Drucksache 17 / 12 052 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 08. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013) und Antwort Förderung von Stadtteilzentren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele "Stadtteilzentren" gibt es in den Bezirken - bitte jeweils nach Bezirk und Stadtteil genannt? 2. Wer sind die jeweiligen Träger dieser Zentren und welche grundsätzlichen Zielaufgaben haben diese Zen- tren? Zu 1. und 2.:Die bezirkliche Zuordnung, die Träger der Einrichtungen und die Zuwendungshöhe sind Be- standteil der Anlage 1. Die Aufgabenfelder der Stadtteilzentren umfassen im Wesentlichen:  Bürgerbeteiligung, Quartiersentwicklung und Verbesserungen der Lebensqualität  Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements  Selbsthilfeförderung und -unterstützung  Förderung von Nachbarschaftsbeziehungen und gegenseitiger Hilfe  Generationsübergreifende und interkulturelle Arbeit  Vernetzung und Integration im Stadtteil  Familienunterstützende Arbeit  Gesundheitsfürsorge und -prävention  Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus 3. Woran misst der Senat den von ihm angesprochenen "Wirkungsgrad" dieser Zentren? Zu 3.: Pro Bezirk werden zurzeit eine Selbsthilfekon- taktstelle und mindestens eine Nachbarschaftseinrichtung aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) finanziert. Im Kontext des IFP STZ kann die Wirkung am Ein- zugsbereich der Einrichtungen abgelesen werden. Der Einzugsbereich der 12 Selbsthilfekontaktstellen (pro Be- zirk eine) ist mit deren Finanzierung in Höhe von ca. 80.000 € weitgehend homogen und auf den Bedarf der Bezirke gerichtet. Da die Finanzierung der Nachbarschaftseinrichtungen demgegenüber heterogen ist, ist es ihr Einzugsbereich (Wirkungsgrad) entsprechend (s. Anlage 1). 4. Mit welchen Summen aus welchen Quellen werden bislang die Stadtteilzentren finanziert - bitte die Zah- len seit dem Haushaltsjahr 2010? Zu 4.: Über das IFP STZ werden Nachbarschaftsein- richtungen und Selbsthilfe-Kontaktstellen mit ca. 3,3 Mio. € finanziert. Die Finanzierung der Selbsthilfe-Kontaktstellen liegt bei ca. 80.000 € pro Einrichtung. Die Nachbarschaftseinrichtungen weisen eine Bandbreite von 30.000 € bis 244.500 € auf (s. Anlage 1). Über Mittel aus dem Europäischen Fonds für regio- nale Entwicklung (EFRE-Mittel) aus dem Programm Zu- kunftsinitiative Stadtteil der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umweltschutz flossen in der Förderperi- ode 2007-2013 7 Mio. € in das Teilpro-gramm Stadtteilzentren und zusätzlich in 2013 weitere 1,1 Mio. €. a. Bei welchen Stadtteilzentren welche Kofinanzierung durch die Bezirke? Im gesamtstädtisch angelegten IFP STZ gibt es keine Kofinanzierung durch die Bezirke. b. Welche Stadtteilzentren werden nur von den Bezirken finanziert? Es haben sich weitere Einrichtungen mit IFP-STZ- ähnlichen Profilen entwickelt, die z. B. in den Bezirken Lichtenberg (5 STZ) und Marzahn-Hellersdorf (7 STZ) durch diese Bezirke gefördert werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 052 2 5. Mit welcher Personalausstattung arbeiten die Zentren bislang und gibt es hier auch ein bürgerliches Ehrenamtsengagement? Zu 5.: Im Bereich der Selbsthilfe-Kontaktstellen wur- de erreicht, dass in 12 Bezirken jeweils eine Kontaktstelle mit einem Personalschlüssel von 1,5 Stellen eingerichtet wurde. Die Nachbarschaftshäuser sind aufgrund ihrer heterogenen finanziellen Ausstattung mit mindestens ei- ner Stelle ausgestattet. Stadtteilzentren sind im Rahmen der Nachbarschafts- arbeit und Selbsthilfe die Infrastruktur zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements. Annähernd 4000 Men- schen engagieren sich ehrenamtlich in den Einrichtungen. 6. Welche Projekte wurden in der aktuellen Förderperiode aus ERFRE-Mitteln eingerichtet und mit welchen Aufgaben/Zielvereinbarungen wurden diese Projekte be- traut? Zu 6.: Insgesamt wurden in der aktuellen Förderperi- ode 2007-2013 43 Projekte in Trägerschaft der Stadtteil- zentren oder durch Kooperationspartner der Stadtteilzen- tren umgesetzt. In 2013 werden 35 Projekte gefördert. Das EFRE-Teilprogramm Stadtteilzentren ist auf Maßnahmen zur Entwicklung Bürgerschaftlichen Enga- gements ausgerichtet. Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung gemein- wesenorientierter Strukturen, insbesondere regionale Netzwerke gegen Isolation, Ausgrenzung und Benachtei- ligung ausgewählter Bevölkerungsgruppen. Aktivierung, lokale Vernetzung und interkulturelle Konfliktfähigkeit gelten dabei als Grundlage gesell- schaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungsdynamik. Zentrales Element der Aktion ist die Erschließung von vorhandenen bürgerschaftlichen Potenzialen und der Aufbau von Netzwerkstrukturen. Die Aktivierungsstrategie muss den vielfältigen kulturel- len Herkünften der Menschen Rechnung tragen. Förderfähig sind Maßnahmen, die den Kriterien des Teilprogramms Stadtteilzentren und den inhaltlichen, fachpolitischen Zielsetzungen entsprechen: 7. Fördermittel in welcher Höhe wären nach Einschätzung des Senats erforderlich, um die Stadtteilzentren mit ihren Projekten weiterhin bestehen und arbeiten zu lassen? Zu 7.: Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsver- fahrens zum Haushaltsplan 2014/15 wird über die weitere Stärkung der Stadtteilzentren entschieden. 8. Wie schätzt der Senat die Ausgangsbedingungen für die Förderungen der Stadtteilzentren in der neuen För- derperiode der europäischen Union ein und welche Schlussfolgerungen sind daraus für das Land Berlin zu ziehen? Zu 8.: Zur Förderung von Stadtteilzentren in der neu- en Strukturfondsförderperiode 2014-2020 können noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Gemäß der aktuellen, bislang nur im Entwurf vorliegenden EFRE- Verordnung wird es deutlich schwieriger, Stadtteilzentren und damit die Verbesserung der sozialen Infrastruktur über Mittel des EFRE zu fördern. Das Instrument „Stadtteilzentren “ wurde dennoch bei der EFRE-Verwaltungsbehörde für das Operationelle Programm (OP) der neuen EFRE-Förder-periode angemeldet. Eine Entschei- dung steht noch aus. Die in der aktuellen Förderperiode durch EFRE-Mittel geförderten Projekte sind zusätzlich und helfen, das An- gebotsspektrum der Stadtteilzentren zu vergrößern und somit noch weitere Zielgruppen zu erreichen. Sollte eine EFRE-Förderung künftig nicht mehr mög- lich sein, sind die originären Aufgaben der Stadtteilzen- tren nicht gefährdet, jedoch kann die Verbesserung der sozialen Infrastruktur und die Vergrößerung des Angebots für zusätzliche Zielgruppen nicht mehr in dieser Breite erfolgen. Berlin, den 19 . Juni 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jun. 2013) Anlage 1 Räumliche Verteilung der IFP-STZ geförderten Nachbarschaftseinrichtungen Bezirk/ Prognoseraum Träger Fördersumme 2013 Mitte Zentrum Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes e. V. 30.000,00 € Moabit Moabiter Ratschlag e. V. 80.000,00 € Gesundbrunnen Fabrik Osloer Str. e. V. 127.000,00 € Friedrichshain-Kreuzberg Kreuzberg Ost Kotti e. V. 80.000,00 € Kreuzberg Süd NBH Urbanstr. e. V. 244.500,00 € Pankow Südliches Pankow (- Schönholz/ Wilhelmsruh/ Rosenthal - Pankow Zentrum - Pankow Süd) Bürgerhaus e. V. 80.000,00 € Südlicher Prenzlauer Berg Pfefferwerk gGmbH 80.000,00 € Nördliches Weißensee (- Karow - Blankenburg/ Heinersdorf/ Märchenland) Frei-Zeit-Haus e. V. 95.000,00 € Charlottenburg-Wilmersdorf CW 3 (- Schloss Charlottenburg - Mierendorffplatz - Otto-Suhr Allee - Neue Kant-Str. - Kant-Str. - Kudamm - Halensee) NBH am Lietzensee e. V. 60.000,00 € Spandau SPA 2 (- Brunsbüttler Damm - Heerstr. Nord - Wilhelmstadt) GWV Heerstr. Nord e. V. 80.000,00 € SPA 3 (- Siemensstadt) Sozial-kulturelle Netzwerke casa e. V. 60.000,00 € (- Haselhorst) GWV Haselhorst e. V. 63.000,00 € Steglitz-Zehlendorf Region 3 (- Teltower Damm Nachbarschaftsheim Mittelhof e. V. 112.500,00 € - Drakestr.) Region 2 (- Lankwitz - Ostpreußendamm) Stadtteilzentrum Steglitz e. V. 95.000,00 € Tempelhof-Schöneberg Tempelhof NUSZ UFA-Fabrik e. V. 90.800,00 € Friedenau NBH Schöneberg e. V. 131.000,00 € Schöneberg Süd Stadtteilverein Schöneberg e. V. 83.500,00 € Neukölln Neukölln NBH Neukölln e. V. 158.000,00 € Treptow-Köpenick Treptow-Köpenick 4 - Köpenick Süd - Allende Viertel - Altstadt Kietz - Müggelheim Rabenhaus e. V. 60.000,00 € Treptow-Köpenick 2 - Oberschöneweide - Niederschöneweide - Adlershof - Kölln. Vorstadt/Spindlersfeld Offensiv 91 e. V. 80.000,00 € Marzahn-Hellersdorf Kaulsdorf/Mahlsdorf HVD 60.000,00 € Marzahn Kiek in e. V. 81.000,00 € Lichtenberg Lichtenberg Nord Kiezspinne FAS e. V. 100.000,00 € Reinickendorf Tegel Albatros gGmbH 62.000,00 € ka17-12052 K1712052Anlage