu 4: Insgesamt wurden die Schiedsstellen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften nach Ab- schluss des o.g. Bündnisses in acht Fällen tätig. In einem Fall konnte noch keine endgültige Abstimmung erfolgen. Frage 5: Haben die Schiedsstellen nach Punkt 5 i) des Mietenbündnisses (Herbeiführen einer individuellen Lö- sung bei Mieterhöhung) in den sechs städtischen Woh- nungsunternehmen bereits ihre Arbeit aufgenommen? Frage 6: Falls die Schiedsstellen nach Punkt 5 i) des Mietenbündnisses ihre Arbeit noch nicht aufgenommen haben: Wann ist damit zu rechnen? Antwort zu 5 und 6: Alle Schiedsstellen haben ihre Arbeit aufgenommen. Frage 7: Wie lauten die Kriterien zur Besetzung der Schiedsstellen im Hinblick auf die Unabhängigkeit und fachliche Eignung? Antwort zu 7: Die Besetzung der Schiedsstellen er- folgte unter Maßgabe der kaufmännischen und/oder juris- tischen Eignung, sowie den erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen im Rahmen von Konfliktlösungen. Frage 8: Wie viele Unternehmen haben eine externe Ombudsfrau oder einen externen Ombudsmann zur Vor- beugung gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption in den städtischen Unternehmen und wie bewertet der Senat diese Arbeit? Antwort zu 8: Die GESOBAU, HOWOGE und die WBM haben eine externe Ombusfrau bzw. einen Om- budsmann eingesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 049 2 Frage 9: Wie werden die Mieterinnen und Mieter über das Vorhandensein einer Schiedsstelle informiert? Antwort zu 9: Die von einer Mieterhöhung betroffe- nen Mieterinnen und Mieter werden individuell mit einem Infoblatt über das Vorhandensein bzw. der Möglichkeit zur Inanspruchnahme und den Kontaktdaten einer Schiedsstelle informiert. Teilweise wurden durch die städ- tischen Wohnungsbaugesellschaften Hinweise auf der jeweiligen Internetpräsenz veröffentlicht. Berlin, den 28. Mai 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013)