Drucksache 17 / 12 050 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 07. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013) und Antwort Verknüpfung der Verkehrsträger ÖPNV und Fahrrad Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Ver- antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viele Fahrgäste im ÖPNV nutzen zur Mitnahme des Fahrrads im ÖPNV den Fahrradtarif als Einzelfahrschein oder Monatskarte (Bitte um Angabe der absoluten Zahl pro Kalenderjahr)? Frage 2: Wie entwickelte sich die Anzahl der Nutzer dieses Fahrradtarif-Angebots in den letzten fünf Jahren? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden we- gen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der VBB hat zum Tarifbereich Berlin folgende Zahlen übermittelt: 2008 2009 2010 2011 2012 Bartarif Kurzstrecke Fahrrad 176.133 134.624 126.704 144.210 160.171 Einzelfahrausweis Fahrrad Berlin AB 617.563 562.958 558.765 678.538 726.102 Tageskarte Fahrrad Berlin AB 16.570 11.190 8.122 11.148 11.142 Summe 810.266 708.772 693.591 833.896 897.415 Zeitkartentarif Monatskarte Fahrrad Berlin AB 120.777 94.832 83.797 90.737 94.091 Der Nachfragerückgang im Bereich der Monatskarten basiert auf den Einschränkungen im S-Bahnverkehr der letzten Jahre. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wur- den aufgrund der betrieblichen Einschränkungen gebeten, auf die Mitnahme des Fahrrades in den Zügen zu verzich- ten. Frage 3: Welche Angebote (Kapazitäten) zur Fahrradmitnahme gibt es in den Zügen der in Berlin fahren- den, schienengebundenen Verkehrsunternehmen? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Kapazitäten sind abhängig vom Fahrzeugtyp und Behängungsgrad des Zuges. Zu beachten ist außerdem, dass Kinderwagen und Rollstühle Vorrang auf den ent- sprechend gekennzeichneten Plätzen in U- und Straßen- bahnen haben. Durchschnittlich kann ein Fahrrad pro U- oder Straßenbahnwagen mitgenommen werden, wenn der Platz verfügbar ist.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 050 2 Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin GmbH sind nur Fahrzeuge im Einsatz, in denen den Kunden auch sog. Mehrzweckabtei- le angeboten werden können, d.h. die zur Beförderung von Rollstühlen, Fahrrädern, Kinderwagen, großen Ge- päckstücken o.ä. geeignet sind. Diese Abteile sind sowohl im als auch außen am Fahrzeug mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet.“ Beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV) müssen im Regionalverkehr folgende Vorgaben der Länder ein- gehalten werden: Die Mehrzweckbereiche der Züge müssen neben den Rollstühlen gleichzeitig die Beförderung von einem Fahr- rad je angefangener Anzahl von 13 Sitzplätzen eines Zu- ges zulassen. Bei kleineren Zügen müssen mindestens 9 Fahrräder mitgenommen werden können. Der Raum für die Stellplätze ist in nachfolgender Prio- rität für Rollstühle, Kinderwagen oder Fahrräder freizu- geben. Dies ist gegenüber den Fahrgästen geeignet zu kommunizieren sowie eindeutig und klar ersichtlich in den Mehrzweckbereichen darzustellen und durch das Zugpersonal im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchzusetzen. Frage 4: An welchen Bahnhöfen im Berliner S- und U-Bahnnetz sind Abstellflächen für Fahrräder vorhanden (Bitte um Angabe der jeweiligen Abstellplätze pro Bahn- hof)? Frage 5: An welchen Bahnhöfen im Berliner S- und U-Bahnnetz werden bis zum Jahr 2015 Abstellflächen für Fahrräder eingerichtet (Bitte um Angabe der jeweiligen Abstellplätze pro Bahnhof)? Antwort zu 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden we- gen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem Land Berlin liegt keine detaillierte aktuelle Sta- tistik mit konkreter Anzahl der Fahrradabstellplätze an den jeweiligen U- und S-Bahnhöfen vor. Die Broschüre "Mobilität der Stadt" (Berliner Verkehr in Zahlen; Ausgabe 2010) enthält mehrere Darstellungen zu den Bike & Ride-Anlagen (B+R-Anlagen) in Berlin und zur Bedeutung des Fahrrads als Zubringerverkehrs- mittel zur S- und U-Bahn (2010), u. a. mit grober über- schlägiger Darstellung der Stellplatzzahlen an den jeweiligen Bahnhöfen (Download unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pla nung/zahlen_fakten/entwicklung/de/fuss_fahrrad.shtml ). Für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen im öf- fentlichen Raum haben die Bezirksämter die Zuständig- keit. Da in der Vergangenheit die verfügbaren Mittel und Kapazitäten in den Bezirken für die Planung, Errichtung und Unterhaltung von Abstellanlagen begrenzt waren, wurden Bauprogramme der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an den Berliner S- und U-Bahnhöfen sowie Haltestellen der Stra- ßenbahnen und des Linienbusverkehrs durch das Land Berlin gefördert. In den Jahren 1999 bis 2012 wurden im Rahmen die- ser Förderprogramme an den Berliner S-Bahnhöfen zu- sätzlich 8.340 Stellplätze errichtet. An den Anlagen der BVG wurden in den Jahren 2006- 2012 zusätzlich 2.790 neue Stellplätze geschaffen. Insge- samt sind an den Berliner S- und U-Bahnhöfen ca. 26.000 Fahrradabstellplätze vorhanden. Die Bauprogramme sollen auch in den kommenden Jahren weiter gefördert und fortgeführt werden. Zielstel- lung dabei ist es, jährlich ca. 600 Stellplätze an den Berli- ner S-Bahnhöfen und ca. 500 Stellplätze an den Anlagen der BVG zusätzlich herzustellen. Die Festlegung der Maßnahmen sowie der Anzahl der zu errichtenden Abstellplätze erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Bezirksämtern nach Bedarf, nach vor- handener Flächenverfügbarkeit und städtebaulicher Trag- fähigkeit sowie Integration. Für 2013 befinden sich die konkreten Maßnahmen noch in den Abstimmungen. Es ist vorgesehen, das Angebot an Abstellplätzen an den S- Bahnhöfen Karow, Storkower Straße, Baumschulenweg, Südkreuz, Karlshorst und Adlershof zu erweitern. An den U-Bahnhöfen und Haltestellen der BVG werden Maß- nahmen in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Charlottenburg- Wilmersdorf für 2013 geplant. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Verknüpfung der Verkehrsträger ÖPNV + Fahrrad und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verknüpfung beider Verkehrs- träger sind in den nächsten Jahren geplant? Antwort zu 6: Der Senat räumt der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV in seiner Verkehrspolitik große Be- deutung bei, da dadurch die Verkehrsträger des „Umweltverbunds “ auch auf größeren Distanzen als Alternative zum Auto noch attraktiver werden. So enthält z. B. die neue Radverkehrsstrategie des Senats das Ziel, den Anteil der ÖPNV-Wege, die mit dem Fahrrad kombiniert wer- den, von 3% auf 5% zu steigern. In einem „Masterplan Fahrradparken“ sollen u. a. die empirischen Grundlagen für einen noch zielgerichteteren Ausbau der B+R- Anlagen geschaffen werden. Auch die Sicherung der gu- ten Rahmenbedingungen für die Mitnahme von Fahrrä- dern in den Schienenverkehrsmitteln und der Ausbau ei- nes öffentlichen Fahrradverleihsystems spielen für eine Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV eine wichtige Rol- le. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 050 3 Eine wesentliche Zielgruppe bilden Berufspendler aus dem stadtnahen Umland und den Außenbereichen der Stadt, da deren Verlagerung vom motorisierten Individu- alverkehr (MIV) zur Fahrrad-/SPNV-Kombination erheb- lich zur Reduzierung der Parkraumnachfrage beitragen kann. Elektro-Räder erweitern den Einzugsbereich von Bahnhöfen zudem nach ersten empirischen Untersuchungen auf weit über 10 km, wodurch das Verlagerungspo- tential noch deutlich steigt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt untersucht dieses Potential in einem Korridor zwischen dem Bezirk Steglitz- Zehlendorf und dem stadtnahen Umland. Berlin, den 27. Mai 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)